Am 17.3.2003 einigten sich die EU und die NATO auf die B.-Vereinbarungen, die die Grundlagen für die Beziehungen beider Organisationen bilden. Sie schaffen die Basis für ein militärisches Handeln der EU im Falle eines Nichteingreifens der NATO. Damit wurde das Verhältnis der beiden Organisationen untereinander geklärt. Eine unnötige doppelte Bereitstellung von Ressourcen im Bereich des Krisenmanagements soll damit verhindert werden.
Die Vereinbarungen beinhalten
• ein NATO-EU-Sicherheitsabkommen, das den Austausch von geheimen Informationen regelt;
• darüber hinaus eine Garantie über den Zugang der EU zu den Planungskapazitäten der NATO in einer von der EU-geleiteten Operation;
• die Voraussetzung der Verfügbarkeit von NATO-Kapazitäten für von der EU geführte Operationen und
• die Prozeduren für Freigabe, Überwachung, Rückgabe und Rückforderung der NATO-Kapazitäten.
Darüber hinaus werden die Regeln für die NATO-EU-Konsultation festgelegt. Bisher wurden 2 militärische Operationen der EU – Concordia in Mazedonien und EUFOR-Althea in Bosnien-Herzegowina – auf der Basis von B. durchgeführt.
Literatur
J. Varwick: Die Beziehungen zwischen NATO und EU: Partnerschaft, Konkurrenz, Rivalität?, Opladen 2005.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Kammel