"Österreich ist frei!" Mit diesem Satz beendete der österreichische Außenminister Leopold Figl (ÖVP) am 15. Mai 1955 seine Rede im Schloss Belvedere in Wien, kurz nachdem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet worden war. Auf dessen Grundlage sollte Österreich nach dem
"Anschluss" Österreichs 1938
In der "Ostmark", wie das Land nun genannt wurde, kam es anschließend zu massiven Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung. In den ersten sechs Wochen wurden über 70.000 Jüdinnen und Juden verhaftet. Am 1. April 1938 begannen die Transporte in das Konzentrationslager Dachau. Mehr als eine halbe Million Österreicherinnen und Österreicher waren Schätzungen zufolge bis 1945 Mitglieder der NSDAP.
Moskauer Deklaration
1943 erklärten Großbritannien, die USA und die Sowjetunion in der sogenannten Externer Link: Moskauer Deklaration die Besetzung Österreichs für "null und nichtig". Österreich sei "das erste freie Land", das Hitlers Angriffspolitik "zum Opfer" gefallen sei. Das Land trage aber auch Verantwortung "für die Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands“. Die Deklaration legte fest, dass Österreich nach Kriegsende als unabhängiger Staat bestehen solle – jedoch bis zu einer entsprechenden Regelung von den Alliierten besetzt und verwaltet werden würde.
Österreich war damit ein Sonderfall: Zwar galt das Land als befreit, es wurde aber nicht – wie etwa die Niederlande oder Dänemark – zu den Siegermächten gezählt. Großbritannien definierte Österreich, im Unterschied zu den drei anderen Besatzungsmächten USA, Sowjetunion und Frankreich, zunächst sogar als Feindstaat. Einen Friedensvertrag wollten die Alliierten dennoch nicht mit Österreich abschließen. Das hielten sie für ein befreites Land nicht für angemessen.
Der österreichische Staatsvertrag
Externer Link: Der österreichische Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 regelt "die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich" nach dem Zweiten Weltkrieg. Er besteht aus einer Präambel und neun Teilen.
Die wichtigsten politischen Bestimmungen beziehen sich auf die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs. Diese sollen nach Artikel 2 durch die Alliierten gewahrt und nach Artikel 3 von Deutschland anerkannt werden.
In Artikel 4 ist ein sogenanntes Anschlussverbot enthalten, das die politische und wirtschaftliche Vereinigung von Österreich und Deutschland untersagt. Außerdem verpflichtet sich Österreich in Artikel 6, die Menschenrechte einzuhalten, und in Artikel 7, die Minderheitsrechte der Slowenen und Kroaten im Land zu gewährleisten.
Österreich bekennt sich in Artikel 8 zudem zur Demokratie und sagt in den Artikeln 9 und 10 zu, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und dafür zu sorgen, dass sie "nicht in irgendeiner Form wieder ins Leben gerufen werden". All diese Bestimmungen gelten nach wie vor.
Einige militärische Beschränkungen und Luftfahrtbestimmungen gelten inzwischen nicht mehr – mit dem Einverständnis der ehemaligen Alliierten. Dazu gehört etwa das Verbot, Deutsche in der militärischen oder zivilen Luftfahrt einzusetzen (Artikel 15 Z 2).
Verhandlungen um die Wiederherstellung eines unabhängigen Österreich
Den Willen zur Unabhängigkeit erklärte eine provisorisch eingesetzte österreichische Regierung noch vor Kriegsende am 27. April 1945. Die Verhandlungen um einen Vertrag zur Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich begannen 1947. Der von Österreich verwendete Begriff "Staatsvertrag" wurde von den Alliierten übernommen. Zu Beginn der Beratungen in London hatte Österreich zunächst nur ein Anhörungsrecht, erst ab 1954 waren österreichische Politiker gleichberechtigte Gesprächspartner.
Mehrere Streitpunkte verzögerten die jahrelangen Verhandlungen. Dazu gehörten die jugoslawischen Gebietsansprüche an Österreich. Diese Forderung wurde von der Sowjetunion unterstützt –
Als schwierigste Frage erwies sich der Anspruch der Sowjetunion auf das "deutsche Eigentum" in ihrer Besatzungszone, das als Kriegsbeute angesehen wurde. Dabei ging es unter anderem um Firmen der Eisen-, Stahl-, Elektro- und Erdölindustrie. Nach einer Einigung Ende 1949 – Österreich sollte die Vermögenswerte gegen Ablösezahlungen übernehmen – wurden ein baldiger Abschluss des Vertrags durch den beginnenden Kalten Krieg verhindert. Die Verhandlungen wurden für fünf Jahre unterbrochen.
