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Weltfrauentag und Geschlechterungleichheit | Hintergrund aktuell | bpb.de

Weltfrauentag und Geschlechterungleichheit

Redaktion

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Seit mehr als 100 Jahren wird weltweit am 8. März für Frauenrechte demonstriert und die Gleichstellung der Geschlechter gefordert. Die jüngsten Daten zeigen Fortschritte und große Herausforderungen.

Eine Teilnehmerin an einer Frauentagsdemonstration in Bogota, Kolumbien, 2023. (© picture-alliance, ZUMAPRESS.com | Chepa Beltran)

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Seinen Ursprung hatte der Frauentag 1909 in den USA. Von dort verbreitete er sich nach Europa. 1975 wurde der Tag von den Interner Link: Vereinten Nationen (UN) als Internationaler Frauentag institutionalisiert. Der Aktionstag fordert die Bekämpfung aller Formen von Gewalt, Diskriminierung und Ausbeutung. Zudem muss aus Sicht der UN die Gleichstellung der Geschlechter vorangetrieben werden, etwa indem der Staat systemische Barrieren abbaut. Der Internationale Frauentag 2025 steht unter dem Motto: „Für ALLE Frauen und Mädchen: Rechte, Gleichwertigkeit und Interner Link: Empowerment.“

Interner Link: Seit Jahrhunderten kämpfen Frauen für ihre Rechte, gleiche Chancen und Freiheit. Laut UN Women ist die Welt heute für Frauen und Mädchen gleichberechtigter als je zuvor. Zugleich beschreiben sie den Fortschritt als „zu langsam, zu fragil und zu ungleichmäßig“. Der Externer Link: Sustainable Development Report der UN 2024 vermerkt insgesamt eine leichte durchschnittliche Verbesserung der weltweiten Geschlechtergerechtigkeit, auch wenn in einigen Weltregionen weiterhin „große“ und „erhebliche“ Herausforderungen bestehen. Grundsätzlich sind Frauen und Mädchen häufiger von Armut, Hunger, unzureichender Gesundheitsversorgung und sexueller Gewalt betroffen. Frauen verdienen weniger („gender pay gap“) und werden öfter um ihr Recht auf Bildung gebracht.

Rechtliche Gleichstellung als Entwicklungsziel

Das fünfte Interner Link: nachhaltige Entwicklungsziel der UN „Geschlechtergerechtigkeit“ legt unter anderem das „Vorhandensein gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Förderung, Durchsetzung und Überwachung der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts“ als einen Indikator fest. Zwischen 2019 und 2023 habe es weltweit 56 Rechtsreformen im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit und Frauenrechte gegeben, die von der UN als positiv eingeordnet wurden. Allerdings zeigt dieser Externer Link: Zwischenbericht aus dem Jahr 2023 zugleich, dass von 120 Ländern, in denen entsprechende Daten vorliegen, …

  • … in 67 Ländern Gesetze fehlen, die direkte oder indirekte Diskriminierung von Frauen verbietet.

  • … in 28 Ländern Frauen rechtlich nicht gleichberechtigt über Ehe und Scheidung mitbestimmen können.

  • … in 53 Ländern das Gesetz keine Gleichheit der Geschlechter in der Vergütung für gleichwertige Arbeit festschreibt.

Außerdem definieren etwas mehr als der Hälfte der 120 Länder Sex ohne freie Einwilligung rechtlich nicht als Vergewaltigung. Laut einem Externer Link: 2024 veröffentlichten Bericht der Weltbank fehle in 139 von 190 untersuchten Ländern eine angemessene Gesetzgebung zum Verbot der Kinderehe.

Gewalt gehört für viele Frauen weltweit zum Alltag

Schätzungen der Interner Link: Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge erlebt jede dritte Frau im Verlauf ihres Lebens psychische oder sexualisierte Gewalt, am häufigsten in der Partnerschaft. UN-Angaben zufolge erlebte 2023 jede achte Frau zwischen 15 und 49 Jahren Gewalt in der Partnerschaft. Dabei weisen laut UN-Bericht Staaten mit Gesetzen gegen häusliche Gewalt eine geringere Gewaltrate in Paarbeziehungen auf als Länder ohne solche Gesetze.

