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Streit um Brexit-Nachfolge-regelung: Deal or no Deal? | Hintergrund aktuell | bpb.de

Streit um Brexit-Nachfolge-regelung: Deal or no Deal?

Redaktion

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Die EU und Großbritannien verhandeln derzeit hart über ihr künftiges Verhältnis. Ziel ist ein Freihandelsabkommen ab Januar – doch vor allem die Nordirland-Frage sorgt für Streit.

Die Britische Flagge und die Flagge der EU teilen sich das Bild. (© picture-alliance, empics)

Am 31. Januar dieses Jahres Interner Link: ist Großbritannien nach 40 Jahren aus der Europäischen Union ausgetreten. Noch bis Ende 2020 gilt eine Übergangsphase: Solange bleiben die Britinnen und Briten Teil des EU-Binnenmarkts und Mitglied der Zollunion, in vielen Bereichen gilt in Großbritannien weiterhin EU-Recht. So steht es in einem von beiden Seiten ratifizierten Austrittsvertrag.

Die EU und Großbritannien einigten sich bei den Interner Link: Austrittsverhandlungen darauf, dass sie bis zum Ende dieser Übergangsphase ein Freihandelsabkommen erreichen wollen. Doch die Chancen darauf haben sich zuletzt deutlich verschlechtert, mehrere Verhandlungsrunden gingen ohne Fortschritte zu Ende. Der größte Zankapfel: ein vom britischen Parlament beschlossenes Binnenmarktgesetz, das Teile des Austrittsvertrags aushebeln würde. Aber auch im Hinblick auf Wettbewerbsbedingungen oder bei den Regeln für die Fischerei gibt es Streit.

Der britische Premierminister Boris Johnson und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigten in einer gemeinsamen Erklärung Anfang Oktober zwar erneut, wie wichtig ein Abkommen für die Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU sei. Johnson hat für die Verhandlungen den 15. Oktober als letztes Ultimatum gesetzt, die EU sprach sich für eine etwas längere Frist aus. Ein Scheitern der Verhandlungen würde eine "harte Trennung" zum 1. Januar 2021 bedeuten.

Rückblick: Vier Jahre Brexit-Verhandlungen

Der lange Weg zum Interner Link: Brexit war von Beginn an von schwierigen Verhandlungen zwischen London und Brüssel geprägt. Am 23. Juni 2016 stimmten die Britinnen und Briten bei einem Referendum mit rund 52 Prozent der Stimmen für den Austritt aus der Europäischen Union. Nach der Verabschiedung des Brexit-Gesetzes durch das Unterhaus leitete die damalige britische Premierministerin Theresa May im März 2017 formal die Austrittsverhandlungen mit der EU ein. Gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags war zunächst vorgesehen, die Verhandlungen innerhalb von zwei Jahren, also bis zum 29. März 2019, abzuschließen – doch die Frist musste mehrmals verlängert werden. Im November 2018 gelang es May einen vorläufigen Austrittsvertrag auszuhandeln, der von den 27 verbleibenden EU-Staaten gebilligt wurde. Trotz wiederholter Nachverhandlungen scheiterte das von May ausgehandelte Abkommen 2019 Interner Link: jedoch mehrfach im britischen Unterhaus.

Um einen Brexit ohne Vertrag zu verhindern, wurde der Austritttermin verschoben. Mays Nachfolger Boris Johnson erwog im Sommer 2019, Ende Oktober notfalls auch ohne Abkommen aus der EU auszutreten. Dazu kam es wegen Widerstands im Parlament jedoch nicht. Nach Interner Link: Neuwahlen gelang es Johnson – gestützt auf eine neue Mehrheit der Konservativen Partei – am 20. Dezember 2019, einen von ihm mit der EU verhandelten Austrittsvertag durch das Unterhaus zu bringen. Nach der Zustimmung des Oberhauses und des EU-Parlaments im Januar 2020 wurde der Austritt am 31. Januar dieses Jahres vollzogen.

Bleibt Nordirland Teil des EU-Binnenmarktes?

