Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Die Bundestagswahl 2025 | Hintergrund aktuell | bpb.de

Die Bundestagswahl 2025

Redaktion

/ 5 Minuten zu lesen

Am 23. Februar 2025 hat Deutschland einen neuen Bundestag gewählt. 29 Parteien standen zur Wahl. Nach dem vorläufigen Ergebnis werden sieben Parteien im neu gewählten Parlament vertreten sein.

Die Spitzenkandidaten von CDU und CSU, Friedrich Merz (Bildmitte rechts) und Markus Söder (Bildmitte links, mit Mikrofon) feiern am Wahlabend im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin den Wahlsieg. (© picture-alliance, ASSOCIATED PRESS | Martin Meissner)

Wie sieht das Wahlergebnis aus?

Rund 82,5 Prozent der 60,5 Millionen Wahlberechtigten haben ihre Stimmen bei der Bundestagswahl abgegeben. Das war die höchste Interner Link: Wahlbeteiligung seit der Wiedervereinigung.

Mit zusammen rund 28,5 Prozent der Zweitstimmen wurden die Unionsparteien aus CDU (22,55 Prozent) und CSU (5,97 Prozent) stärkste Kraft. Das zweitstärkste Ergebnis erzielte die AfD. Sie konnte ihren Zweitstimmenanteil auf 20,8 Prozent im Vergleich zur letzten Bundestagswahl verdoppeln. Deutliche Stimmenverluste musste die SPD hinnehmen: Mit 16,4 Prozent erzielte sie ihr bisher schlechtestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl. Auch die GRÜNEN verloren im Vergleich zur Wahl 2021 und erhielten 11,6 Prozent der Stimmen. Zulegen konnte die Partei Die Linke. Sie erhielt 8,8 Prozent der Stimmen. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) zieht mit einem Sitz in den Bundestag ein. Aufgrund einer Sonderregelung für Minderheitenparteien entfällt für den SSW die Fünf-Prozent-Hürde.

Die Parteien FDP und BSW werden nicht im neuen Bundestag vertreten sein. Beide scheiterten an derInterner Link: Fünf-Prozent-Hürde: Das BSW erhielt 4,97 Prozent der Zweitstimmen, die FDP 4,3 Prozent.

Wie viele Direktkandidaten schaffen es nicht in den Bundestag?

Laut Externer Link: dem vorläufigen Ergebnis ziehen in 23 Wahlkreisen die Direktkandidatinnen und -kandidaten nicht ins Parlament ein. Diese Bewerberinnen und Bewerber haben zwar die meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis erhalten, ihre Sitze sind jedoch nicht durch den Zweitstimmenanteil ihrer Parteien im jeweiligen Bundesland gedeckt. Diese sogenannte Interner Link: Zweitstimmendeckung wurde als neue Regelung in der letzten Wahlrechtsreform eingeführt.

Welche Koalitionen sind möglich?

Aufgrund des neuen Wahlrechts werden 630 Abgeordnete im neuen Bundestag sitzen. Eine Regierung benötigt damit mindestens 316 Sitze für die Mehrheit im Parlament. Keine Partei schafft dies aus eigener Kraft, daher wird eine Koalitionsbildung erwartet. Als Regierungskoalition ist ein Bündnis aus CDU, CSU und SPD möglich. Die Parteien kommen zusammen auf 328 Sitze. Rechnerisch wäre auch ein Bündnis aus Unionsparteien und AfD möglich. Das haben CDU und CSU jedoch ausgeschlossen. Eine Regierungskoalition ohne Beteiligung der Unionsparteien oder der AfD ist nicht möglich.

Warum wurde bereits jetzt gewählt?

Am 6. November 2024 war die Bundesregierung aus SPD, GRÜNE und FDP zerbrochen. Mit Ausnahme von Verkehrsminister Volker Wissing, der seinen Parteiaustritt erklärte, verließen die FDP-Ministerin und -Minister die Regierung. Seitdem war eine Minderheitsregierung aus SPD und GRÜNE im Amt. Am 12. November 2024 einigten sich SPD und Union darauf, am 23. Februar vorgezogene Neuwahlen abhalten zu lassen.

Um das zu ermöglichen, Interner Link: stellte Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte mit Nein und entzog dem Kanzler das Vertrauen. NachExterner Link: Artikel 68 des Grundgesetzes darf der Kanzler dann den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier löste daraufhin am 27. Dezember 2024 den Bundestag auf und setzte den 23. Februar als Termin für die vorgezogenen Neuwahlen fest.

Wer trat zur Wahl an?