Gewalt gegen Frauen hat jedoch viele verschiedene Formen, darunter etwa auch die gezielte Abtreibung weiblicher Föten sowie Frauenhandel. Über 230 Millionen Mädchen und Frauen leiden laut dem UN-Bericht 2024 unter den Folgen einer Genitalverstümmelung. Das sind 30 Millionen mehr als noch acht Jahre zuvor und entspricht einem Anstieg von 15 Prozent. Besonders in Afrika, im Nahen Osten und Asien ist diese Form von Menschenrechtsverletzung an Frauen und Mädchen verbreitet.

Jede dritte Frau in Deutschland Opfer von Gewalt

In Deutschland wird laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Betroffen sind Frauen aus allen sozialen Schichten und jeden Alters. Mädchen und Frauen mit Behinderung erleben zwei- bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Etwa 70 bis 90 Prozent der Frauen mit Behinderungen haben bereits psychische Gewalt im Erwachsenenleben erfahren.

Etwa jede vierte Frau wird den Angaben des BMFSF zufolge mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. 2023 wurden laut einer Auswertung des Bundeskriminalamts (BKA) 167.639 Fälle von Partnerschaftsgewalt angezeigt. Das sind 6,4 Prozent mehr Anzeigen als im Vorjahr. Die Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt, da Straftaten oftmals nicht zur Anzeige gebracht werden. In knapp vier von fünf Fällen war das Opfer weiblich (79 Prozent). Der Anteil der männlichen Tatverdächtigen lag bei 78 Prozent. Laut BKA wurden 180.715 Frauen und Mädchen Opfer häuslicher Gewalt, also familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt. Besonders hoch ist laut BMFSF auch der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der politisch motivierten Kriminalität (322 Straftaten, 56,3 Prozent mehr als im Vorjahr).

Mit dem im Februar 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz soll ein kostenfreier und niedrigschwelliger Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen für Gewaltopfer entstehen. Der Ausbau des Hilfesystems soll bis 2036 erfolgen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung.

Sexualisierte Gewalt als Waffe

Sexualisierte Gewalt wird zudem als Waffe nicht nur, aber vor allem gegen Frauen in Kriegen eingesetzt. Sie ist Teil nahezu aller bewaffneten Konflikte und wird seit den Massenvergewaltigungen in Interner Link: Bosnien-Herzegowina in den 1990er Jahren verstärkt in der Öffentlichkeit und Politik anerkannt. Bereits seit 2014 soll Russland sexualisierte Gewalt in der Ukraine als Kriegswaffe einsetzen, wie unter anderem aus einem Externer Link: Bericht des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nation hervorgeht. Ukrainischen Behörden zufolge wurden seit Beginn des Interner Link: russischen Angriffskriegs auf die gesamte Ukraine 2022 über 300 Fälle konfliktbezogener sexualisierter Gewalt dokumentiert – zu einem großen Teil waren die Opfer Frauen (Stand Juni 2024). Die Dunkelziffer an sexuellen Übergriffen wird noch deutlich höher geschätzt. Auch eine unabhängige UN-Untersuchungskommission zum Ukraine-Krieg wirft der russischen Armee Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt gegen ukrainische Frauen und Männer vor. Auch die islamistische Terror-Organisation Hamas soll bei ihrem Interner Link: Überfall auf Israel am 7. Oktober gezielt geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt gegen Frauen als Waffe eingesetzt haben.

Das Frauen in Kriegen speziellen Schutz bedürfen, erkannte der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1225 im Jahr 2000 an. Konfliktparteien werden in dem Dokument dazu aufgerufen, Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Außerdem schreibt die Resolution Frauen eine wichtige Rolle in Friedensprozessen zu. Seit 2002 erkennt das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs Vergewaltigung im Rahmen von systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.

