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Korruption in der EU

Redaktion

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Die abgesetzte Vize-Präsidentin des EU-Parlaments, Eva Kaili, sitzt derzeit wie drei weitere Verdächtige wegen des Verdachts auf Korruption und Geldwäsche in Untersuchungshaft. Das EU-Parlament hat einen ersten Reformplan für die Korruptionsprävention vorgelegt.

Die unter Korruptionsverdachts stehende und mittlerweile abgesetzte Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Eva Kaili während einer Sitzung im Europäischen Parlament in Brüssel am 07. Dezember 2022. (© picture alliance / AA | European Parliament / Pool)

Am 9. Dezember 2022 nahm die belgische Polizei die Vizepräsidentin des Interner Link: EU-Parlaments, Eva Kaili, sowie fünf weitere Verdächtige fest. Die Verdächtigen werden der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Interner Link: Korruption und Geldwäsche bezichtigt. Die Justiz ermittelt zudem wegen Einflussnahme aus dem Ausland. Interner Link: Marokko sowie das Interner Link: Golfemirat Katar sollen versucht haben, politische Entscheidungen im EU-Parlament zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Marokko sei es um Fischereirechte sowie den Konflikt um die Westsahara gegangen. Katar wiederum habe das Netzwerk genutzt, um ihr Ansehen in der EU im Hinblick auf die Interner Link: Arbeitsbedingungen bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 zu verbessern.

Die belgischen Behörden überführten vier der Verdächtigen, darunter auch Eva Kaili, in Untersuchungshaft. Bei Hausdurchsuchungen, unter anderem in Kailis Wohnung, wurden Mitte Dezember 2022 fast 1,5 Millionen Euro an Bargeld sichergestellt. Belgische Justizbehörden ermitteln außerdem gegen den ehemaligen EU-Parlamentarier Pier Antonio Panzeri, der ebenfalls der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament angehörte.

Kaili wurde am 13. Dezember von ihrem Posten als eine der 14 Vizepräsidentinnen und -präsidenten des EU-Parlaments abgesetzt. Die griechische Sozialdemokratin behält allerdings weiterhin ihr Mandat als Abgeordnete.

Als Mitglied des Präsidiums des EU-Parlaments gehörte Kaili dem obersten administrativen Leitungsorgan der europäischen Volksvertretung an. Das Präsidium entscheidet über den Haushalt des EU-Parlaments sowie über Personal- und Organisationsfragen.

Bisherige Instrumente zur Korruptionsbekämpfung

Die EU hält Betrug und Korruption für eine ernste Bedrohung ihrer Sicherheit und finanziellen Interessen. Rechtsgrundlage für die Bekämpfung solcher rechtwidrigen Handlungen ist aktuell der Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser definiert die EU und die EU-Mitgliedstaaten als verantwortlich für den Schutz des EU-Haushaltes.

Auf EU-Ebene wurde am 28. April 1999 das Interner Link: Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (französisch: Office Européen de Lutte Anti-Fraude, OLAF) gegründet. Das Amt soll Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen bekämpfen, die zu einem Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union führen. Dies beinhaltet, die rechtsgemäße Verwendung von EU-Mitteln für die dafür vorgesehenen Projekte sicherzustellen. OLAF hat den Auftrag, gesetzeswidrige Handlungen von Beamten und Bediensteten der Gemeinschaft aufzudecken. Die Europäische Staatsanwaltschaft hat die Befugnisse, strafrechtliche Ermittlungen bei Korruption durchzuführen.

Im Jahr 2014 wurde für alle EU-Institutionen ein Transparenzregister (bekannt als: "Lobbyregister") eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger sollen damit ermächtigen werden, Lobbytätigkeiten nachvollziehen und kontrollieren zu können. Die Interner Link: Europäische Kommission hatte dafür den Anstoß gegeben. Organisationen, die in Brüssel und Straßburg Einfluss auf politische Prozesse nehmen wollen, müssen sich in diesem Verzeichnis registrieren lassen. Außerdem werden dort Angaben darüber vermerkt, welche Interessen sie vertreten und wie hoch der finanzielle Aufwand ist. Zum 31. Dezember 2021 waren im Transparenzregister insgesamt 13.366 Akteure verzeichnet. Das Transparenzregister ist Externer Link: öffentlich zugänglich.

EU-Vertrag macht Rechtsakte zur Korruptionsbekämpfung möglich

Darüber hinaus hat die EU verbindliche Rechtsakte zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet. Grundlage dafür ist Artikel 83, Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Das Europäische Parlament und Interner Link: der Rat können demnach rechtliche Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen – etwa im Bereich der Korruptionsbekämpfung – erlassen, die europaweit gültig sind. In den vergangenen Jahren gehörten zu solchen Maßnahmen unter anderem die Neudefinition der Aufgabenbereiche von Europol als Institution, die Mitgliedsstaaten unter anderem bei der Bekämpfung von Korruption unterstützt. Außerdem hat die EU 2017 eine Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung von „gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug“ erlassen, in der Mindestvorschriften für entsprechende Gesetze definiert wurden.

