"Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck; es soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten."
aus dem Berliner Tageblatt vom 11. August 1922Friedrich Eberts Ansprache
Friedrich Ebert ließ in zahlreichen deutschen Tageszeitungen am 11. August 1922 eine Ansprache zum dritten Verfassungstag der Weimarer Republik abdrucken.
Darin war zu lesen:
"Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck; es soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten. Ein Lied gesungen gegen Zwietracht und Willkür soll nicht Mißbrauch finden im Parteikampf, es soll nicht der Kampfgesang derer werden, gegen die es gerichtet war, es soll auch nicht dienen als Ausdruck nationalistischer Ueberhebung. Aber so, wie einst der Dichter, so lieben wir heute Deutschland über alles. In Erfüllung seiner Sehnsucht soll unter den schwarzrotgoldenen Fahnen der Sang von Einigkeit und Recht und Freiheit der festliche Ausdruck unserer vaterländischen Gefühle sein."
Text und Melodie des Deutschlandliedes, das auch "Lied der Deutschen" genannt wird, sind deutlich älter als die Weimarer Republik. Den Text hatte der Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland geschrieben – Fallersleben hatte damit seinen Wunsch nach einer nationalen Einheit Deutschlands ausdrücken wollen. In der Mitte des 19. Jahrhunderts bestand ‚Deutschland‘ noch aus einer Vielzahl kleiner Fürsten- und Herzogtümer, die im Deutschen Bund zusammengefasst waren. Die Melodie des Deutschlandliedes gehörte ursprünglich zur österreichischen Kaiserhymne "Gott erhalte Franz, den Kaiser" des Komponisten Joseph Haydn (1732-1809).
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Hymne, ebenso wie die Flagge, im Sinne der Diktatur umgedeutet: Man sang die erste Strophe des Deutschlandlieds in Verbindung mit dem Horst-Wessel-Lied, einem nationalsozialistischen Kampflied.
Die junge Bundesrepublik tat sich mit der Entscheidung über eine Nationalhymne schwer. Im Gegensatz zur Bundesflagge sieht das Grundgesetz keine Regelung zur Hymne vor. Erst 1952 bat der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer den Bundespräsidenten Theodor Heuss in einem Brief, das Deutschlandlied als
Nach der deutschen Wiedervereinigung nahmen immer wieder Intellektuelle einen Anlauf, alternativ eine neue, zurückhaltendere Hymne vorzuschlagen, wie die Kinderhymne von Bertolt Brecht.