Eine weitere extreme Form von Gewalt gegen Frauen sind Interner Link: Femizide, das heißt die Ermordung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. 2023 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums 360 Mädchen und Frauen in Deutschland aufgrund ihres Geschlechts ermordet; insgesamt gab es 938 solcher Mordversuche auf Mädchen und Frauen. Statistisch gesehen gab es demnach hierzulande im vorletzten Jahr fast jeden Tag einen Femizid. Weltweit wurden im Jahr 2023 laut UN etwa 51.100 Frauen und Mädchen von ihren (Ex-)Partnern oder anderen Familienmitgliedern getötet.

Verschlechterung der Frauenrechte in Iran und Afghanistan

Mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden die Rechte von Frauen und Mädchen in Interner Link: Afghanistan massiv eingeschränkt – beispielsweise dürfen Mädchen keine weiterführenden Schulen und Frauen keine Universitäten mehr besuchen. Auch die Möglichkeiten zu arbeiten und die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden laut UN „extrem eingeschränkt“. Frauen und Mädchen zählen in Afghanistan zu den vulnerabelsten Gruppen.

In Interner Link: Iran werden Frauen seit Jahrzehnten im Rahmen des islamischen Rechtssystems unterdrückt und in ihren Rechten eingeschränkt. Auch Polizeigewalt gegen Frauen ist keine Seltenheit. Im Interner Link: September 2022 starb etwa die 22-jährige Mahsa Amini, nachdem sie von der iranischen Sittenpolizei aufgrund eines Verstoßes gegen die islamischen Kleidervorschriften verhaftet worden war. Dieses Ereignis löste Interner Link: landesweite Proteste aus. Viele Menschen, darunter insbesondere Frauen, gingen monatelang gegen Polizeigewalt, die moralischen Vorstellungen der Staatsführung und Unterdrückung auf die Straßen. Doch das iranische Regime schlug die Proteste letztlich nieder. Viele Protestierende sitzen bis heute im Gefängnis, mehrere wurden hingerichtet.

Reproduktive Rechte von Frauen

In vielen Ländern der Welt werden die Interner Link: reproduktiven Rechte von Frauen, wie sie von den Externer Link: UN 1994 formuliert wurden, nicht hinreichend beachtet. Zu ihnen gehört etwa das Recht auf ein selbstbestimmtes Sexualleben, auf den Zugang zu effektiven Verhütungsmitteln sowie auf Gesundheitsvorsorge für eine sichere Schwangerschaft und Geburt.

In mehreren Ländern wurden die Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch in den vergangenen Jahren eingeschränkt. Interner Link: Polen verschärfte sein bereits striktes Abtreibungsgesetz von 1993 im Jahr 2020 noch einmal zu einem faktischen Abtreibungsverbot. Ausnahmen gelten demnach nur, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und nach einer Vergewaltigung. Auch nach einem Interner Link: Regierungswechsel im Herbst 2023 und einem gescheiterten Reformversuch des Abtreibungsrechts 2024 hat das osteuropäische Land noch immer eines der strengsten Abtreibungsgesetze auf dem Kontinent. In Deutschland wurde 2022 der Interner Link: Paragraph 219a, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen, abgeschafft. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber straffrei.

Nach einem Interner Link: Urteil des Obersten Gerichtshof der USA im Jahr 2022, das die Abtreibungsreglungen den Bundesstaaten der USA überlässt, verschärften einige konservativ geprägte Bundesstaaten ihre Abtreibungsgesetze – laut Center for Reproductive Rights ist Abtreibung nun in 12 Bundesstaaten weitestgehend verboten. Eine andere Entwicklung lässt sich in sieben der 50 US-Bundesstaaten beobachten: 2024 sprachen sich die Wählerinnen und Wähler von Arizona, Colorado, Maryland, Missouri, Nevada, Montana und New York in Referenden für die Aufnahme des Abtreibungsrechts in ihre jeweilige Verfassung auf Landesebene aus. In drei weiteren Bundesstaaten scheiterte ein solches Referendum.