Das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt unter anderem, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger, die derzeit in Großbritannien leben, auch weiterhin in ihrem Gastland arbeiten oder studieren können und soziale Sicherheit genießen. Ebenso sind die Rechte der in der EU lebenden Briten darin festgeschrieben.

Der Vertrag enthält außerdem ein Nordirland-Protokoll, das die künftige EU-Außengrenze in Irland regeln soll: Es sieht vor, dass Nordirland nach dem Ende der Übergansphase Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber gleichzeitig eine spezielle Zollpartnerschaft mit der EU bildet. Alle relevanten EU-Binnenmarktregeln sollen in Nordirland weiter angewendet werden. Vier Jahre nach Inkrafttreten des Protokolls kann sich dann das nordirische Parlament für oder gegen eine weitere Anwendung aussprechen. Johnson hatte auf diese Regelungen gedrängt.

Die Nordirland-Frage und der Binnenmarkt

Ein vom britischen Regierungschef auf den Weg gebrachtes, aber noch nicht vom Oberhaus abgesegnetes, britisches Gesetz verstößt jedoch gegen den Vertrag und würde einige Regelungen des Austrittsabkommens außer Kraft setzen. Externer Link: Konkret geht es um Nordirland: Dem Vertrag zufolge soll Nordirland enger an die EU-Zollunion und den EU-Binnenmarkt gebunden bleiben als der Rest Großbritanniens. Ziel dieser Maßnahme ist es, ein Wiederaufflammen des Interner Link: Nordirland-Konflikts zu verhindern.

Aus Sicht Johnsons spalten die zu Nordirland beschlossenen Regelungen im Austrittsabkommen jedoch das Vereinigte Königreich. Denn dem Abkommen zufolge sind Kontrollen im Güterverkehr mit dem übrigen Vereinigten Königreich nötig. Die britische Regierung fürchtet, so könnte Nordirland abgekoppelt werden. London will deshalb eine Neuregelung.

Die Europäische Kommission pocht indes auf die volle Einhaltung des Austrittsvertrags und hat deshalb erste Schritte zu einem Interner Link: Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das auch nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU noch zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen könnte.

Nicht nur in der EU ist die Angst groß, Johnsons Pläne könnten zu einer harten Grenze zwischen Irland und Nordirland führen und damit gegen das sogenannte Karfreitagsabkommen (Belfast-Abkommen) verstoßen. Letzteres regelt den 1998 erreichten Frieden zwischen Katholiken und Protestanten in Nordirland. Manche warnen für den Fall, dass das Binnenmarktgesetz nach einer möglichen Zustimmung seitens des britischen Oberhauses in Kraft treten sollte, sogar vor einem Wiederaufflammen eines Bürgerkriegs in Nordirland.

Freihandel ohne gemeinsame Regeln?

Ein weiterer Streitpunkt: Die britische Regierung will, dass zwischen der EU und Großbritannien Zollfreiheit nach den Richtlinien der Welthandelsorganisation (WTO) gilt. Die Europäische Union hält dagegen, dass aufgrund des großen Handelsvolumens gleiche Umwelt-, Sozial- und Subventionsregeln notwendig sind, um den Wettbewerb fair zu gestalten.

Eine Trennung ohne Handelsabkommen hätte wohl weitreichende Folgen für die Volkswirtschaften Großbritanniens und der EU-Staaten. Viele exportorientierte Unternehmen in der EU, insbesondere in Deutschland, müssten mit Einbußen rechnen. Bereits die Aussicht auf Zölle ließ den Waren- und Dienstleistungsaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in manchen Branchen wie dem Automobil- oder Bankensektor seit dem Brexit-Beschluss zurückgehen.

Expertinnen und Experten fürchten im Falle eines "harten Brexit" neben einem weiteren Einbruch des Handels auch längere Warteschlangen an der Grenze und möglicherweise Lieferengpässe bei wichtigen Importen wie Lebensmitteln oder Medikamenten. Prognosen zufolge würden die Folgen von Zöllen und Grenzkontrollen Großbritannien härter treffen als die verbleibenden EU-Staaten.

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