Der Brandanschlag auf die Synagoge in Lübeck am 25. März 1994 reiht sich zeitlich in eine Reihe rassistischer und antisemitischer Angriffe in den 1990er Jahren ein. Doch bereits lange davor gab es antisemitische Gewalttaten. Zum Schutz vor Angriffen müssen Synagogen und jüdische Einrichtungen inzwischen aufwändig geschützt werden.
Brandanschlag auf die Lübecker Synagoge
In der Nacht vom 24. auf den 25. März 1994, einen Tag vor Beginn des jüdischen Pessach-Festes, verübten mehrere Männer einen Brandanschlag auf die Lübecker Synagoge. Gegen zwei Uhr in der Nacht setzten sie mit Brandsätzen einen Vorraum der Synagoge in Brand, der Raum brannte vollständig aus.
Ein Zeuge alarmierte die Feuerwehr, die schnell eintraf und die Flammen innerhalb kurzer Zeit löschte. Die über der Synagoge gelegenen Wohnungen wurden ebenso wie der Großteil des Gotteshauses dadurch nicht beschädigt. Die fünf Bewohner konnten sich ins Freie retten und blieben unverletzt. Den Sachschaden bezifferten die Behörden auf rund 160.000 DM (mehr als 80.000 Euro).
Das Entsetzen über die Tat war in der Lübecker Bevölkerung und auch bundesweit groß, international berichteten Medien über den Anschlag. Am Tag darauf demonstrierten in der Stadt mehrere Tausend Menschen gegen Rassismus und Antisemitismus, auch deutschlandweit gab es Kundgebungen.
Prozess und Verurteilung
Die
Das zuständige Oberlandesgericht Schleswig verurteilte die vier Täter im April 1995 nach rund einjähriger Verhandlung zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren wegen Brandstiftung und Beihilfe zur Brandstiftung. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass der „antisemitische Charakter der Gewalttat“ eindeutig gewesen sei. Nicht nachgewiesen werden konnte, ob die Täter von den Wohnungen über der Synagoge wussten. Aus diesem Grund folgte das Gericht nicht dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die Täter wegen versuchten Mordes zu verurteilen.
Antisemitismus und Rassismus in den 1990ern
Der Brandanschlag auf die Synagoge war der Beginn einer Reihe antisemitischer und rechtsradikaler Angriffe in Lübeck. Bereits ein Jahr später, am 8. Mai 1995, zündeten Unbekannte einen angrenzenden Schuppen der Synagoge an. Der Brandanschlag wurde nicht aufgeklärt. Höhepunkt der Gewalt war der Brand einer Asylunterkunft am 18. Januar 1996, bei dem zehn Geflüchtete starben. Wer den Brand legte, wurde nicht aufgeklärt. Zwischenzeitlich waren Angehörige der rechtsextremen Szene festgenommen und wieder freigelassen worden. Einer der Bewohner stand vor Gericht, wurde jedoch freigesprochen.
Die Anschläge in Lübeck gliedern sich in das
Das Ausmaß an rassistischer Gewalt in dieser Zeit zeigte sich bei den tödlichen Brandanschlägen in
Kontinuierlich antisemitische Gewalttaten seit 1945
Der Anschlag am 25. März 1994 auf die Lübecker Synagoge war zwar der erste Brandanschlag auf eine Synagoge seit der Zeit des Nationalsozialismus,
Hierzu gehören unter anderem der versuchte Brandanschlag auf das Haus der jüdischen Gemeinde in Berlin am 9. November 1969 und der Brandanschlag auf ein jüdisches Gemeindezentrum in München im Februar 1970 mit sieben Todesopfern, der bis heute nicht aufgeklärt ist. Außerdem der Mord an dem jüdischen Rabbiner und Verleger Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frida Poeschke im Dezember 1980 in Erlangen sowie der Mord an Blanka Zmigrod im Februar 1992 in Frankfurt/Main. Die Täter dieser Gewalttaten kamen sowohl aus dem rechts- wie auch dem linksextremen Spektrum. In den 1970er Jahren erlebte die Bundesrepublik zudem antisemitische Angriffe durch palästinensische Gruppierungen. Dazu zählt insbesondere die
Auch nach dem Anschlag auf die Synagoge in Lübeck 1994 folgten weitere Anschläge auf Synagogen und antisemitische Gewalttaten. Dazu gehören Brandanschläge auf die Synagogen in Erfurt, Düsseldorf, Essen und die Synagoge am Fraenkelufer in Berlin. Am
Seit dem
Schutz von Synagogen und jüdischen Einrichtungen
Die Synagoge in Lübeck wird heute unter anderem durch Metallstangen vor Angriffen geschützt.
Die Synagoge in Lübeck wird heute unter anderem durch Metallstangen vor Angriffen geschützt.
Zum Schutz vor antisemitischen Angriffen müssen Synagogen und jüdische Einrichtungen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, dazu gehören Kameraüberwachung, Einlassschleusen, Poller und Sicherheitsdienste. Viele jüdische Einrichtungen werden von der Polizei überwacht. Zuständig für den Schutz der Synagogen sind in Deutschland die Länder. Zum Teil mussten jedoch die Gemeinden ihre Sicherheitsmaßnahmen selbst bezahlen. Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle haben die Bundesländer die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen ausgeweitet. Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 die Zahlungen an den Zentralrat der Juden für den Schutz jüdischer Einrichtungen erhöht.