Als positive Entwicklung im Bereich der reproduktiven Rechte lässt sich die Reduktion der Müttersterblichkeit anführen: Laut Weltbevölkerungsbericht konnte diese in den letzten 30 Jahren um ein Drittel gesenkt werden, wobei erhebliche regionale Unterschiede für das Risiko von Komplikationen bei der Geburt bestehen.

Verbesserung des Verdienstabstands

In Deutschland, wo Frauen gesetzlich gleichgestellt sind, gibt es nach wie vor strukturelle Benachteiligung, obwohl die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die sogenannte „Gender Pay Gap“, in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist: Der Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern sank von 18 Prozent im Jahr 2022 auf 16 Prozent im vergangenen Jahr. 2006 hatte dieser Wert noch bei 23 Prozent gelegen, wobei die Vergleichbarkeit der jüngeren Zahlen mit den damaligen wegen neuer Erhebungsmethoden nur eingeschränkt möglich ist. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen fiel im vergangenen Jahr um 16 Prozent geringer aus als der von Männern. Der Verdienstabstand lag 2024 im Westen Deutschlands bei 17 Prozent, im Osten bei 5 Prozent.

Frauen in höheren Positionen und Ämtern

Mädchen und Frauen der OECD-Staaten schneiden laut dem Bericht „Bildung auf einen Blick“ 2024 im Bildungsbereich besser ab als Jungen und Männer, sind aber auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor benachteiligt. Während Frauen in sozialen Berufen überrepräsentiert sind und etwa als Erzieherinnen oder Pflegerinnen arbeiten, sind sie in den Führungsetagen der Unternehmen unterrepräsentiert: Der Anteil der Frauen in Spitzenjobs in der deutschen Wirtschaft ist in den vergangenen Jahren zwar deutlich gestiegen, dennoch war im vierten Quartal 2024 nach Externer Link: Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in den 200 umsatzstärksten deutschen Firmen mit gut 19 Prozent nur knapp jedes fünfte Vorstandsmitglied eine Frau. 2017 hatte dieser Anteil bei gut acht Prozent, 2006 bei etwas mehr als einem Prozent gelegen. Im August 2021 trat ein Gesetz in Kraft, demzufolge in Vorständen börsennotierter und Interner Link: paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern künftig mindestens eine Frau sitzen muss. Für Aufsichtsräte vieler Großunternehmen gibt es bereits seit 2016 eine Quote von 30 Prozent bei Neubesetzungen. Im Spätherbst 2024 waren dementsprechend gut ein Drittel der Aufsichtsratsposten der 200 größten deutschen Firmen mit Frauen besetzt. Auch in anderen Bereichen wie der Wissenschaft steigen Frauen weniger häufig auf: Lediglich 29 Prozent der hauptberuflichen Professuren waren laut Statistischem Bundesamt zum Jahresende 2023 mit Frauen besetzt. Damit liegt der Frauenanteil allerdings leicht über dem Vorjahreswert.

Anfang 2021 waren laut einer Untersuchung der Interparlamentarische Union (IPU) weltweit von 152 Staatsoberhäuptern lediglich neun Frauen, unter 193 Regierungschefs waren es nur 13. Die Zahl der weiblichen Parlamentsmitglieder steigt seit Jahren – 2021 waren nach IPU-Angaben weltweit 26,1 Prozent der Abgeordneten Frauen, im Februar 2025 waren es 27,2 Prozent. Im Deutschen Bundestag lag der Frauenanteil in der gerade zu Ende gegangenen Legislaturperiode zuletzt bei etwas mehr als 35 Prozent – gut 4 Prozentpunkte mehr als zu Beginn der vorherigen Amtsperiode im Herbst 2017. Im weltweiten IPU-Ranking lag Deutschland im Januar 2025 beim Frauenanteil in den nationalen Parlamenten auf Platz 45 von 185. Im 2025 gewählten Bundestag liegt der Frauenanteil bei etwas mehr als 32 Prozent und ist damit niedriger als nach der Wahl 2021.

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