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Endlagersuche für Atommüll

Redaktion

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Mit dem Standortauswahlgesetz beschloss der Bundestag am 28. Juni 2013 die geordnete Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll. Bis heute wurden 90 mögliche Gebiete identifiziert.

Ein Fass mit der Aufschrift „Back to Sender“ und einem Strahlenwarnzeichen steht vor einem Haus in der niedersächsischen Ortschaft Bleckenstedt bei Salzgitter in der Nähe von Schacht Konrad. In diesem bereits genehmigten Atommüllendlager sollen schwach- bis mittelradioaktive Abfälle gelagert werden. (© picture-alliance/dpa, Mia Bucher)

Vor zehn Jahren, am 28. Juni 2013, beschloss der Bundestag das sogenannte Standortauswahlgesetz. Das war der Beginn der geordneten Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll in Deutschland. Es folgten zwei Jahre, in denen die Endlagerkommission Vorschläge zum Standortauswahlverfahren ausarbeitete. 2017 wurde das Standortauswahlgesetz um Auswahlkriterien für ein Endlager ergänzt – zentral ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Was ist Atommüll?

Unter Atommüll werden alle radioaktiven Abfälle verstanden, die aus der Nutzung von Kerntechnologie entstehen. Die weitaus größte Menge des Atommülls, etwa 95 Prozent, stammt aus Kernkraftwerken – er entsteht bei der Erforschung von Kerntechnologie sowie beim Betrieb und beim Rückbau kommerziell genutzter Reaktoren. Daneben fallen kleinere Mengen radioaktiven Abfalls in Medizin und Forschung an.

Für die Entsorgung entscheidend ist die Stärke der radioaktiven Strahlung, die Halbwertszeit für den Zerfall, die gesundheitsschädliche Wirkung (Radiotoxizität) und die beim Zerfall freigesetzten Temperaturen. Eine hohe Wärmeabgabe belastet das Endlagergestein zusätzlich. Schwachradioaktiver und der meiste mittelradioaktive Atommüll zählen zu den radioaktiven Abfällen mit geringerer Wärmeentwicklung. Sie machen den überwiegenden Teil des Atommülls in Deutschland aus. Für sie gibt es bereits ein genehmigtes Endlager: die ehemalige Zeche Konrad im niedersächsischen Salzgitter. Das Lager soll Anfang der 2030er-Jahre in Betrieb gehen. Allerdings wird hier nur gut die Hälfte des deutschen schwach- und mittelradioaktiven Abfalls gelagert werden können.

Was bedeutet Halbwertszeit?

Beim radioaktivem Kernzerfall zerfallen instabile Atomkerne, sogenannte radioaktive Isotope. Die Halbwertszeit gibt an, nach welcher Zeitspanne sich die Anzahl der radioaktiven Isotope halbiert hat. Jedes radioaktive Isotop hat seine eigene Halbwertszeit.

Bisher kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll

Anders sieht es bei den etwa 27 000 Kubikmetern radioaktiven Abfalls mit nennenswerter Wärmeentwicklung aus. Dazu zählen vor allem abgebrannte Brennelemente und Stoffe aus deren Wiederaufbereitung. Für diese hochradioaktiven Abfälle gibt es bisher zwar einige Zwischenlager, jedoch kein Endlager. Die Suche nach einem Endlager gestaltet sich als schwierig, weil hochradioaktiver Atommüll – besonders aus den Reaktorbrennstäben – mehrere Hunderttausend Jahre lang gefährliche Strahlung absondert. Ein solcher Atommüll strahlt erst nach 200 000 Jahren wieder so schwach wie das natürlich verkommende Uran, aus dem er gemacht wurde.

Die beiden zentralen deutschen Zwischenlager für stark radioaktiven Atommüll befinden sich in Ahaus (Nordrhein-Westfalen) und in Gorleben (Niedersachsen). Daneben gibt es zwölf dezentrale Zwischenlager, die von den Energieunternehmen nach der Jahrtausendwende auf den Geländen von Atomkraftwerken errichtet wurden, sowie zwei staatlich errichtete. Außerdem lagern radioaktive Abfälle aus Deutschland in Wiederaufarbeitungsanlagen in Großbritannien und Frankreich. Doch auch sie müssen in Zukunft nach Deutschland zurückgeführt und irgendwann endgelagert werden – mit Frankreich einigte man sich auf die Rückführung bis 2024.

Endlagersuche verzögert sich

Für die Suche nach einem Endlager hat die Bundesregierung im Jahr 2016 die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gegründet. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und wird vom Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt. Zusätzlich wird das Verfahren von einem unabhängigen Nationalen Begleitgremium (NBG) betreut, das vor allem die Bürgerbeteiligung stärken und vermittelnd wirken soll.

Ursprünglich war geplant, bis 2031 ein Endlager für stark radioaktiven Atommüll zu finden. Laut einer von der BGE im Dezember 2022 veröffentlichten Rahmenterminplanung ist davon auszugehen, dass es frühestens in den 2040er-Jahren ein entsprechendes Endlager geben wird. Zwar wird auch über neue technologische Verfahren zur Lösung des Endlagerproblems diskutiert, doch hat sich Deutschland auf die konventionelle Endlagerung festgelegt.

Das Beispiel Transmutation

Neue technologische Verfahren könnten zur Endlagerung des hochradioaktiven Abfalls beitragen. Bei der sogenannten Transmutation wird zum Beispiel der Atommüll mit Neutronen beschossen und spaltet sich auf. So verkürzt sich die Halbwertszeit der radioaktiven Isotope deutlich. Seit einigen Jahren wird die Technologie intensiv erforscht, in Europa etwa am Teilchenbeschleuniger “MYRRHA” in Belgien. Europäische Länder wie Frankreich, Italien oder Großbritannien versprechen sich eine einfachere Endlagerung durch Transmutation.

