Die EU beschäftigt zahlreiche B. Diese sind für den Rat, die EU-Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Bürgerbeauftragten, den Datenschutzbeauftragten sowie die EU-Agenturen tätig. Die Bestimmungen zur Beschäftigung der B. sowie deren Befugnisse sind im europ. Beamtenstatut festgelegt. Im Falle von Streitigkeiten können sich B. mit einer Klage an den Europäischen Gerichtshof wenden, wenn die Beschwerde zuvor von der entsprechenden Anstellungsbehörde abgelehnt wurde. B. müssen Unionsbürger sein. Die Verträge der Beamten sind im Gegensatz zu denen der Bediensteten unbefristet. Je nach Qualifikation gibt es grundsätzlich 4 verschiedene Beamtenlaufbahnen, deren Besoldung gemäß einer Grundgehaltstabelle derzeit zwischen rund 2.400 € und 17.000 € variiert. Die Beamten der EU werden im Gegensatz zu den Bediensteten seit 2003 durch ein einheitliches Auswahlverfahren (»Concours«) vom Amt für Personalauswahl der europ. Gemeinschaften ausgewählt.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger
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