B. setzt an der genetischen Basis von Organismen an und versucht gezielt einzugreifen, um erwünschte Eigenschaften zu fördern bzw. unerwünschte zu minimieren. B. ist eine Querschnitttechnologie. Das Spektrum reicht vom medizinischen Bereich (z. B. Genomanalyse, Medikamente) über den Agrarbereich (z. B. gentechnisch veränderte Pflanzen, Saatgut) bis hin zur chemischen Industrie (z. B. Enzyme in Waschmitteln). B. ist in der EU umfassend rechtlich reguliert, insbesondere ihr Einsatz in Agrarprodukten und Lebensmitteln. Als Reaktion auf Verbraucherproteste wurde seit Mitte der 1990er-Jahre der EU-Rechtsrahmen, basierend auf einer Verschränkung von prozess- und produktorientierter Regulierung, weiter verschärft. So ist nach der EG-Ökoverordnung der Einsatz von genveränderten Organismen (GVOs) in Bioprodukten verboten. Fortwährender Konfliktpunkt ist die Koexistenz zwischen konventioneller und auf B. beruhender Landwirtschaft; die EU-Kommission hat im Juli 2010 neue Empfehlungen für nationale Koexistenzmaßnahmen veröffentlicht als Teil ihrer Novellierungsstrategie für die Freisetzungsrichtlinie (KOM (2010) 375). Im Unterschied zur grünen B. ist die medizinische Anwendung primär national geregelt und weniger umstritten. Allerdings fördert die EU im Rahmen ihrer Forschungs- und Technologiepolitik diesen Bereich (z. B. Stammzellforschung).
Literatur
A. C. Lohninger: Interdisziplinäre, völker- und europarechtliche Grundlagen der Gen- und Biotechnologie, Wien 2007.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: G. Abels