Das Verfahren bietet einige Vorteile:

  • Der transmutierte Atommüll strahlt viel kürzer – 500 bis 1000 Jahre statt etwa 200 000 Jahre. Ein entsprechendes Endlager müsste entsprechend kürzer gesichert werden.

  • Transmutation würde auch das Volumen des hochradioaktiven Mülls deutlich verringern. Ein Endlager könnte also wesentlich kleiner sein, was die Endlagersuche erleichtern würde.

Demgegenüber stehen aber auch Nachteile:

  • Transmutierter Atommüll strahlt nach seiner Behandlung zunächst deutlich stärker als zuvor – bis zu 150 Jahre könnte die Transmutation des deutschen Abfalls dauern, bis zu 300 Jahre müsste er danach oberirdisch abklingen, bevor er endgelagert werden kann. Das Verfahren könnte laut der deutschen Endlagerkommission bis zu 400 Milliarden Euro kosten.

  • Durch die Transmutation des deutschen Atommülls würden enorme Mengen schwach- und mittelradioaktiven Abfalls entstehen, für die entsprechende Zwischen- und Endlager gefunden werden müssten.

  • Zwar ist die Transmutation im Labor erprobt. Doch das Verfahren auf einen Maßstab von hunderten Tonnen zu übertragen, ist deutlich komplexer. Große Anlagen zur Transmutation gibt es noch nicht, bis zur industriellen Reife kann es noch 20 bis 50 Jahre dauern.

Endlagersuche mit "weißer Landkarte"

Das Verfahren für die Endlagersuche ist komplex. Mit der sogenannten weißen Landkarte brachte die Bundesregierung zum Ausdruck, dass bundesweit und ohne Einschränkungen nach einem möglichen Standort gesucht wird. In der ersten Phase sammelte die BGE geologische Daten und wertete sie nach den zuvor gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Zu den Mindestanforderungen für einen Endlagerstandort gehört etwa, dass das Endlager in einer Tiefe von 300 Metern liegt und Gestein den Atommüll von der Erdoberfläche trennt. Außerdem muss das Lager selbst von einer mindestens 100 Meter dicken Schicht aus Granit, Ton oder Salz umgeben sein. Das Standortauswahlgesetz schreibt vor, dass ein Endlager die "bestmögliche Sicherheit" gegen die Folgen von Strahlung und anderer schädlicher Wirkungen "für einen Zeitraum von einer Million Jahren" gewährleisten muss.

Am 28. September 2020 veröffentlichte die BGE einen ersten Zwischenbericht. Darin benannte sie Regionen in Deutschland, die den geologischen Mindestanforderungen genügen: etwa 54 Prozent der deutschen Landesfläche eignen sich demnach als Endlagerort. Dabei wurden 90 sogenannte Teilgebiete identifiziert, die im weiteren Verfahren intensiver untersucht werden sollen. Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen von Regionalkonferenzen in den jeweiligen Teilgebieten an der Standortsuche beteiligen. Im Laufe des Suchverfahrens wird die BGE die Standorte weiter eingrenzen. Welche Regionen näher geprüft werden, muss schließlich der Bundestag per Gesetz beschließen.

Streit um Gorleben

In der zweiten Phase des Suchprozesses finden oberirdische Erkundungen statt, zum Beispiel durch Probebohrungen. Auf Basis dieser Ergebnisse schlägt die BGE die Standorte vor, die in einer dritten Phase unterirdisch erkundet werden. Das BASE prüft die Vorschläge, der Bundestag fällt die Entscheidung. In der dritten Phase müssen noch mindestens zwei Standorte übrig sein, zwischen denen eine Entscheidung gefällt werden kann.

Die aktuelle Standortsuche ist nicht der erste Versuch, ein Endlager für Atommüll in Deutschland zu finden. Als Anfang der 1960er-Jahre die ersten Kernenergieanlagen in Betrieb gingen, wurde das Thema der Endlagerung nicht öffentlich thematisiert. Ende der 1970er-Jahre wollte die niedersächsische Landesregierung unter Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) in Gorleben eine Wiederaufbereitungsanlage und ein nationales Endlager errichten lassen. 1979 verzichtete die Landesregierung auf die Wiederaufbereitungsanlage, hielt aber an der Errichtung eines Endlagers fest. Im Wendland kam es zu heftigen Protesten, die zur Bildung einer weit über die Region hinaus vernetzten Anti-Atom-Bewegung führten. 1982 begann der Bau des Zwischenlagers Gorleben. Obwohl es Zweifel gab, ob der Salzstock in Gorleben als Endlager geeignet ist, konzentrierte sich die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) vor allem auf diesen Standort. Von 2010 bis 2013 gab es wegen dieser Standortpolitik einen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Im Jahr 2013 trat das Standortauswahlgesetz in Kraft, mit dem die Suche nach einem Endlager neu begonnen wurde.

Auch in anderen Ländern müssen Kapazitäten zur Endlagerung von Atommüll geschaffen werden. In Finnland gibt es bereits zwei Endlager für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle. Ein Endlager für hochradioaktiven Abfall soll Mitte der 2020er-Jahre in Betrieb gehen. Auch in Frankreich ist die Standortentscheidung für ein Endlager gefallen. Die Baugenehmigung für das Lager im nordfranzösischen Bure soll in den kommenden Jahren erteilt werden. In der Schweiz erwartet man eine Standortentscheidung bis 2031. In Litauen begann ein Auswahlprozess für ein tiefes geologisches Endlager im Jahr 2019. Eine Entscheidung wird für das Jahr 2047 angestrebt, Einlagerungsbeginn ist voraussichtlich 2068.

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