Die »Gemeinsame Marktorganisation für Bananen« ist ein wichtiger Bestandteil der europ. Agrarpolitik. Sie wurde 1993 eingeführt, um die Konkurrenzfähigkeit der in Spanien und in verschiedenen ehem. frz. Kolonien in Übersee produzierten Bananen gegenüber den von US-amerik. Unternehmen dominierten Importen aus Süd- und Mittelamerika zu stärken. Dies soll mittels dreier Instrumente geschehen:
1. Die Produktion von Gemeinschaftsbananen wird mit EU-Beihilfen direkt unterstützt.
2. Die Bananen aus den früheren Kolonien Frankreichs und Großbritannien (AKP-Staaten), die sich im Lomé-Abkommen zusammengeschlossen haben, werden von Einfuhrzöllen befreit.
3. Für sog. Drittlandsbananen oberhalb festgelegter Einfuhrkontingente werden Einfuhrabgaben gezahlt.
Da v. a. in Deutschland vor Erlass der Bananenmarktordnung diese »Drittlandsbananen« aufgrund ihres guten Geschmacks und ihres relativ niedrigen Preises besonders verbreitet waren, zogen deren Importeure auf nationaler und europ. Ebene vor Gericht gegen die aus ihrer Sicht diskriminierende B. Zwar blieben diese Klagen erfolglos und die B. daher in Kraft. Doch noch immer haben die Drittlandsbananen trotz der Marktordnung, die Gemeinschaftsbananen privilegiert, einen hohen Marktanteil in Europa.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Höreth
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