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19. Februar 2020: Anschlag in Hanau | Hintergrund aktuell | bpb.de

19. Februar 2020: Anschlag in Hanau

Redaktion

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Am 19. Februar 2020 tötete ein 43-jähriger Rassist in Hanau zehn Menschen und sich selbst. Seither planen Bund und Länder, ihre Anstrengungen im Kampf gegen Rechtsextremismus zu intensivieren.

Unter der Friedensbrücke in Frankfurt erinnert ein 27 Meter langes Gedenk-Graffiti an die Opfer des Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020. (© picture-alliance, greatif | Florian Gaul)

Am Abend des 19. Februar 2020 erschoss der 43-jährige Tobias R. an mehreren Tatorten in Hanau innerhalb von sechs Minuten neun Frauen und Männer: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov. Er handelte aus Interner Link: rassistischen Motiven. Sechs weitere Menschen wurden bei der auf den Zeitraum zwischen 21.55 Uhr und 22.01 Uhr datierten Tat verletzt – teils schwer. Anschließend kehrte Tobias R. in sein ebenfalls in der Stadt gelegenes Elternhaus zurück. Dort tötete er seine Mutter und sich selbst. Eine Stunde nach der Tat drang ein Spezialkommando der Polizei in das Gebäude ein und fand beide Leichen.

Opfer nach rassistischen Motiven ausgewählt

Tobias R. hatte vor seiner Tat Pamphlete und Videos mit rassistischen Ansichten ins Netz gestellt. Er äußerte sich darin antisemitisch sowie verächtlich über muslimische Menschen. In der medialen Diskussion werden seine Veröffentlichungen mit Paranoia in Verbindung gebracht, insbesondere Verfolgungswahn werde darin deutlich. Das Bundeskriminalamt (BKA) hielt in einer Analyse zum Täter fest, dass diese Verschwörungserzählungen verinnerlicht hatte.

Das Bundeskriminalamt (BKA) kam ebenso wie die Bundesanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass der Deutsche einer rechtsextremen Ideologie anhing, seine Opfer nach rassistischen Kriterien ausgewählt hatte und sich an früheren rechtsextremen Anschlägen orientiert habe. Einem nach seinem Tod erstellten Gutachten zufolge, das der forensische Psychiater Henning Saß im Auftrag der Bundesanwaltschaft erstellt hatte, soll der 43-Jährige zudem an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt gewesen sein.

Ermittlungen

Nach der Tat suchten die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt nach möglichen Mittätern oder Mitschuldigen. Auch Angehörige der Opfer forderten, die Ermittlungen auf mögliche Komplizen auszuweiten. Sie stellten eine Strafanzeige gegen den Vater des Täters und warfen ihm Beihilfe zum Mord oder Nichtanzeige geplanter Straftaten vor. Doch laut Bundesanwaltschaft rechtfertigten die Ermittlungsergebnisse die Annahme einer Tatbeteiligung nicht. Am 16. Dezember 2021 wurde die Strafverfolgung eingestellt, da es keine Hinweise auf die Beteiligung weiterer Personen gegeben habe.

Knapp zwei Jahre lang haben BKA und Bundesanwaltschaft den Täter, seine Motivation und Hintergründe sowie Kontaktpersonen untersucht. Sie gingen nach eigenen Angaben gut 300 Hinweisen und Spuren nach und vernahmen rund 400 Zeuginnen und Zeugen. Die Ermittlerinnen und Ermittler kamen zu dem Schluss, dass Tobias R. ohne Mithelfer gehandelt habe und niemand in seine Pläne eingeweiht war.

Kritik von Angehörigen und Zivilgesellschaft an Ermittlungsbehörden

Die "Initiative 19. Februar Hanau", die sich für eine lückenlose Aufklärung und Konsequenzen einsetzt, teilte kurz nach Einstellung des Verfahrens mit, dass sie die Rolle des Vaters weiterhin für "nicht ausermittelt" halte. In einem Prozess wegen des Verdachts der Beleidigung hatte die Richterin dem Mann ein "rassistisches Gedankengut" bescheinigt. Er wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft betont allerdings, man habe eine mögliche Rolle des Rentners "umfassend beleuchtet".