Neutralität als Schlüssel
Erst 1954 fand wieder eine Ost-West-Außenministerkonferenz statt, diesmal in Berlin. Das Treffen scheiterte zwar, aber Österreich bot als neue politische Option an, frei von militärischen Bündnissen bleiben zu wollen. Die Neutralität wurde Voraussetzung für den Vertrag: Die Sowjetunion sah darin die Garantie, dass Österreich nicht – wie die Bundesrepublik – der NATO beitreten würde. Für die westlichen Alliierten wiederum zählte, dass Österreich die bereits vollzogene wirtschaftliche und politische Westintegration fortsetzte.
Ein Besuch der österreichischen Delegation in Moskau brachte am 15. April 1955 den Durchbruch: Im "Moskauer Memorandum" verpflichtete sich Österreich nicht nur zur Neutralität, sondern akzeptierte auch Reparationsforderungen der Sowjetunion. Anfang Mai 1955 wurde der Text für den Staatsvertrag auf einer Botschafterkonferenz der vier Mächte und Österreichs in Wien finalisiert.
Staatsvertrag und Neutralitätsgesetz
Österreichs "immerwährende Neutralität" hängt zwar eng mit den Verhandlungen zum Staatsvertrag zusammen. Der Zusammenhang ist aber ein rein politischer, kein rechtlicher.
Der Abschluss des Staatsvertrags am 15. Mai 1955 wurde durch einen Vorvertrag ermöglicht, das sogenannte Moskauer Memorandum vom 15. April 1955. Darin verpflichtete sich Österreich, "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Österreichs Neutralität wurde demnach als Voraussetzung für den Staatsvertrag festgelegt, nicht aber als Bestandteil desselben.
Die Neutralität wurde schließlich in einem weiteren Externer Link: Gesetz am 26. Oktober 1955 vom österreichischen Nationalrat beschlossen und gilt in weiten Teilen bis heute. Zum Beispiel ist Österreich kein Mitglied der NATO.
"Verantwortlichkeitsklausel" gestrichen
Bevor der Staatvertrag am 15. Mai 1955 unterzeichnet wurde, kam es jedoch zu einer folgenreichen Veränderung des Textes: Ursprünglich enthielt die Präambel – entsprechend der Moskauer Deklaration von 1943 – einen Hinweis auf die Mitverantwortung Österreichs am Zweiten Weltkrieg. Doch dem österreichischen Außenminister Figl gelang es unmittelbar vor dem Abschluss des Staatsvertrages, die Alliierten zur Streichung dieses Passus zu bewegen. Sein Argument: Die sogenannte Verantwortlichkeitsklausel sei ein "Schuldmal", das die "innere und äußere Entwicklung" des jungen Staates "mit einer moralischen Hypothek" belaste. In der Präambel des Staatsvertrages ist schließlich nur noch von der gewaltsamen Annektierung Österreichs durch Hitler-Deutschland die Rede. Dies erleichterte es Österreich, einseitig den Opferstatus einzunehmen und die eigene Verantwortung unter Verweis auf eine alleinige Schuld Deutschlands abzuwehren.
Dieses Verständnis bestimmte vier Jahrzehnte lang den
Neutralitätserklärung nach Abzug der Alliierten
Nach der Ratifizierung durch Österreich, die Sowjetunion, die USA, Großbritannien und Frankreich trat der Staatsvertrag am 27. Juli 1955 in Kraft – Österreich erhielt damit rechtlich seine Souveränität. Die alliierten Truppen mussten innerhalb von 90 Tagen – bis zum 25. Oktober 1955 – abziehen.
Einen Tag später, am 26. Oktober 1955, beschloss der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs. Darin verpflichtete sich das souveräne Land "aus freien Stücken", keinen militärischen Bündnissen beizutreten, sich selbst zu verteidigen und keine militärischen Stützpunkte fremder Staaten zuzulassen. Seit 1965 ist der 26. Oktober Österreichs Nationalfeiertag.