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Landtagswahl Sachsen 2024 | Hintergrund aktuell | bpb.de

Landtagswahl Sachsen 2024

Redaktion

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Am 1. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. CDU und AfD liegen in den Umfragen vorn, der Wiedereinzug der GRÜNEN, SPD und DIE LINKE in den Landtag ist hingegen unsicher. Dem Bündnis Sahra Wagenknecht könnte eine entscheidende Bedeutung zufallen.

Blick in den Plenarsaal des Sächsischen Landtags. (© picture-alliance/dpa, dpa-Zentralbild | Robert Michael)

Sachsen wählt am 1. September einen neuen Landtag. 19 Parteien treten zur Wahl an. Seit 2019 wird der Freistaat von einer „Kenia-Koalition“ aus der Interner Link: „Christlich Demokratischen Union Deutschlands“ (CDU), der Interner Link: „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ (SPD) und Interner Link: „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ (GRÜNE) regiert. Zuvor hatten CDU und SPD bereits fünf Jahre lang zusammen regiert. Ministerpräsident ist seit 2017 Michael Kretschmer (CDU). Die CDU stellt seit Gründung des Freistaats im Jahr 1990 den Ministerpräsidenten.

Fakten zur Wahl

Wer wird gewählt? Die 120 Abgeordneten des Sächsischen Landtages.

Wann wird gewählt? Am 1. September 2024 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Sächsische Landtag gewählt? Der erste Sächsische Landtag wurde am 14. Oktober 1990 gewählt.

Wie oft wird gewählt? Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Wer darf wählen? Stimmberechtigt bei den Wahlen zum Sächsischen Landtag sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Freistaat Sachsen haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.

Wer ist wählbar? Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, ihren Wohnsitz seit mindestens 12 Monaten im Freistaat Sachsen hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.

Was ist ein Wahlkreis? Was ist ein Wahlbezirk? Für die Landtagswahl ist Sachsen in 60 Wahlkreise aufgeteilt worden. Jeder Wahlkreis soll eine annähernd große Einwohnerzahl umfassen. Dieser unterteilt sich wiederum in Wahlbezirke, die von den Gemeindebehörden vor Ort festgelegt werden. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

Wie viele Stimmen habe ich? Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Landtagswahl 2024 über zwei Stimmen: Die Erststimme dient der Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, die Zweistimme der Wahl einer Landesliste.

Was ist die Erststimme? Mit der Erststimme votieren die Wähler für einen Kandidaten oder eine Kandidatin in ihrem Wahlkreis. Es gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen erhalten hat (relative Mehrheit).

Was ist die Zweitstimme? Mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler oder die Wählerin für die Wahl der Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in den Landtag einziehen sollen.

Was ist die Briefwahl? Wer am 1. September 2024 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die Gemeinde, die den Wahlschein ausstellt hat, zurückschicken.

Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt? Die Kandidatinnen und Kandidaten werden von den Mitgliedern ihrer Parteien aufgestellt.

Wer ist gewählt? In den Wahlkreisen ist der Kandidat mit den meisten Stimmen direkt in den Landtag gewählt. Ausschlaggebend für die Zahl der Mandate, die eine Partei im Landtag erhält, ist aber in erster Linie deren Anteil an den gültigen Zweitstimmen. Erreicht eine Partei landesweit nicht mindestens fünf Prozent der Stimmen, wird sie bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (Fünfprozentklausel).

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag? 60 Sitze entfallen auf die Gewinner der Wahlkreise. Gewonnen hat hier der Kandidat mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit). Die übrigen 60 Sitze werden über die Landeslisten der Parteien nach ihrem Zweitstimmenergebnis vergeben.

Wann muss der neu gewählte Landtag zusammentreten? Der Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen.

Welche Parteien treten zur Wahl an?

19 Parteien treten mit einer Landesliste an, 526 Kandidatinnen und Kandidaten – auch parteilose oder ohne zugehörige Landesliste - bewerben sich um die Direktmandate. Folgende Parteien sind im Landtag vertreten oder haben aktuellen Umfragen zufolge gute Chancen auf einen Einzug ins Parlament:

Die Interner Link: CDU tritt mit Ministerpräsident Michael Kretschmer als Spitzenkandidat an. Im Wahlkampf setzt die Partei vor allem auf die Themen Wirtschaft, Sicherheit und Bildung. So will die CDU unter anderem das Handwerk durch die finanzielle Unterstützung der Meisterausbildung stärken. Sie plädiert für eine Obergrenze für Asylbewerber und will die Zahl der Externer Link: Bürgerpolizisten verdoppeln. Das gegliederte Schulsystem soll nach den Plänen der CDU beibehalten werden.

