A. [frz.: gemeinschaftlicher Besitzstand] umfasst alle Rechte und Pflichten, die für jedes EU-Mitglied verbindlich sind. Dazu gehören die Ziele und Grundsätze der Verträge, die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften (»EU-Recht«, wie etwa Richtlinien und Verordnungen) einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die im Rahmen der EU angenommenen Erklärungen und Entschließungen, die Rechtsakte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der »polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit« sowie die von der Gemeinschaft unterzeichneten internationalen Abkommen. Der A. umfasst inzwischen mehr als 100.000 Gesetzesakte (EuGH-Urteile und internationale Verträge der EU nicht eingerechnet) und wird ständig fortentwickelt (Stand 2019).
Literatur
J. C. Fjestul: The evolution of European Union law: A new data set on the Acquis communautaire, in: European Union Politics, H. 4/2019, S. 670-691.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Möller