Das A. ist das offizielle Veröffentlichungsorgan der EU für neue Rechtsvorschriften und allgemeine Mitteilungen. Es ähnelt somit dem Bundesgesetzblatt. Das A. wird täglich vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in allen Amtssprachen der EU herausgegeben. Es erscheint in gedruckter und elektronischer Form. Das A. besteht aus 2 zusammenhängenden Reihen:
• In der Reihe L (frz.: Législation) werden EU-Rechtsvorschriften wie Verordnungen und Richtlinien veröffentlicht.
• Die Reihe C (frz.: Communications et informations) enthält allgemeine Mitteilungen der EU, wie etwa Urteile des Europäischen Gerichtshofes oder Sitzungsprotokolle des Europäischen Parlaments.
In dem Beiheft S (frz.: Supplement) werden zudem öffentliche Ausschreibungen bekannt gegeben.
Internet
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Siegl