Angehörige verweisen auf aus ihrer Sicht noch andere offene Fragen, etwa zu den Waffenbesitzkarten des Täters.

Im Juli 2021 nahm ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zu den Morden von Hanau offiziell seine Arbeit auf. Unter der Leitung des SPD-Abgeordneten Marius Weiß sollen die Hintergründe des rassistischen Terroranschlags beleuchtet werden. Seit Dezember vergangenen Jahres tagt der Ausschuss öffentlich. Zeuginnen und Zeugen erhoben in ihren Aussagen teils schwere Vorwürfe gegen die Behörden. Der Vater eines Getöteten verwies darauf, dass der Polizeinotruf überlastet gewesen sei. Sein Sohn hatte Tobias R. nach den ersten Schüssen mit seinem Fahrzeug verfolgt, sei jedoch mit seinen Notrufen nicht durchgekommen und verfolgte den Täter weiter, woraufhin er erschossen wurde.

Im Januar dieses Jahres erhob auch der Bruder eines Ermordeten, Cetin Gültekin, im Untersuchungsausschuss harte Vorwürfe gegen die Sicherheitsbehörden, die überfordert und teils aggressiv reagiert hätten. Zudem hätten die Angehörigen erst nach vier Tagen den Aufenthaltsort der Leiche erfahren.

Maßnahmenpaket der Bundesregierung

In den vergangenen Jahren ermordeten rechtsextrem oder rassistisch motivierte Täter zahlreiche Menschen. Interner Link: Am 22. Juli 2016 erschoss der 18-jährige David S. in München neun Menschen und sich selbst. In der Nacht zum 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke vor seinem Wohnhaus erschossen. Interner Link: Am 9. Oktober 2019 versuchte der Rechtsextremist Stephan B. in Halle an der Saale erfolglos in eine Synagoge einzudringen. Daraufhin tötete der Schwerbewaffnete zwei Menschen außerhalb des Gotteshauses. Interner Link: Allein von 2016 bis September 2021 töteten rechtsextreme Täter 22 Menschen in Deutschland. Die Zahl liegt laut NGOs und Opferinitiativen noch höher, da manche Taten nicht diesen Motiven zugeordnet und so nicht registriert werden.

Bund und Länder planen, ihre Anstrengungen gegen Rechtsextremismus nach den jüngsten Taten zu intensivieren. Insbesondere als Reaktion auf den Terror von Halle und Hanau brachte die letzte Bundesregierung Ende 2020 ein Paket gegen Rechtsextremismus und Rassismus mit Externer Link: insgesamt 89 Maßnahmen auf den Weg. Von 2021 bis 2024 will der Bund dafür über eine Milliarde Euro bereitstellen. Geld soll etwa in Projekte fließen, welche die Zivilgesellschaft sowie die politische Bildung stärken. Im Zuge dessen soll die wissenschaftliche Datenbasis etwa durch die Förderung eines Rassismus- und Antidiskriminierungsmonitors erweitert werden . Auch sind bessere Hilfen für Betroffene von rassistischer Diskriminierung durch ein zentrales Beratungszentrum vorgesehen. Die Präventionsarbeit soll ausgebaut werden. Nicht zuletzt sind schärfere Strafgesetze Teil des Pakets, an dem unter anderem sieben Ministerien mitwirkten.

Eine der geförderten Initiativen ist "Die Partnerschaft für Demokratie in Hanau". Sie sammeln unter dem Hashtag „#SayTheirNames“ Bilder und Statements, um der Opfer und der Hinterbliebenen des Anschlages zu gedenken. Ziel der Kampagne: Die Namen der Menschen, die am 19. Februar 2020 in Hanau ermordet wurden, dürften "nicht vergessen werden“: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov.

Die Reaktionen auf das Programm waren zumeist positiv. Matthias Quent, Gründungsdirektor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena, wies im Februar 2021 im "Deutschlandfunk" allerdings auf Schwächen des Maßnahmenkatalogs hin. Dem Soziologen zufolge brauche es dauerhafte Strukturen, die auf Rassismus auch in Staat und Gesellschaft aufmerksam machen – und nicht nur projektbezogene Initiativen.

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