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Die Bundestagswahl 2025 | Hintergrund aktuell | bpb.de

Die Bundestagswahl 2025

Redaktion

/ 3 Minuten zu lesen

Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Der Bruch der Ampelkoalition aus SPD, GRÜNEN und FDP macht vorgezogene Neuwahlen nötig.

Eine Plakatwand mit Wahlplakaten zur Bundestagswahl in Bayern. (© picture-alliance)

Warum wird bereits jetzt gewählt?

Am 6. November 2024 zerbrach die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP. Mit Ausnahme von Verkehrsminister Volker Wissing, der seinen Parteiaustritt erklärte, verließen die FDP-Ministerin und -Minister die Regierung. Seitdem ist eine Minderheitsregierung aus SPD und Grünen im Amt. Am 12. November 2024 einigten sich SPD und Union darauf, am 23. Februar vorgezogene Neuwahlen abhalten zu lassen.

Um das zu ermöglichen, Interner Link: stellte Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte mit Nein und entzog dem Kanzler das Vertrauen. NachExterner Link: Artikel 68 des Grundgesetzes darf der Kanzler dann den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier löste daraufhin am 27. Dezember 2024 den Bundestag auf und setzte den 23. Februar als Termin für die vorgezogenen Neuwahlen fest.

Wer tritt zur Wahl an?

Für Parteien, die seit der vergangenen Bundestagswahl oder einer Landtagswahl Interner Link: nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im jeweiligen Parlament vertreten waren, stellt der Neuwahltermin auch eine logistische Herausforderung dar: Sie mussten, je nach Bundesland, binnen weniger Wochen bis zu 2.000 Unterstützerunterschriften sammeln, um ihre Wahlvorschläge einreichen zu können.

WahlsystemWie wird gewählt?

Die Wahl zum Bundestag findet als personalisierte Verhältniswahl statt. Sie vereint Elemente des Mehrheits- und des Verhältniswahlrechts.

Alle Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird über die Direktkandidaten im Wahlkreis abgestimmt. Mit der Zweitstimme wird die jeweilige Landeslisten der Parteien gewählt. Sie allein bestimmt, in welchem Kräfteverhältnis sich die Parteien im neuen Bundestag zusammenfinden.

Nach dem neuen Wahlrecht von 2023 und den Änderungen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2024 gelangen Parteien ins Parlament, die entweder mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen gewonnen haben (sogenannte Sperrklausel) oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekommen haben (sogenannte Grundmandatsklausel). Von der Sperrklausel befreit sind nur Parteien nationaler Minderheiten, wie der SSW, die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein.

Die Größe des Parlaments ist nach dem geltenden Wahlrecht auf 630 Mandate festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr.

Bei der Bundestagswahl 2025 sind mindestens 59,2 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Das Wahlalter liegt bei 18 Jahren.

Nach der WahlrechtsreformWie werden die Mandate verteilt und wer sitzt am Ende im Bundestag?

Um das zu ermitteln, geht man in drei Schritten vor.

Erster Schritt: Oberverteilung

Zunächst wird in der sogenannten „Oberverteilung“ bestimmt, wie viele Sitze einer Partei bundesweit nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, wobei aber nur Parteien zum Zuge kommen, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekommen haben oder eine nationale Minderheit vertreten.

Zweiter Schritt: Unterverteilung

Im nächsten Schritt, der sogenannten Unterverteilung, werden die Sitze der jeweiligen Partei auf die Landeslisten dieser Parteien verteilt. Dies richtet sich nach dem Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen, die auf die Landeslisten einer Partei in den einzelnen Bundesländern entfallen. Kommen also viele Zweitstimmen für eine Partei aus einem bestimmten Bundesland, dann ziehen aus diesem Bundesland auch viele Abgeordnete für diese Partei in den Bundestag ein.

Und welche Kandidaten bekommen für eine Partei aus einem Bundesland schließlich einen Sitz im Parlament?