Für Parteien, die seit der vergangenen Bundestagswahl oder einer Landtagswahl Interner Link: nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im jeweiligen Parlament vertreten waren, stellt der Neuwahltermin auch eine logistische Herausforderung dar: Sie mussten, je nach Bundesland, binnen weniger Wochen bis zu 2.000 Unterstützerunterschriften sammeln, um ihre Wahlvorschläge einreichen zu können.

WahlsystemWie wird gewählt?

Die Wahl zum Bundestag findet als personalisierte Verhältniswahl statt. Sie vereint Elemente des Mehrheits- und des Verhältniswahlrechts.

Alle Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird über die Direktkandidaten im Wahlkreis abgestimmt. Mit der Zweitstimme wird die jeweilige Landeslisten der Parteien gewählt. Sie allein bestimmt, in welchem Kräfteverhältnis sich die Parteien im neuen Bundestag zusammenfinden.

Nach dem neuen Wahlrecht von 2023 und den Änderungen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2024 gelangen Parteien ins Parlament, die entweder mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen gewonnen haben (sogenannte Sperrklausel) oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekommen haben (sogenannte Grundmandatsklausel). Von der Sperrklausel befreit sind nur Parteien nationaler Minderheiten, wie der SSW, die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein.

Die Größe des Parlaments ist nach dem geltenden Wahlrecht auf 630 Mandate festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr.

Bei der Bundestagswahl 2025 sind mindestens 59,2 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Das Wahlalter liegt bei 18 Jahren.

Nach der WahlrechtsreformWie werden die Mandate verteilt und wer sitzt am Ende im Bundestag?

Um das zu ermitteln, geht man in drei Schritten vor.

Erster Schritt: Oberverteilung

Zunächst wird in der sogenannten „Oberverteilung“ bestimmt, wie viele Sitze einer Partei bundesweit nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, wobei aber nur Parteien zum Zuge kommen, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekommen haben oder eine nationale Minderheit vertreten.

Zweiter Schritt: Unterverteilung

Im nächsten Schritt, der sogenannten Unterverteilung, werden die Sitze der jeweiligen Partei auf die Landeslisten dieser Parteien verteilt. Dies richtet sich nach dem Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen, die auf die Landeslisten einer Partei in den einzelnen Bundesländern entfallen. Kommen also viele Zweitstimmen für eine Partei aus einem bestimmten Bundesland, dann ziehen aus diesem Bundesland auch viele Abgeordnete für diese Partei in den Bundestag ein.

Und welche Kandidaten bekommen für eine Partei aus einem Bundesland schließlich einen Sitz im Parlament?

Dritter Schritt: Zweitstimmendeckung

Nehmen wir an, einer Partei stehen in einem Bundesland nach den ersten beiden Verteilschritten zehn Sitze zu. Zuerst kommen die Wahlkreisgewinner und -gewinnerinnen der Partei in diesem Bundesland zum Zuge. Hat eine Partei in diesem Bundesland sieben Wahlkreise „gewonnen“, dann ziehen diese sieben Wahlkreiskandidaten für die Partei in den Deutschen Bundestag ein.

Die drei verbleibenden Sitze werden über die Landesliste der Partei in diesem Bundesland „aufgefüllt“ und dabei gilt: Wer oben auf der Landesliste steht, kommt eher dran.

Hätte die Partei in diesem Bundesland zehn Wahlkreise gewonnen, würden diese zehn erfolgreichen Wahlkreiskandidaten einziehen, aber niemand von der Landesliste. Und was passiert, wenn die Partei elf Wahlkreise gewinnt?

Dann greift nach dem neuen Wahlsystem die „Zweitstimmendeckung“. Nur zehn der elf Wahlkreise sind durch Zweistimmen „gedeckt“ und daher ziehen nur die besten zehn Wahlkreisgewinner und -gewinnerinnen in den Bundestag ein. Der elfte Wahlkreisgewinner – jener mit dem geringsten Erststimmenanteil aller elf Wahlkreisgewinner und -gewinnerinnen – geht leer aus. Dieser Wahlkreis wird dann im Deutschen Bundestag nicht durch einen direkt gewählten Abgeordneten vertreten. Hätte die Partei sogar noch mehr Wahlkreise – 12, 13, 14 – gewonnen, würde das auch diese weiteren Wahlkreise betreffen. Entscheidend für die Reihenfolge sind dabei die prozentualen Erststimmenergebnisse der Wahlkreisgewinner und -gewinnerinnen der Partei.

Im Beispiel kommen die besten zehn rein, die anderen erringen kein Bundestagsmandat. Das ist für den Wahlkreiskandidaten wie auch die Menschen im betroffenen Wahlkreis nicht erfreulich, aber so werden Überhang- und Ausgleichsmandate, die es in früheren Wahlsystemen zum Deutschen Bundestag noch gab, vermieden. Und der Bundestag kann nicht mehr größer als 630 Sitze werden.

