[engl.: General Affairs and External Relations Council (GAERC)] Der A. ist der Rat der EU mit allen Außenministern der EU-Mitgliedstaaten. An den mtl. Treffen können, je nach Tagesordnung und Ressortverteilungen in den Mitgliedstaaten, auch die Minister der Ressorts Europa, Verteidigung, Entwicklung und Handel teilnehmen. Den A. gibt es in dieser Form seit Juni 2002. Seither finden gesonderte Tagungen zu den Themen »Allgemeine Angelegenheiten« und »Außenbeziehungen« statt. Auf den Tagungen, die den allgemeinen Angelegenheiten gewidmet sind, befasst sich der Rat mit Dossiers, die mehr als einen Politikbereich der Europäischen Union betreffen. Er koordiniert die Vorbereitung und die Nachbereitung der Tagungen des Europäischen Rates (Treffen der europ. Staats- und Regierungschefs). Eine der Aufgaben des A. ist darüber hinaus die Koordinierung von Beratungen anderer Räte in anderen Politikbereichen (z. B. der Rat der Umweltminister) und die Bearbeitung von Dossiers, mit denen der A. vom Europäischen Rat betraut wird (z. B. in Bezug auf institutionelle Fragen). Auf den Tagungen, die den Außenbeziehungen gewidmet sind, befasst sich der Rat mit dem gesamten außenpolitischen Handeln der Union. Der Rat war in den vergangenen Jahren darum bemüht, die Einheitlichkeit des außenpolitischen Handelns der EU zu stärken. Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wurde der A. in den Rat Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige Angelegenheiten getrennt.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Kammel