Das moderne Jordanien ist nach dem Ersten Weltkrieg und im Zuge des nachfolgenden Zusammenbruchs des Osmanischen Reiches entstanden. Auf der Konferenz von Sanremo im Jahr 1920 einigten sich Großbritannien, Frankreich und Italien – als Staaten der Siegermächte – sowie als Beobachter Japan darauf, das damals als "Palästina" bezeichnete Gebiet beiderseits des Jordans unter ein britisches Völkerbundmandat zu stellen. Das Mandatsgebiet umfasste das heutige Israel, die palästinensischen Autonomiegebiete und Jordanien. Am 24. April 1922 wurde das Mandat durch den
Bereits am 17. April 1921 hatte der erste britische Hochkommissar für Palästina, Herbert Samuel, den aus der Familie der Haschemiten stammenden Abdallah ibn al-Husain zum Emir ernannt. Im September 1922 beschloss Großbritannien im "Transjordanien-Memorandum" das Gebiet Palästina entlang des Jordans zu trennen. Die Gebiete östlich oder auch "jenseits" des Flusses (Lateinisch: "trans") wurden in dem nunmehr halbautonomen Emirat Transjordanien zusammengefasst, das jedoch immer noch dem Völkerbundmandat und damit auch dem britischen Hochkommissar unterstand.
Anglo-Transjordanischer Vertrag gewährt Unabhängigkeit
Die Haschemiten hatten in dieser Phase der Geschichte des Interner Link: Nahen Ostens eine besondere Rolle. Al-Husains Bruder Faisal I. war kurze Zeit, noch vor Beginn des französischen Völkerbundmandats, König von Syrien. Später wurde Faisal König des ebenfalls von den Briten kontrollierten Irak. Der Vater von Abdallah und Faisal, Hussein ibn Ali, war eine der zentralen Figuren im arabischen Widerstand gegen die Osmanen während des Ersten Weltkriegs. Er war es, der die Beduinenstämme im Jahr 1916 als Großscherif von Mekka zur "Arabischen Revolte" aufrief. Später war er König des Hedschas, einem arabischen Königreich im westlichen Teil des heutigen Saudi-Arabiens. Die Haschemiten sehen sich als direkte Nachfahren des Propheten Mohammed, derzeit in der 42. Generation. Benannt ist die Familie nach Haschim ibn Abd Manaf, dem Urgroßvater des Propheten.
Abdallah ibn al-Husain verfolgte während der Zeit des Völkerbundmandats – und damit auch während des Zweiten Weltkriegs – eine pro-britische Politik. Die Zusammenarbeit wurde im Anglo-Transjordanischen Vertrag von 1928 definiert, der in den Jahren 1934 und 1941 ergänzt wurde. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges waren die finanziellen Ressourcen Großbritanniens erschöpft. Deswegen handelten die Briten mit dem Emir einen neuen Anglo-Transjordanischen Vertrag aus (auch: "Vertrag von London"), der am 22. März 1946 unterzeichnet wurde. Artikel 1 gewährte Transjordanien die staatliche Unabhängigkeit. Außerdem enthält der Vertrag Bestimmungen zur weiteren politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Der Vertrag trat nach der Ratifizierung durch beide Seiten am 17. Juni 1946 in Kraft.
Abdallah I. regierte bis 1951
Bereits am 25. Mai 1946 endete das britische Völkerbundmandat, Abdallah I. nahm den Königstitel des neu gegründeten Haschemitischen Königreichs Transjordanien an. An diesem Datum wird bis heute der jordanische Nationalfeiertag begangen. Abdallah I. regierte das Land bis zu seiner Ermordung im Jahr 1951. Noch zu dessen Lebzeiten, im Palästinakrieg von 1948, griff Transjordanien nach Ausrufung des Staates Israel gemeinsam mit Syrien, Libanon, Ägypten und Irak Israel an und besetzte das Westjordanland und Ost-Jerusalem. Im Zuge dessen nennt sich das Land seit 1950 "Haschemitisches Königreich Jordanien".
Laut der 1952 verabschiedeten Verfassung ist Jordanien eine konstitutionelle Erbmonarchie der haschemitischen Dynastie. Die Erbfolge ist strikt in der Verfassung verankert: Laut Artikel 28 können nur jene männlichen Nachkommen den Thron besteigen, die ihre Ahnenreihe auf Hussein Ibn Ali zurückführen können, dem "Gründer der Arabischen Revolte", wie es dort heißt. Damit ist ausgeschlossen, dass eine andere Herrscherfamilie verfassungskonform das Land führen könnte.