Die Europäische Kommission führte zudem einen Anti-Korruptionsbericht ein, in dem der Fortschritt bei der Korruptionsbekämpfung in den einzelnen Mitgliedsländern untersucht werden sollte. Der Anti-Korruptionsbericht sollte ursprünglich alle zwei Jahre erscheinen. Nachdem der erste Bericht 2014 erschienen war, setzte die EU-Kommission die Berichte allerdings aus – mit dem Verweis, sie wolle Korruption auf andere Weise begegnen.

Kritik

Kritikerinnen und Kritiker monieren, dass die EU mehr tun müsse, um EU-Institutionen vor Korruption zu schützen. Immer wieder gibt es auch Debatten um die Rolle von Lobbyisten in Brüssel und Straßburg. Die Transparenzvorgaben reichen nach Ansicht der Nichtregierungsorganisation (NRO) Transparency International nicht aus. Die NRO LobbyControl kritisiert, dass das EU-Lobbyregister effektiv durchgesetzt werden muss, indem regelwidrige Nichteintragungen oder Falschangaben strafrechtliche Konsequenzen haben sollten. Aktuell ist dies nicht der Fall.

EU-Parlament schlägt Reformplan vor

EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola kündigte am 11. Januar 2023 einen Reformplan mit 14 Punkten zur Korruptionsprävention an. Demnach sollen etwa Abgeordnete zwei Jahre nach ihrer Arbeit im Parlament keine Lobbyarbeit machen dürfen. Zudem sollen zukünftig alle Treffen zwischen Abgeordneten und externen Personen dokumentiert werden, die mit einem Gesetzesvorhaben oder Bericht in Verbindung stehen. Auch sollen informelle „Freundschaftsgruppen“ zwischen Abgeordneten und ausländischen Regierungen künftig verboten und Vertreter von Drittstaaten beim Betreten des Parlaments zusammen mit dem Grund ihres Besuchs registriert werden. Generell müssten demnach Abgeordnete ihre finanziellen Interessen, Geschenke und Reisen künftig detaillierter verzeichnen lassen.

An den Reformvorschlägen wurde jedoch bereits Kritik laut. Unter anderem wird kritisiert, dass es für Drittstaaten immer noch keine Pflicht gebe, sich im Lobbyregister der EU einzutragen. LobbyControl fordert zudem eine verpflichtende Transparenz über Vermögenswerte und verpflichtende Angaben zu Geschäftspartnern von EU-Abgeordneten, ähnlich wie es die Vorschriften für deutsche Bundestagsabgeordnete bereits vorsehen.

Mehr InformationenDer Unterschied zwischen Lobbyismus und Korruption

Es gibt keine allgemeingültige Definition von Korruption. Das Bundeskriminalamt (BKA) beruft sich auf die kriminologische Forschung: Korruption sei demnach "der Missbrauch eines öffentlichen Amtes" oder einer anderen Funktion zur "Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten", mit "Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit". Transparency International fasst den Begriff etwas weiter und versteht darunter den "Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil".

Bei Korruption ist es oft schwierig nachzuweisen, dass eine bestimmte Entscheidung ganz konkret im Zusammenhang mit Machtmissbrauch oder Inkaufnahme eines Schadens für die Allgemeinheit im Zusammenhang steht.

Lobbyismus bezeichnet den legitimen Versuch der Einflussnahme auf Politik, vor allem durch die Pflege persönlicher Verbindungen zu den Entscheidungsbefugten. Lobbyismus ist grundsätzlich nützlich für die politische Arbeit, da Interessensgruppen Expertise in ihrem Bereich besitzen und diese an die Politik weitergeben können. Soziale Bewegungen, Menschenrechtsorganisationen oder Umweltschutzverbände nutzen dies genauso wie Konzerne und politische Vorfeldorganisationen. Dass Interessensvertreterinnen und -vertreter versuchen, Einfluss in Politik und Gesellschaft zu nehmen, wird im Rahmen der Verfassung in der Bundesrepublik geschützt.

Problematisch kann es werden, wenn der Lobbyismus nicht im Einklang mit den geltenden Normen der Demokratie steht: Zu viel Macht von einzelnen Interessen, zu wenig Transparenz bei der Arbeit vieler Interessengruppen, zu einseitige Einflussnahme bis hin zur gekauften Politik, zur Korruption.

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