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A- und B-Punkte-Verfahren | bpb.de

A- und B-Punkte-Verfahren

J. Siegl

Das A. ist ein informeller Mechanismus zur Vereinfachung der Entscheidungsfindung im Ministerrat der EU, dem Vertretungsorgan der europ. Regierungen. Dabei wird unterschieden zwischen »A-Punkten«, zu denen bereits eine Einigung besteht, und strittigen »B-Punkten«, die eine weitere Aussprache erfordern. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV; frz.: COREPER), in dem die Botschafter der EU-Staaten zusammenkommen und der die Sitzungen des Ministerrates vorbereitet, versucht schon im Vorfeld ein Einvernehmen über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu erzielen. Gelingt dies, so werden diese Punkte als »A-Punkte« gekennzeichnet und vom Ministerrat ohne weitere Aussprache i. d. R. direkt angenommen. Der Ministerrat kann die begrenzte Zeit der Ratstreffen dann zur Diskussion über die strittigen »B-Punkte« nutzen. Kritisiert wird am A., dass hierdurch viele Punkte der Tagesordnung bereits im AStV durch hohe Beamte entschieden werden und nicht durch die Fachminister der EU-Mitgliedstaaten, die Teil der demokratisch legitimierten Regierungen sind.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Siegl

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