Spitzenkandidat der „Interner Link: Alternative für Deutschland“ (AfD) in Sachsen ist Jörg Urban. In ihrem 10-Punkte-Programm plädiert die AfD unter anderem für Grenzkontrollen durch die sächsische Polizei, konsequente Abschiebungen und Sachleistungen statt Geldzuweisungen für Asylbewerber. Neugeborene Kinder sollen ein „Begrüßungsgeld“ in Höhe von 5.000 Euro erhalten – dieses Angebot solle aber nur gelten, wenn die Eltern die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft haben, seit mindestens zehn Jahren in Sachsen wohnen und über eine Berufsausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium verfügen. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz stuft den Landesverband der AfD seit Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.

Die Liste der Partei Interner Link: „DIE LINKE“ (DIE LINKE) wird von Susanne Schaper und Stefan Hartmann angeführt. Zu den zentralen Forderungen der Partei zählen Arbeitszeitverkürzungen und die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro, sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen sowie mehr Möglichkeiten für direkte Demokratie und bürgerschaftliche Beteiligung.

Interner Link: „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ (GRÜNE) schicken mit Katja Meier, Wolfram Günther und Franziska Schubert ein „Spitzenteam“ ins Rennen. Kernanliegen der Partei ist die Beschleunigung der Energiewende. Dafür fordert sie den massiven Ausbau erneuerbarer Energien und einen Kohleausstieg vor 2038.

Die Interner Link: „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ (SPD) will in Sachsen vor allem mit sozialen Themen punkten. Die Partei setzt sich unter anderem für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro und eine Angleichung der Löhne zwischen Ost und West ein. Ihre Spitzenkandidatin ist Sozialministerin Petra Köpping.

Neu in der sächsischen Parteienlandschaft ist das Interner Link: „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW). Der Landesverband wurde im Februar 2024 in Chemnitz gegründet. In Sachsen tritt die Partei mit einer Mischung aus Bundes- und Landesthemen an. Dem BSW zufolge soll sich die sächsische Landesregierung für einen sofortigen Waffenstillstand in der Ukraine einsetzen. Außerdem plädiert die Partei für eine bürgernahe Polizei, den Stopp von „unkontrollierter Migration“ und einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Entscheidungen während der Corona-Pandemie. Außerdem setzt sich die Partei dafür ein, dass mindestens 50 Prozent aller neu zu besetzenden öffentlichen Stellen mit ostdeutschen Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden. Spitzenkandidatin ist Sabine Zimmermann, die zuvor der SPD und der Partei DIE LINKE angehört hatte.

Neben den aufgeführten Parteien treten außerdem Interner Link: FDP, Interner Link: FREIE WÄHLER, Interner Link: Die PARTEI, Interner Link: PIRATEN, Interner Link: ÖDP, Interner Link: BüSo, Interner Link: TIERSCHUTZ hier!, Interner Link: dieBasis, Interner Link: Bündnis C, Interner Link: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Interner Link: FREIE SACHSEN, Interner Link: V-Partei³ und Interner Link: WU zur Wahl an.

Welche Themen bestimmen den Wahlkampf?

Der Wahlkampf in Sachsen wird auch mit bundespolitischen Themen geführt, beispielsweise von Debatten um den Krieg in der Ukraine.

Auch die Mehrheitsbildung nach der Wahl prägt die medialen Diskussionen. Kretschmer schloss eine Zusammenarbeit mit der AfD aus, weil sie sich immer weiter radikalisiere, und nannte den thüringischen AfD-Spitzenkandidaten Björn Höcke einen „Neonazi“. Für Diskussionsstoff sorgt darüber hinaus eine mögliche Beteiligung des BSW an der sächsischen Landesregierung. Die Partei um Sahra Wagenknecht hatte in Sachsen eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen, nicht aber mit der CDU.

Wer könnte nach der Wahl regieren?

Laut aktuellen Umfragewerten käme die CDU auf 30 bis 33 Prozent der Stimmen, die AfD liegt mit 30 bis 32 Prozent der Stimmen in etwa gleichauf. Das BSW käme den Befragungen zufolge auf elf bis 15 Prozent der Stimmen. Chancen auf den Einzug in den sächsischen Landtag haben außerdem SPD und GRÜNE, die bei jeweils fünf bis sieben Prozent liegen. Fraglich ist, ob die Linke den Sprung in den Landtag schafft: Sie käme derzeit auf drei bis vier Prozent. Die übrigen Parteien erreichen zusammen acht bis neun Prozent.

Gelingt sowohl der SPD als auch den GRÜNEN der Einzug in den Landtag, ist eine Fortsetzung der derzeit regierenden „Kenia-Koalition“ denkbar. Da jedoch die beiden kleineren Regierungsparteien in den Umfragen nur knapp über der Fünfprozenthürde liegen, erscheint diese Möglichkeit ungewiss. Würden entweder die GRÜNEN oder die SPD den Sprung über die Sperrklausel verfehlen, könnte das BSW zum Mehrheitsmacher werden. Unklar ist, wie sich die CDU in diesem Fall verhielte.

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