Der B. startete 2001 unter belg. EU-Ratspräsidentschaft mit einer Konferenz von Ministerialbeamten in Brügge und soll für die berufliche Bildung ähnliche Reformschübe auslösen wie der Bologna-Prozess im Hochschulbereich. 2002 verabschiedeten 31 europ. Bildungsminister (EU- und EWR-Staaten) in Kopenhagen eine entsprechende Erklärung. Kerninhalte dieses Prozesses sind die Anpassung des ECTS-Systems zur Erfassung von Studienleistungen auch für die Berufsbildung, die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für Europa sowie die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen, Leistungen und Abschlüssen, um so die Mobilität von Auszubildenden und Arbeitnehmern innerhalb Europas zu erleichtern.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch
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