Der B. ist ein am 17.3.1948 zwischen Großbritannien, Frankreich und den Beneluxländern unterzeichnetes Abkommen. Der Vertrag bekräftigte ein militärisches und politisches Beistandsbündnis. Laut der Präambel und der Begleitprotokolle sollte er den Schutz vor einer dt. Aggression verbessern. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) war zu diesem Zeitpunkt jedoch entmilitarisiert. Daher sollten mit dem B. tatsächlich die verhältnismäßig geringen westlichen Militärkapazitäten in Europa bei einem sowjet. Angriff gebündelt werden. Durch die Londoner Akte (3.10.1954) wurden die BRD – nach Änderung der gegen Deutschland gerichteten Bestimmungen – und Italien in den B. aufgenommen. Nach der schrittweisen Eingliederung der BRD in das westliche Verteidigungssystem und in die NATO sowie dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) erfuhr der B. eine Umwandlung. 1955 wurde er in die WEU umgewandelt.
Literatur
M. Gehler: Bündnispolitik und Kalter Krieg 1949/55–1991, in: F. Kernic/G. Hauser (Hg.), Handbuch zur europäischen Sicherheit, Frankfurt a. M. 2006, S. 57-71.
D. Krüger: Sicherheit durch Integration?, München 2003.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Kammel