Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die
Das Dokument war seit 1946 von der UN-Menschenrechtskommission unter Vorsitz der Menschrechtsaktivistin Eleanor Roosevelt, der Frau des früheren US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt erarbeitet worden. Die Erklärung hat 30 Artikel. In ihr sind politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Bürgerrechte festgelegt. Grundlage der Erklärung ist die Feststellung, dass alle Menschen „frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind (Artikel 1). Das Dokument gilt gemäß Artikel 2 unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Religion für jeden Menschen.
Der Erklärung der Menschenrechte zufolge sind etwa Folter oder Sklaverei verboten. Auch die Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit ist darin verankert. Staatliche Organe haben demnach die Pflicht, Menschenrechte nicht zu verletzen und sie vor Eingriffen durch Dritte zu schützen. Sie müssen zudem die aktive Wahrnehmung der Rechte ermöglichen.
Die Erklärung der Menschenrechte entstand nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und der Verbrechen des
Auszüge aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 24: Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 28: Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Die vollständige Erklärung ist Externer Link: hier zu finden.
Rechtlich nicht bindend
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat zwar keinen völkerrechtlich bindenden Status – die dort definierten Rechte können deshalb nicht unter Berufung auf die Erklärung eingeklagt werden. Trotzdem blieb sie nicht folgenlos, viele ihrer Inhalte sind in nationale Verfassungen aufgenommen worden. Auch viele internationale Verträge und Übereinkommen basieren auf der Erklärung, so zum Beispiel auch die
Kritik von nicht-westlichen Ländern
Nicht-westliche Länder haben immer wieder kritisiert, dass die Menschenrechtserklärung zu sehr von westlichen Werten geprägt sei. In der Vergangenheit gab es daher immer wieder Versuche, Kontrapunkte zu dieser Erklärung zu setzen. Einer davon ist die Externer Link: Kairoer Erklärung der
Menschenrechtsrat: Erfolgreicher Neustart?
Bis 2006 kümmerte sich die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen um die Menschenrechtslage weltweit. Ihr wurde allerdings vorgeworfen, unzureichend auf Verletzungen der Menschenrechte zu reagieren und sich einseitig auf bestimmte Staaten zu konzentrieren. Die Kommission wurde zudem dafür gerügt, dass Länder, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, sich dort gegenseitig schützen konnten.
Aufgrund der Kritik wurde die Kommission 2006 durch den
Der Menschenrechtsrat kann keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen, er soll durch seine moralische Autorität Veränderungen bewirken können. Gegen den Rat gibt es allerdings ähnliche Kritik wie gegen seine Vorgängerin. So wird auch dem Menschenrechtsrat beispielsweise vorgeworfen, dass autoritäre Staaten wie China und Algerien Mitglieder sind. Diese Länder hatten in der Vergangenheit UN-Beobachtern den Zutritt verwehrt. Die Nichtregierungsorganisation UN Watch kritisierte zudem, dass der Rat einige Staaten unverhältnismäßig öfter ermahne als andere: So werde Israel regelmäßig wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert, während gegen China, Russland oder Saudi-Arabien keine kritische Resolution beschlossen werde. Zuletzt war der Rat in Deutschland in den Schlagzeilen, weil der Iran den Vorsitz des Sozialforums übernommen hatte.
Infokasten: Wie wird der Menschenrechtsrat gewählt?
Die Mitglieder des Menschenrechtsrats werden von der UN-Generalversammlung gewählt. Jedes Jahr wird ein Drittel des Gremiums neu gewählt. Die Mitgliedschaft dauert jeweils drei Jahre und ist auf zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden begrenzt. Zusammengesetzt ist der Rat aus den fünf Regionalgruppen der Vereinten Nationen: die afrikanischen und asiatischen Staaten haben jeweils 13 Sitze, die osteuropäischen Länder verfügen über sechs, die lateinamerikanischen und karibischen über acht sowie die westeuropäischen Länder und andere Staaten über sieben Sitze.
Der UN-Generalversammlung ist es mit einer Zweidrittelmehrheit auch möglich, Länder aus dem Menschenrechtsrat auszuschließen. Dies ist bisher zweimal geschehen: bei Libyen 2011 und bei Russland 2022.
Aktuelle Lage: Menschenrechte in der Krise?
Die Frage, wie man mit Verstößen gegen universelle Grundrechte umgeht, ist aktueller denn je. Vielerorts werden Menschenrechte nicht beachtet. Russland führt in der
Interner Link: Kurze Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Interner Link: Menschenrechte und 75 Jahre Vereinte Nationen (APuZ 20/2020) Interner Link: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (APuZ 49-50/2023) Interner Link: Universeller Menschenrechtsschutz (Informationen zur politischen Bildung (1/2011)