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Amts- und Arbeitssprachen in der EU | bpb.de

Amts- und Arbeitssprachen in der EU

M. Backhaus

Laut EG-Verträgen müssen alle Organe der EU in allen 24 Sprachen der Gemeinschaft (Stand 2019) kommunizieren, damit sich alle EU-Bürger in ihrer Muttersprache am politischen Prozess beteiligen können (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch/Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch). Um die Zahl der möglichen Sprachkombinationen zu verringern, wird häufig eine sog. Relaissprache eingesetzt. Nur Rechtsvorschriften und Dokumente von Bedeutung für die Öffentlichkeit werden in alle A. übersetzt. Die Kosten der Übersetzungs- und Dolmetscherdienste betrugen 2005: 128 Mio. € Europäisches Parlament (EP), 126 Mio. € Rat, 257 Mio. € Kommission. Das EP beschäftigt nach eigenen Angaben ca. 270 verbeamtete Dolmetscher, hinzu kommen noch über 1.500 externe und akkreditierte Dolmetscher. In den Plenarwochen des Parlaments werden bis zu 900 Dolmetscher eingesetzt. Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt sind ein besonderes Anliegen der EU, das durch verschiedene Programme gefördert wird, auch mit Blick auf eine Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Für Regionalsprachen gelten besondere Regelungen: Im Falle Spaniens können sich z. B. Bürger auch in Sprachen an EU-Organe wenden, die keine europ. Amtssprachen sind (z. B. Katalanisch), sofern sie in Spanien Amtssprache sind. Für die Richtigkeit der Übersetzung und die anfallenden Kosten sind die span. Behörden verantwortlich und nicht die EU.

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Backhaus

Fussnoten

Fußnoten

  1. Aktualisiert am 11.10.2022.