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Vor 20 Jahren: Unterzeichnung des Vertrags von Nizza

Redaktion

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Der Vertrag von Nizza vom 26. Februar 2001 sollte die Europäische Union auf die bevorstehende Ost- und Süderweiterung vorbereiten. Um trotz des Wachstums handlungsfähig zu bleiben, verabschiedete man sich in vielen Politikfeldern vom Einstimmigkeitsprinzip.

Im Februar 2001 unterzeichneten die damals 15 EU-Mitgliedstaaten den Vertrag von Nizza. (© picture-alliance/dpa, epa afp)

Der Vertrag von Nizza wurde am 26. Februar 2001 unterzeichnet und trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Die Regierungen der damaligen EU-Mitgliedstaaten hatten die Verhandlungen über den Vertrag im Dezember 2000 in der französischen Stadt am Mittelmeer abgeschlossen.

Interner Link: Das Abkommen leitete Reformen ein, um die Interner Link: Europäische Union vor allem auf die Interner Link: bevorstehende Ost- und Süderweiterung vorzubereiten. Denn zu den damals 15 EU-Mitgliedsländern sollten zwölf weitere hinzukommen. Tatsächlich traten Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, die baltischen Staaten Interner Link: Estland, Lettland und Litauen sowie die beiden Mittelmeerstaaten Malta und Zypern am 1. Mai 2004 der EU bei. Rumänien und Bulgarien folgten Anfang 2007.

Zuvor hatte der 1992 beschlossene Interner Link: Vertrag von Maastricht die Interner Link: Europäische Union geschaffen und die Zusammenarbeit in manchen Bereichen bereits deutlich intensiviert. Die institutionellen Reformen, die 1997 mit dem Interner Link: Vertrag von Amsterdam beschlossen wurden, steigerten die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeiten einer wachsenden EU jedoch nicht in dem erhofften Maße.

Neue Stimmengewichte im Ministerrat

Angesichts der wachsenden EU fürchteten Expertinnen und Experten schon in den 1990er Jahren eine mögliche Überforderung der EU-Institutionen. Schließlich waren die legislativen und exekutiven Abläufe für eine weit kleinere Staatengemeinschaft ausgelegt. Neben möglichen institutionellen Hürden sorgten sich die größeren Mitgliedstaaten, dass sich das Stimmengewicht im Interner Link: Rat der EU zugunsten der bevölkerungsärmeren Staaten verschieben könnte. Außerdem waren die Entscheidungsverfahren im Rat bis dato stark vom Einstimmigkeitsprinzip geprägt. Es wurde befürchtet, dass einstimmige Entscheidungen bei 27 Mitgliedstaaten nur schwer möglich sein könnten.

Daher wurde die Stimmengewichtung der Mitgliedstaaten für die Abstimmungen im Interner Link: Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, durch den Interner Link: Vertrag von Nizza angepasst. Die Verteilung der Stimmen sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen Stimmengewicht und Bevölkerungsanzahl sicherstellen. Vor allem Deutschland als bevölkerungsreichstes Land gewann dadurch an Einfluss – aber auch Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich, das damals noch EU-Mitglied war.

Die wohl wichtigste Änderung war, dass bei Abstimmungen im Rat in vielen Bereichen das Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben wurde und fortan eine Interner Link: qualifizierte Mehrheit genügte. Außerdem konnte ein Mitglied des Rats fortan beantragen, dass bei einer Beschlussfassung des Rats überprüft wurde, ob die qualifizierte Mehrheit mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentierte. Falls diese Bedingung nicht erfüllt war, war der betroffene Beschluss nichtig. Damit bevölkerungsärmere Staaten dennoch nicht ohne weiteres überstimmt werden konnten, musste eine Entscheidung zudem auch von einer einfachen Mehrheit der Staaten mitgetragen werden.

Mittlerweile gilt in der EU allerdings das Prinzip der "doppelten Mehrheit". Demzufolge ist eine qualifizierte Mehrheit dann erreicht, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, einem Beschlussvorschlag zustimmen. Das Einstimmigkeitsprinzip gilt heute nur noch in wenigen Politikbereichen.

Ein Kommissionsmitglied aus jedem EU-Land

Um zu verhindern, dass die Interner Link: Europäische Kommission aufgrund der EU-Erweiterungsrunden zu stark wächst, sah der Vertrag von Nizza eine maximale Mitgliederzahl für die Kommission vor. So entsendet seit 2005 jeder Staat nur noch eine Person in die Kommission. Zuvor hatten die großen EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland jeweils zwei Kommissionsmitglieder gestellt.

Auch die Befugnisse der Präsidentin oder des Präsidenten der EU-Kommission wurden durch die Nizza-Reform ausgeweitet. Dazu zählt unter anderem die Aufgabe, den Kommissionsmitgliedern Ressorts zuzuweisen und diese gegebenenfalls auch in der laufenden Amtsperiode umzuverteilen. Ernannt wurden die Präsidenten der Kommission von den im Europäischen Rat versammelten Staats- und Regierungschefs – die Entscheidung bedurfte bereits damals auch der Zustimmung des Europaparlaments. Heute wählt das Parlament den Kommissionspräsidenten bzw. die Kommissionspräsidentin.

Schutz der Grundrechte

Die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament wurde mit dem Vertrag von Nizza auf höchstens 732 erhöht. Die Zusammensetzung des Parlaments orientiert sich seit der Reform stärker an der Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten. Außerdem erweiterte der Vertrag die Mitspracherechte der Abgeordneten auf weitere Politikbereiche. So wurde beispielsweise festgelegt, dass auch das Parlament Handlungen der EU-Organe auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen kann ("Interner Link: Nichtigkeitsklage").

Auch der Gerichtshof der EU wurde gestärkt und der Ausschuss der Regionen als Vertretung der lokalen und regionalen Ebene wurde demokratisch legitimiert. Ein weiteres Thema war der Schutz der Grundrechte. So konnte der Rat durch den Vertrag von Lissabon in einer Erklärung feststellen, dass ein Mitgliedstaat Grundsätze der Union wie Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit verletzt und dabei Empfehlungen an den Mitgliedstaat richten.

Vertrag von Lissabon löst Vertrag von Nizza ab

Viele Staats- und Regierungschefs der EU empfanden die Verträge von Nizza und Amsterdam als nicht weitgehend genug, um die EU institutionell zu reformieren. Daher einigte man sich auf die Einberufung eines Interner Link: Verfassungskonvents. Dieser erarbeitete zwischen Februar 2002 und Juli 2003 einen Interner Link: Entwurf für eine Verfassung für die Europäische Union. Der Verfassungsentwurf fand im Oktober 2004 zwar die Zustimmung aller EU-Staaten, seine Ratifizierung scheiterte jedoch, weil er bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde.

Nach zähen Verhandlungen einigten sich die EU-Staaten in der Folge auf den Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2007 unterzeichnet wurde und viele Inhalte des Verfassungsentwurfs in abgewandelter Form aufnahm. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Im Vergleich zum Vertrag von Nizza und dem Interner Link: Vertrag von Amsterdam wurde die Zusammenarbeit der EU-Staaten mit diesem Dokument deutlich intensiviert und die Rechte des Parlaments ausgebaut.

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