Arbeitende Kinder sind dem Risiko körperlicher und psychischer Schäden ausgesetzt. Kinderarbeit beeinträchtigt die Bildung der Kinder und schränkt ihre Rechte und Zukunftschancen ein. Darauf soll der UN-Aktionstag gegen Kinderarbeit am 12. Juni aufmerksam machen. Das Jahr 2021 wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Internationalen Jahr zur Abschaffung der
Nach Schätzungen der ILO und von UNICEF sind aktuell 160 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 17 Jahren von Kinderarbeit betroffen. Das heißt, sie müssen unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. 79 Millionen Mädchen und Jungen müssen derzeit gefährliche Arbeiten verrichten. Von 2000 bis 2016 sank die Zahl der arbeitenden Kinder im Alter von 5 und 17 Jahren von 246 Millionen auf 152 Millionen. Durch die Corona-Pandemie hat sich dieser Trend nach Berichten der ILO und des UN-Kinderhilfswerks erstmals seit 2016 wieder umgekehrt: In den letzten vier Jahren ist die Zahl der arbeitenden Kinder demnach um 8,4 Millionen angestiegen. Weil Schätzungen der Zahl von Kinderarbeit schwer sind, rechnen Expertinnen und Experten mit einer hohen Dunkelziffer.
Die Corona-Pandemie habe gefährdete Bevölkerungsgruppen zusätzlich in Armut getrieben und jahrelange Fortschritte im Kampf gegen Kinderarbeit zunichte gemacht, so der Bericht. Wirtschaftskrisen und Schulschließungen hätten die Situation verschlimmert: Millionen von Kindern arbeiten, um zum Lebensunterhalt ihrer Familien beizutragen, weil ihre Eltern ihre Jobs oder Einkommensmöglichkeiten im Zuge der Pandemie verloren haben. Fast 28 Prozent der Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren und 35 Prozent der Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren, die Kinderarbeit leisten, gehen nicht zur Schule. Der Bericht von der ILO und UNICEF zur Kinderarbeit prognostiziert, dass weltweit neun Millionen zusätzliche Kinder bis Ende 2022 durch die Pandemie in Kinderarbeit gedrängt werden könnten.
Arten der Kinderarbeit
ILO und UNICEF unterscheiden zwischen "leichten, erlaubten Tätigkeiten", "Kinderarbeit" und "gefährlicher Arbeit". Die Kategorie "leichte, erlaubte Tätigkeiten" umfasst Arbeiten, die die physische oder psychische Gesundheit und Entwicklung der Kinder nicht gefährden, sie also z.B. nicht vom Schulbesuch abhalten. Der Bericht von ILO und UNICEF definiert solche leichten Tätigkeiten als Beschäftigungen mit ungefährlicher Arbeit, die von Kindern im Mindestalter von 12 bis 14 Jahren für weniger als 14 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Der Begriff "Kinderarbeit" ist enger gefasst. Kinderarbeit umfasst sowohl die Beschäftigung von Kindern unter dem Mindestalter als auch gefährliche Formen von Arbeit, die wiederum eine eigene Kategorie bilden.
Unter "gefährliche Arbeit" fallen Tätigkeiten, die Risiken für die Sicherheit, Gesundheit und die psychische Entwicklung der Kinder mit sich bringen können. Hierzu zählen etwa lange Arbeitstage, Nachtarbeit, Arbeit mit gefährlichen Maschinen und Stoffen, schwere Transporte, und generell Arbeit in Umgebungen, in denen Kinder physischer, psychischer und sexueller Misshandlung ausgesetzt sind.
Besonders betroffen: Kinder in Krisenregionen
Besonders betroffen sind Kinder in Konflikt- und Krisenregionen. Viele von ihnen müssen arbeiten, weil sie etwa verwaist und auf sich gestellt sind oder das Familieneinkommen ohne ihren Arbeitslohn nicht zum Überleben reicht. Oft fehlt den Betroffenen der Zugang zu Bildung. Mit 86,6 Millionen arbeitenden Kindern findet über die Hälfte aller Kinderarbeit in Subsahara-Afrika statt. In Asien und dem Pazifikraum sind weitere 48,7 Millionen Kinder von Kinderarbeit betroffen. Die meisten Kinder arbeiten in der Landwirtschaft (70 Prozent), in der Industrie (16,5 Prozent) und im Dienstleistungsbereich (20 Prozent). Insgesamt arbeiten mehr Jungen (97 Millionen) als Mädchen (63 Millionen).
Positive Entwicklung in Asien und Lateinamerika
Die weltweite Entwicklung der Kinderarbeit fiel in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich aus. Gesunken ist die Zahl der Kinderarbeiterinnen und -arbeiter laut ILO und UNICEF in Asien und dem Pazifikraum, aber auch in Lateinamerika nahm die Kinderarbeit ab. In Subsahara-
In zahlreichen Ländern gibt es Gesetze gegen Kinderarbeit. Aber oft werden sie nicht konsequent umgesetzt. Schon länger fordern Kinderschutz- und Entwicklungshilfeorganisationen deshalb Gesetze, die Unternehmen in den Industriestaaten dazu verpflichten, zu garantieren, dass ihre Produkte nicht mithilfe von Kinderarbeit hergestellt werden. Das niederländische Parlament verabschiedete 2019 ein entsprechendes Gesetz.
Das deutsche Lieferkettengesetz
Auch in Deutschland will der Gesetzgeber ein solches Lieferkettengesetz auf den Weg bringen. Dadurch sollen große Firmen, mit Sitz in Deutschland, ab Anfang 2023 dazu verpflichtet werden, innerhalb ihrer gesamten Lieferkette, also auch bei ihren Vertragspartnern im Ausland, auf die Einhaltung von Menschenrechten und auch den Kinderschutz zu achten. Ende Mai einigte sich die Große Koalition auf den Gesetzestext. Im Juni 2021 soll über das Lieferkettengesetz im deutschen Bundestag abgestimmt werden.