B. heißt der regionale Zusammenschluss Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs zu einer Zoll- und einer Wirtschaftsunion. Der B.-Vertrag trat 1960 in Kraft und gründete eine Wirtschaftsunion mit eigenen administrativen Organen, die für die Dauer von 50 Jahren den freien Austausch von Gütern, Arbeitskräften, Dienstleistungen und Kapital erlaubt. Seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat sich die wirtschaftliche Bedeutung der B. stark reduziert. Bedeutend war und ist die politische Kooperation. Bereits seit der Nachkriegszeit arbeiten die 3 Staaten eng zusammen. Ihr größter Erfolg war ein Memorandum von 1955, das die Basis für die Römischen Verträge (1957) bildete. Da die Interessen der B. aber nicht immer parallel verliefen, gab es auch Grenzen der Zusammenarbeit. 2010 lief der alte Vertrag aus, 2008 wurde der neue Benelux-Vertrag unterzeichnet. Die Kooperation könnte den Einfluss der 3 kleinen Staaten in der EU stärken. Zudem wurde mit der nordrh.-westf. Landesregierung eine enge Kooperation vereinbart. Der neue Benelux-Vertrag sieht eine enge Kooperation in der inneren Sicherheit, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Binnenmarkt vor, jedoch weigern sich die Niederlande weiterhin, eine außenpolitische Kooperation vertraglich festzuhalten.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon