Was ist am 17. Juni 1953 passiert?
Die Menschen in der DDR erhoben sich gegen staatliche Willkür und Unterdrückung. Was zunächst als Aufstand der
Wie kam es zum Aufstand?
Die DDR kämpfte seit ihrer Gründung mit innenpolitischen Problemen. Die hohen Reparationszahlungen an die Sowjetunion belasteten ihre wirtschaftliche Entwicklung. Um dem entgegenzuwirken, beschloss die SED auf ihrer zweiten Parteikonferenz im Juli 1952 den Aufbau des Sozialismus nach sowjetischem Vorbild: Betriebe wurden
Wer demonstrierte?
Am Volksaufstand beteiligten sich alle Schichten der DDR-Bevölkerung. Männer und
Wo gingen die Menschen auf die Straße und wie viele waren es?
Der Aufstand fand sowohl in den größeren Städten wie Ost-Berlin oder Leipzig, als auch auf dem Land statt. Bereits ab dem 12. Juni 1953 zeigten Teile der Landbevölkerung öffentlich Unmut über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Am 15. und 16. Juni streikten Arbeiterinnen und Arbeiter auf Großbaustellen in Ost-Berlin. Für den darauffolgenden Tag riefen sie zum Generalstreik auf. Immer mehr Menschen schlossen sich an, um ihre Unzufriedenheit über die herrschenden Zustände zu äußern. Insgesamt beteiligten sich rund eine Millionen Menschen in über 700 Städten und Gemeinden der DDR an den Demonstrationen und Streiks. Die stärksten Streikbewegungen konzentrierten sich auf die Industriezentren Halle, Merseburg und Magdeburg sowie auf den Industriebezirk Leipzig und Ost-Berliner Betriebe. Mobilisiert durch die Geschehnisse am 17. Juni 1953 in den Städten kam es bis zum 21. Juni 1953 zu Arbeitsniederlegungen und Austritten aus den LPG in mindestens 302 Dörfern.
Was forderten die Menschen?
Zunächst wandten sich die Protestierenden gegen die Zwangsmaßnahmen in der Landwirtschaft und die Erhöhung der Arbeitsnormen der Parteiführung. Doch bald brach sich auch grundsätzliche Kritik an der Politik der Machthaber Bahn: Die Menschen forderten den Rücktritt der Regierung, freie und geheime Wahlen sowie die Einheit Deutschlands.
Wie verlief der Aufstand am 17. Juni 1953?
Bereits am frühen Morgen des 17. Junis formten sich Demonstrationszüge. Die Demonstrierenden erstürmten in einer Reihe von Städten
Wie verbreiteten sich die Informationen über die Geschehnisse?
Die DDR-Medien ignorierten in ihrer Berichterstattung die sich formierenden Proteste. Informationen bekam die Bevölkerung vor allem über die amerikanische Rundfunkanstalt „Rundfunk im amerikanischen Sektor“, kurz
Wie wurde der Aufstand beendet?
Die sowjetische Besatzungsmacht verhängte am Nachmittag des 17. Juni über 167 der 217 Land- und Stadtkreise den Ausnahmezustand. Damit herrschte Kriegsrecht und die Sowjetunion übernahm die oberste Befehlsgewalt. Demonstrationen und Versammlungen wurden verboten. Mit Hilfe der Volkspolizei schlug das sowjetische Militär die Erhebung gewaltsam nieder. Zwischen 21 und 5 Uhr herrschte landesweit Ausgangssperre. Die Westmächte griffen nicht ein.
Wie lange hielt der Ausnahmezustand an?
Am 25. und 29. Juni 1953 hob die sowjetische Besatzungsmacht den Ausnahmezustand für viele Regionen in der DDR auf. In einigen Städten blieb der Ausnahmezustand weiterhin bestehen, beispielsweise galt er für die Stadt Leipzig bis zum 11. Juli 1953.
Wie viele Tote gab es am 17. Juni 1953?
Durch Quellen lassen sich
„34 Demonstranten, Passanten und Zuschauer wurden am 17. Juni und den Tagen danach (bis zum 23. Juni) von Volkspolizisten und sowjetischen Soldaten erschossen bzw. starben an den Folgen der ihnen zugefügten Schussverletzungen
fünf Männer wurden von Instanzen der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland zum Tode verurteilt und hingerichtet
zwei Todesurteile wurden von DDR-Gerichten verhängt und vollstreckt
vier Personen starben in Folge menschenunwürdiger Haftbedingungen
vier in Zusammenhang mit dem Juni-Aufstand Festgenommene begingen in der (Untersuchungs-)Haft Selbstmord, wobei zumindest in zwei Fällen Fremdeinwirkung nicht auszuschließen ist
ein Demonstrant verstarb beim Sturm auf ein Volkspolizei-Revier an Herzversagen
fünf Angehörige der DDR-Sicherheitsorgane wurden getötet: zwei Volkspolizisten und ein MfS-Mitarbeiter bei der Verteidigung eines Gefängnisses von Unbekannten erschossen, ein Mitarbeiter des Betriebsschutzes von einer wütenden Menge erschlagen und ein weiterer Volkspolizist versehentlich von sowjetischen Soldaten erschossen.
Von 25 weiteren, vermeintlichen und ungeklärten Todesfällen ist bei sieben Personen belegt, dass sie nicht im Zusammenhang mit dem Volksaufstand ums Leben kamen. Wegen angeblicher Befehlsverweigerung sollen in Berlin und Biederitz bei Magdeburg angeblich 41 sowjetische Soldaten erschossen worden sein. Dazu konnten bisher keine gesicherten Hinweise gefunden werden. Dem aktuellen Forschungsstand zufolge handelt es sich um eine Legende des Kalten Krieges.“
Was waren die Folgen des Aufstands?
In Folge des Aufstands kam es zur größten Festnahmewelle in der 40-jährigen DDR-Geschichte. In weniger als drei Wochen wurden etwa 10.000 Menschen festgenommen. Neben den DDR-Gerichten führten sowjetische Militärtribunale die Prozesse. Bis 1955 wurden 1.800 Protestierende zu Freiheitsstrafen in Gefängnissen und Zwangsarbeitslagern verurteilt. Es wurden außerdem zwei Todesurteile durch die DDR-Gerichte und fünf von Instanzen der sowjetischen Besatzungstruppen verhängt. Viele Menschen sahen sich in der Folge wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Beteiligung an den Protesten zahlreichen Repressalien ausgesetzt und ihre beruflichen und privaten Lebenswege wurden nachhaltig zerstört. Kritiker in den eigenen Reihen wurden von der SED-Führung aus Führungspositionen und der Partei ausgeschlossen. Von Juli 1953 bis März 1954 betraf das über 23.000 SED-Mitglieder. Außerdem zog der Aufstand langfristig eine
Wie ist man mit dem Jahrestag in der DDR und der Bundesrepublik umgegangen?
In der Bundesrepublik und in der DDR nutzte man verschiedene I
Gab es noch andere Aufstände im sowjetischen Machtbereich?
Der Volksaufstand in der DDR war die erste, nicht aber die einzige Massenerhebung im Einflussgebiet der Sowjetunion. Es folgten
Seit wann ist der 17. Juni kein Feiertag mehr?
Mit dem Einigungsvertrag von 1990 erklärte man den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit zum Nationalfeiertag. Der 17. Juni wurde als gesetzlicher Feiertag gestrichen, blieb aber nationaler Gedenktag.