Das Europäische Parlament kann zu jedem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission Änderungsvorschläge einbringen. Hierzu wird ein Europaabgeordneter zum B. ernannt. Er hat die Aufgabe, das betreffende Thema tiefer gehend zu bearbeiten und eine Entscheidungsvorlage für das Plenum vorzubereiten. Dazu müssen die unterschiedlichen Haltungen der Fraktionen berücksichtigt wie auch der Spielraum des Parlaments gegenüber Rat und EU-Kommission ausgelotet werden. Je nach Thema kann die Aufgabe sehr begehrt sein, da ein B. als einer der zentralen Akteure im Gesetzgebungsprozess großen Einfluss auf das Endergebnis hat. Zudem kann er sich inhaltlich profilieren. Daher werden die Berichte zwischen den Fraktionen nach einem ausgeklügelten Punktesystem aufgeteilt.
Literatur
G. Benedetto: Rapporteurs as legislative entrepreneurs: the dynamics of the codecision procedure in Europe’s parliament, in: Journal of European Public Policy (JEPP), H. 1/2005, S. 67-88.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Õispuu
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