Ein Wahlkreisbewerber, der seinen Wahlkreis nach Erststimmen „gewinnt“, erlangt also nur dann einen Sitz, wenn auch eine ausreichende Deckung mit Zweitstimmen für seine Partei in seinem Bundesland vorliegt. Ist dies nicht der Fall, zieht der Kandidat, obwohl er seinen Wahlkreis gewonnen hat, nicht in den Bundestag ein.

Das gilt auch für Parteien, die bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewinnen und die insgesamt nur in einem oder zwei Wahlkreisen die meisten Erststimmen gewinnen. Diese Parteien nehmen erst gar nicht an der Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag teil und auch ihre gewonnenen Wahlkreise sind damit nicht „gedeckt“. Ihre gewonnenen Wahlkreise bleiben unbesetzt.

Interner Link: Hier wird die Verteilung im Video erklärt.

Welche Themen waren im Wahlkampf wichtig?

Wirtschaft

Deutschland befindet sich in einer wirtschaftlichen Rezession. Im Jahr 2024 schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt nach 2023 zum zweiten Mal in Folge. Laut aktuellen Prognosen der Deutschen Bundesbank wird für das laufende Jahr nur ein minimales Wachstum erwartet. Ein Kernthema des Interner Link: Wahlkampfes war daher die wirtschaftliche Situation des Landes.

Sicherheit und Verteidigung

Auch die Frage, wie Deutschlands Sicherheitspolitik künftig ausgestaltet werden soll, spielte eine wichtige Rolle – gerade vor dem Hintergrund der erneuten Interner Link: Regierungsübernahme durch US-Präsident Donald Trump. Dabei ging es beispielsweise um die Frage, wie hoch künftig die Haushaltsmittel für das Verteidigungsressort sein sollen – aber auch um die Haltung zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine.

Flucht und Migration

Seit einem Mordanschlag in Aschaffenburg im Januar, bei dem ein zweijähriges Kind und ein Mann von einem ausreisepflichtigen Asylbewerber erstochen wurden, Externer Link: überlagerte die Migrationspolitik alle anderen Wahlkampfthemen.

Mehr zum Thema

Weitere Inhalte

Weitere Inhalte

Wahl-O-Mat

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wurde ein neuer Bundestag gewählt. Im Wahl-O-Mat waren 29 Parteien vertreten. Er wurde 26,0 Mio. Mal genutzt.

Hintergrund aktuell

Gewalt gegen Wahlkämpfer

Die Zahl der Attacken auf Politiker und Wahlkämpfer hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Auch im aktuellen Bundestagswahlkampf gab es bereits eine Vielzahl solcher Angriffe.

Thema

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 fand die vorgezogene Bundestagswahl statt. Hier finden Sie ausgewählte Angebote der Bundeszentrale für politische Bildung rund um die Wahl zum Deutschen Bundestag.

Aus Politik und Zeitgeschichte
0,00 €

Wahlkampf

0,00 €
  • Online lesen
  • Pdf
  • Epub

Ein Blick in die junge Geschichte bundesdeutscher Wahlkämpfe zeigt, dass ein vorzeitiges Regierungsende wie das der Ampel weder beispiellos ist noch als Katastrophe interpretiert werden muss.

  • Online lesen
  • Pdf
  • Epub
Video Dauer
Erklärfilm

Bundestagswahlen – kurz erklärt für Kinder

Was passiert bei einer Bundestagswahl? Wer darf wählen und warum ist das wichtig? Das animierte Erklärvideo von HanisauLand erläutert die Grundlagen der Bundestagswahlen kurz und kindgerecht.

einfach POLITIK
0,00 €

Bundestagswahl 2025

0,00 €
  • Online lesen
  • Pdf

Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. Das Heft informiert über die Wahl. Sie erfahren, warum die Wahl wichtig ist, wie Sie wählen können und was nach der Wahl geschieht. Und noch mehr.

  • Online lesen
  • Pdf
Was geht?
0,00 €

Poster zur Bundestagswahl 2025

0,00 €
  • Pdf

Wie verläuft die Bundestagswahl? Was bedeuten die Erst- und Zweitstimme? Und wie geht’s nach der Wahl weiter? Das Poster der Reihe WAS GEHT? gibt einen Überblick rund um die Bundestagswahl 2025.

  • Pdf

„Hintergrund Aktuell“ ist ein Angebot der Onlineredaktion der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb. Es wird von den Redakteur/-innen und Volontär/-innen der Onlineredaktion der bpb redaktionell verantwortet und seit 2017 zusammen mit dem Südpol-Redaktionsbüro Köster & Vierecke erstellt.

Interner Link: Mehr Informationen zur Redaktion von "Hintergrund aktuell"