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Vor 75 Jahren: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Redaktion

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Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Mit ihr wurden erstmalig die grundlegenden Rechte und Freiheiten aller Menschen allgemein anerkannt.

Als Vorsitzende der UN-Menschenrechtskommission war Eleanor Roosevelt maßgeblich an der Ausarbeitung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beteiligt. Hier ist sie mit einem Poster der Deklaration in englischer Sprache zu sehen. (© picture-alliance, Everett Collection)

Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Interner Link: Vereinten Nationen die Interner Link: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 48 Staaten hatten in der Interner Link: Generalversammlung in Paris mit Ja gestimmt, acht Länder enthielten sich. Die acht Länder waren die CSSR, Jugoslawien, Polen, Saudi-Arabien, die Sowjetunion, Südafrika, die Ukraine und Weißrussland. Letztere waren zwar Teil der Sowjetunion, hatten aber einen Status als Vollmitglied in den Vereinten Nationen.

Das Dokument war seit 1946 von der UN-Menschenrechtskommission unter Vorsitz der Menschrechtsaktivistin Eleanor Roosevelt, der Frau des früheren US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt erarbeitet worden. Die Erklärung hat 30 Artikel. In ihr sind politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Bürgerrechte festgelegt. Grundlage der Erklärung ist die Feststellung, dass alle Menschen „frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind (Artikel 1). Das Dokument gilt gemäß Artikel 2 unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Religion für jeden Menschen.

Der Erklärung der Menschenrechte zufolge sind etwa Folter oder Sklaverei verboten. Auch die Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit ist darin verankert. Staatliche Organe haben demnach die Pflicht, Menschenrechte nicht zu verletzen und sie vor Eingriffen durch Dritte zu schützen. Sie müssen zudem die aktive Wahrnehmung der Rechte ermöglichen.

Die Erklärung der Menschenrechte entstand nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und der Verbrechen des Interner Link: Nationalsozialismus. In Deutschland wurde eine ganze Reihe allgemeiner Menschenrechte als Interner Link: Grundrechte im Interner Link: Grundgesetz festgeschrieben. Doch bereits im Mittelalter gibt es Beispiele für die rechtliche Verankerung. Das bekannteste ist die englische Magna Charta von 1215. Die "Große Urkunde der Freiheiten" verbriefte geltendes adliges Lehensrecht gegenüber der königlichen Willkür und band bereits Übergriffe auf Leben und Eigentum freier Männer – also des Teils der Bevölkerung, der sich gegen den König hatte durchsetzen können – an gesetzliche Grundlagen. Im 17. und 18. Jahrhundert hatten sich Philosophen mit dem Spannungsverhältnis zwischen den Pflichten des Staates und den Rechten des Einzelnen beschäftigt. Aus diesen Überlegungen wurden erste allgemeine Grundrechte formuliert, die jedem Menschen zustehen und die ihm der Staat nicht absprechen kann. Wichtige Schritte hin zu einem universellen Menschenrechtsschutz waren die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und die amerikanische "Bill of Rights" 1791.

Auszüge aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 24: Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 28: Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Die vollständige Erklärung ist Externer Link: hier zu finden.

Rechtlich nicht bindend

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat zwar keinen völkerrechtlich bindenden Status – die dort definierten Rechte können deshalb nicht unter Berufung auf die Erklärung eingeklagt werden. Trotzdem blieb sie nicht folgenlos, viele ihrer Inhalte sind in nationale Verfassungen aufgenommen worden. Auch viele internationale Verträge und Übereinkommen basieren auf der Erklärung, so zum Beispiel auch die Interner Link: Europäische Menschenrechtskonvention.

Kritik von nicht-westlichen Ländern

Nicht-westliche Länder haben immer wieder kritisiert, dass die Menschenrechtserklärung zu sehr von westlichen Werten geprägt sei. In der Vergangenheit gab es daher immer wieder Versuche, Kontrapunkte zu dieser Erklärung zu setzen. Einer davon ist die Externer Link: Kairoer Erklärung der Interner Link: Menschenrechte im Islam. Sie wurde 1990 von den Staaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit beschlossen und definiert Menschenrechte vor dem Hintergrund der Interner Link: Scharia. Das Dokument steht in erheblichem inhaltlichen Widerspruch zur Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, vor allem mit Blick auf die Religionsfreiheit, die Gleichheit von Mann und Frau sowie das Recht auf Meinungsfreiheit. Die 1981 verabschiedete Externer Link: Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker orientiert sich hingegen an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nennt aber auch Pflichten gegenüber Familie, Staat und Gesellschaft.