Nahezu absolute Stellung des Königs
Der König hat eine nahezu absolute Stellung im politischen System Jordaniens: Er ist Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber des Militärs und ernennt außerdem den Ministerpräsidenten. Faktisch ist die Gewaltenteilung durch die weitreichenden Kompetenzen des Königs außer Kraft gesetzt, auch wenn Exekutive, Legislative und Judikative formal unabhängig sind. Seit einer Verfassungsänderung aus dem Jahr 2016 hat der König das Recht, per Dekret die Chefs des Militärapparats, der Sicherheitskräfte, der Polizei, des Senats (der kleinen Kammer) und des Verfassungsgerichts zu ernennen. Das Parlament (Madschlis al-Umma) hat neben dem vom König ernannten Senat noch eine weitere Kammer: Die 110 Mitglieder des Unterhauses, der "Abgeordnetenkammer", werden auf vier Jahre vom Volk gewählt. Frauen haben seit 1974 das aktive und passive Wahlrecht. Es dauerte weitere 19 Jahre, bis mit Toujan Faisal im Jahr 1993 auch die erste weibliche Abgeordnete in das Parlament gewählt wurde.
Starke Fluchtbewegung aus palästinensischen Gebieten und Syrien
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Generell wurde die Politik in Jordanien seit den Gründungsjahren durch die große Zuwanderung von Geflüchteten aus den palästinensischen Siedlungsgebieten geprägt. Von den 9,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes, die in der bisher letzten Volkszählung von 2015 erfasst wurden, stammten mehr als 2,1 Millionen Menschen aus den palästinensischen Gebieten. Darüber hinaus wurden 2015 bereits 1,3 Millionen Menschen aus Syrien registriert, davon waren mindestens 629.000 Flüchtlinge des syrischen Bürgerkriegs.
Jordanisch-israelischer Friedensvertrag von 1994
Im Jahr 1994 unterzeichneten Israel und Jordanien einen Friedensvertrag, der den Jordan als Staatsgrenze sowie unter anderem die Wasserentnahmerechte festlegte. Generell gilt Jordanien bereits seit Jahrzehnten als "Anker der Stabilität" im Nahen Osten.
Von 1952 bis zu dessen Tod im Jahr 1999 regierte Hussein I. als König, ein Enkel von Abdallah I. und Sohn des kurzzeitig amtierenden Königs Talal. In Husseins 47-jährige Amtszeit fiel sowohl der für Jordanien folgenreiche Sechstagekrieg 1967 als auch die Aussöhnung mit Israel. Kurz vor seinem Tod verfügte Hussein I., dass nicht sein Bruder Hassan ibn Talal, sondern sein Sohn Abdallah bin al-Hussein sein Nachfolger als König werden sollte. Er regiert das Land als König Abdallah II. seit 1999.
Aktuelle innenpolitische Krisen
Während des sogenannten Arabischen Frühlings kam es auch in Jordanien im Januar 2011 zu Großdemonstrationen, die sich vor allem gegen Korruption und die Privatisierungspolitik richteten – die Stellung des Königs wurde nicht hinterfragt. Auch hier war die Protestbewegung vergleichsweise kurzlebig. 2018 gab es während des Ramadans große Proteste gegen eine geplante Steuerreform, woraufhin der damalige Premierminister Hani al-Mulki und sein Kabinett zurücktraten.
Für eine schwere innenpolitische Krise sorgte zuletzt im April 2021 Prinz Hamza bin Hussein – ein Sohn des früheren Königs Hussein I. und Halbbruder von König Abdallah II. – dem ein Putschversuch zur Last gelegt wurde. Hamza war ab 1999 zunächst Kronprinz von Jordanien. Im Jahr 2004 jedoch wurde ihm der Titel von König Abdallah II. aberkannt. Laut den offiziell gegen ihn erhobenen Vorwürfen soll Prinz Hamza nun daran gearbeitet haben, die Sicherheit und die Stabilität Jordaniens zu unterminieren. Gegenüber der BBC kritisierte er unter anderem die weiterhin grassierende Korruption. Mit ihm wurden zahlreiche angebliche Mitwisser festgenommen. Später unterzeichnete Prinz Hamza eine Loyalitätserklärung gegenüber König Abdallah II.
Unterdessen mehren sich die Stimmen derer, die ein Abrutschen Jordaniens in den Autoritarismus befürchten. Dabei spielt nicht nur der angebliche Putschversuch von Prinz Hamza eine Rolle. Die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch kritisierte zuletzt unter anderem die Inhaftierung von ärmeren Menschen, die durch die anhaltende Wirtschaftskrise in die Überschuldung geraten sind. In der Pressefreiheits-Rangliste der NGO Reporter ohne Grenzen rangiert Jordanien auf Platz 129 von 180.