Dritter Schritt: Zweitstimmendeckung

Nehmen wir an, einer Partei stehen in einem Bundesland nach den ersten beiden Verteilschritten zehn Sitze zu. Zuerst kommen die Wahlkreisgewinner und -gewinnerinnen der Partei in diesem Bundesland zum Zuge. Hat eine Partei in diesem Bundesland sieben Wahlkreise „gewonnen“, dann ziehen diese sieben Wahlkreiskandidaten für die Partei in den Deutschen Bundestag ein.

Die drei verbleibenden Sitze werden über die Landesliste der Partei in diesem Bundesland „aufgefüllt“ und dabei gilt: Wer oben auf der Landesliste steht, kommt eher dran.

Hätte die Partei in diesem Bundesland zehn Wahlkreise gewonnen, würden diese zehn erfolgreichen Wahlkreiskandidaten einziehen, aber niemand von der Landesliste. Und was passiert, wenn die Partei elf Wahlkreise gewinnt?

Dann greift nach dem neuen Wahlsystem die „Zweitstimmendeckung“. Nur zehn der elf Wahlkreise sind durch Zweistimmen „gedeckt“ und daher ziehen nur die besten zehn Wahlkreisgewinner und -gewinnerinnen in den Bundestag ein. Der elfte Wahlkreisgewinner – jener mit dem geringsten Erststimmenanteil aller elf Wahlkreisgewinner und -gewinnerinnen – geht leer aus. Dieser Wahlkreis wird dann im Deutschen Bundestag nicht durch einen direkt gewählten Abgeordneten vertreten. Hätte die Partei sogar noch mehr Wahlkreise – 12, 13, 14 – gewonnen, würde das auch diese weiteren Wahlkreise betreffen. Entscheidend für die Reihenfolge sind dabei die prozentualen Erststimmenergebnisse der Wahlkreisgewinner und -gewinnerinnen der Partei.

Im Beispiel kommen die besten zehn rein, die anderen erringen kein Bundestagsmandat. Das ist für den Wahlkreiskandidaten wie auch die Menschen im betroffenen Wahlkreis nicht erfreulich, aber so werden Überhang- und Ausgleichsmandate, die es in früheren Wahlsystemen zum Deutschen Bundestag noch gab, vermieden. Und der Bundestag kann nicht mehr größer als 630 Sitze werden.

Ein Wahlkreisbewerber, der seinen Wahlkreis nach Erststimmen „gewinnt“, erlangt also nur dann einen Sitz, wenn auch eine ausreichende Deckung mit Zweitstimmen für seine Partei in seinem Bundesland vorliegt. Ist dies nicht der Fall, zieht der Kandidat, obwohl er seinen Wahlkreis gewonnen hat, nicht in den Bundestag ein.

Das gilt auch für Parteien, die bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewinnen und die insgesamt nur in einem oder zwei Wahlkreisen die meisten Erststimmen gewinnen. Diese Parteien nehmen erst gar nicht an der Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag teil und auch ihre gewonnenen Wahlkreise sind damit nicht „gedeckt“. Ihre gewonnenen Wahlkreise bleiben unbesetzt.

Interner Link: Hier wird die Verteilung im Video erklärt.

Welche Themen sind im Wahlkampf wichtig?

Wirtschaft

Deutschland befindet sich in einer wirtschaftlichen Rezession. Im Jahr 2024 schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt nach 2023 zum zweiten Mal in Folge. Laut aktuellen Prognosen der Deutschen Bundesbank wird für das laufende Jahr nur ein minimales Wachstum erwartet. Ein Kernthema des Interner Link: Wahlkampfes ist daher die wirtschaftliche Situation des Landes.

Sicherheit und Verteidigung

Auch die Frage, wie Deutschlands Sicherheitspolitik künftig ausgestaltet werden soll, spielt eine wichtige Rolle – gerade vor dem Hintergrund der erneuten Interner Link: Regierungsübernahme durch US-Präsident Donald Trump. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, wie hoch künftig die Haushaltsmittel für das Verteidigungsressort sein sollen – aber auch um die Haltung zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine.

Flucht und Migration

Seit einem Mordanschlag in Aschaffenburg im Januar, bei dem ein zweijähriges Kind und ein Mann von einem ausreisepflichtigen Asylbewerber erstochen wurden, Externer Link: überlagert die Migrationspolitik alle anderen Wahlkampfthemen.

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