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Wichtigste Regelungen des Einigungsvertrags
Gebietliche Neugliederung Ostdeutschlands: Die 14 DDR-Bezirke wurden mit dem Externer Link: Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 zu fünf Bundesländern zusammengefasst: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden gemäß Artikel 1 des Einigungsvertrags Länder der Bundesrepublik.
Geltungsbereich des
Hauptstadt und Regierungssitz: Die Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands sollte Berlin sein. Der 3. Oktober wurde zudem als
Öffentliches Vermögen und Schulden: Das Staatsvermögen der DDR ging laut Artikel 22 des Einigungsvertrages auf den Bund über. Die Schulden der DDR wurden gemäß Artikel 23 in ein Sondervermögen des Bundes ausgegliedert. Die zu diesem Zeitpunkt bereits geschaffene
Finanzverfassung: Die
Rundfunk: Der
Insgesamt acht Wochen wurde über den Einigungsvertrag verhandelt. Der Zeitplan für die Verhandlungen wurde bereits am 1. Juni 1990 festgelegt. Die Gespräche begannen am 6. Juli 1990 in Ostberlin. Obwohl sich beide Seiten über das Ziel des Vertrages einig waren – die Wiederzusammenführung beider deutschen Staaten – gab es über den Weg dorthin zum Teil kontroverse Debatten.
Das bundesdeutsche Grundgesetz sah
Strittige Punkte
Zu den strittigen Punkten in den ersten Wochen der Verhandlungen gehörte die Formulierung der Präambel, der ein hoher historischer Symbolwert zugemessen wurde. Es wurde zum Beispiel darüber diskutiert, welche geschichtlichen Bezüge aufgenommen werden und ob gesamtdeutsche Wahlen explizit erwähnt werden sollten.
Bei den einzelnen Sachfragen erwiesen sich vor allem finanzielle und wirtschaftliche Themen als kontrovers. Bei der Verwaltung der DDR-Schulden durch ein Sondervermögen des Bundes plädierte die Delegation der Bundesrepublik beispielsweise dafür, dass sich auch die fünf östlichen Bundesländer an der Zinslast beteiligten sollten. Die DDR-Delegation wollte, dass sich der Bund und die Treuhandanstalt die Zinslast teilen. Aus Sicht der DDR sollte die Treuhandanstalt einem neu zu schaffenden Aufbauministerium unterstellt werden. Die Bundesrepublik trat dafür ein, die Anstalt dem Bundesfinanzministerium zu unterstellen und konnte sich mit dieser Position durchsetzen.
In den letzten Verhandlungsrunden, die vom 20. bis zum 23. August 1990 in Bonn stattfanden, wurde unter anderem über die Übertragung des bundesdeutschen Rechts auf das Gebiet der DDR, die
Große Mehrheiten für die Ratifizierung
Nach der Unterzeichnung am 31. August musste der Einigungsvertrag noch von beiden deutschen Parlamenten ratifiziert werden. Die Abstimmungen fanden beide jeweils am 20. September 1990 statt. In der DDR-Volkskammer stimmten 299 Abgeordnete dafür, 80 Abgeordnete aus den Reihen der PDS und Bündnis 90/Die Grünen dagegen. Im Bundestag fand der Einigungsvertrag ebenfalls eine große Mehrheit: 440 Abgeordnete waren dafür, 47 lehnten ihn ab – hier waren es Teile der Grünen und 13 Abgeordnete der Unionsfraktion, die sich gegen den Vertrag stellten. Der Bundesrat stimmte dem Einigungsvertrag am 21. September zu. Bundespräsident Richard von Weizsäcker unterschrieb das Gesetz zum Einigungsvertrag zwei Tage später. Am 3. Oktober 1990, dem Tag der Wiedervereinigung, trat das Gesetz in Kraft.
Einige Bestimmungen des Einigungsvertrages sind bis heute umstritten. Das gilt etwa für die Regelung der Besitzverhältnisse nach dem Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung", den Umgang mit dem DDR-Vermögen oder die im Vertrag bestätigte Rolle der Treuhandanstalt. Oft wird auch darüber diskutiert, ob der Einigungsvertrag zu schnell beschlossen wurde und ob die Bundesrepublik womöglich einige rechtliche Regelungen der DDR hätte übernehmen können.
Für Kontroversen sorgt auch die Frage, ob der Vertrag mit der beschlossenen Ausdehnung des Grundgesetzes auf das Gebiet der ehemaligen DDR nicht eine "verpasste Chance" darstellte, dem wiedervereinigten Deutschland eine eigene Rechtsgrundlage zu geben. Befürworter des Einigungsvertrags führen dagegen an, dass durch den zeitlichen Druck, der aus einer historisch einmaligen Chance resultierte, eine schnelle Lösung zwingend erforderlich war. Sie sehen die Rechtsgrundlage zur Wiedervereinigung in weiten Teilen als gelungen an.
- Interner Link: Deutsche Einheit (APuZ 28-29/2020)
Manfred Görtemaker: Gestaltung der Wiedervereinigung (Informationen zur politischen Bildung Nr. 250/2015)