Menschenrechtsrat: Erfolgreicher Neustart?

Bis 2006 kümmerte sich die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen um die Menschenrechtslage weltweit. Ihr wurde allerdings vorgeworfen, unzureichend auf Verletzungen der Menschenrechte zu reagieren und sich einseitig auf bestimmte Staaten zu konzentrieren. Die Kommission wurde zudem dafür gerügt, dass Länder, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, sich dort gegenseitig schützen konnten.

Aufgrund der Kritik wurde die Kommission 2006 durch den Interner Link: Menschenrechtsrat ersetzt. Er ist mit 47 Mitgliedern etwas kleiner als seine Vorgängerin und anders als die Kommission ein direktes Unterorgan der UN-Generalversammlung. Wie die Kommission soll sich auch der Rat für die weltweite Verbreitung von Menschenrechten einsetzen und Verletzungen entgegentreten. Auch er kann durch Berichterstatter die Situation in einem Land überprüfen lassen. Neu ist die „Allgemeine Periodische Überprüfung“. Mit diesem Verfahren soll die Menschenrechtslage in jedem UN-Mitgliedsland regelmäßig überprüft werden, um den Vorwurf der Verengung auf einige wenige Staaten zu entkräften.

Der Menschenrechtsrat kann keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen, er soll durch seine moralische Autorität Veränderungen bewirken können. Gegen den Rat gibt es allerdings ähnliche Kritik wie gegen seine Vorgängerin. So wird auch dem Menschenrechtsrat beispielsweise vorgeworfen, dass autoritäre Staaten wie China und Algerien Mitglieder sind. Diese Länder hatten in der Vergangenheit UN-Beobachtern den Zutritt verwehrt. Die Nichtregierungsorganisation UN Watch kritisierte zudem, dass der Rat einige Staaten unverhältnismäßig öfter ermahne als andere: So werde Israel regelmäßig wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert, während gegen China, Russland oder Saudi-Arabien keine kritische Resolution beschlossen werde. Zuletzt war der Rat in Deutschland in den Schlagzeilen, weil der Iran den Vorsitz des Sozialforums übernommen hatte.

Infokasten: Wie wird der Menschenrechtsrat gewählt?

Die Mitglieder des Menschenrechtsrats werden von der UN-Generalversammlung gewählt. Jedes Jahr wird ein Drittel des Gremiums neu gewählt. Die Mitgliedschaft dauert jeweils drei Jahre und ist auf zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden begrenzt. Zusammengesetzt ist der Rat aus den fünf Regionalgruppen der Vereinten Nationen: die afrikanischen und asiatischen Staaten haben jeweils 13 Sitze, die osteuropäischen Länder verfügen über sechs, die lateinamerikanischen und karibischen über acht sowie die westeuropäischen Länder und andere Staaten über sieben Sitze.

Der UN-Generalversammlung ist es mit einer Zweidrittelmehrheit auch möglich, Länder aus dem Menschenrechtsrat auszuschließen. Dies ist bisher zweimal geschehen: bei Libyen 2011 und bei Russland 2022.

Aktuelle Lage: Menschenrechte in der Krise?

Die Frage, wie man mit Verstößen gegen universelle Grundrechte umgeht, ist aktueller denn je. Vielerorts werden Menschenrechte nicht beachtet. Russland führt in der Interner Link: Ukraine einen Angriffskrieg mit vielen Toten. In Afghanistan werden beispielsweise Frauenrechte von den Interner Link: islamistischen Taliban für nichtig erklärt. Und die chinesische Regierung unterdrückt die Interner Link: uigurische Minderheit im Nordwesten des Landes mit umfassenden Mitteln.

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