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10 Jahre Fidesz-Regierung: Lage der Demokratie in Ungarn

Redaktion

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Seit fast zehn Jahren regiert Ministerpräsident Viktor Orbán in Ungarn. International steht die Fidesz-Regierung in der Kritik: Der Umbau von Verfassung und Medienlandschaft, die Schwächung der Opposition und zuletzt das Notstandsgesetz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden als Verletzung der EU-Grundwerte wahrgenommen.

Am 30. März 2020 verabschiedete das ungarische Parlament ein Gesetz, durch das Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán (Bildmitte) auf unbestimmte Zeit per Dekret regieren darf. (© picture-alliance/AP)

Die Parlamentswahlen vom 11. und 25. April 2010 haben die ungarische Politik nachhaltig verändert: Schon im ersten Wahlgang erzielte die rechtskonservative Partei Fidesz in einem Wahlbündnis mit der Kereszténydemokrata Néppárt (KDNP, deutsch: Christlich-Demokratische Volkspartei) eine absolute Mehrheit. 52,7 Prozent der Listenstimmen reichten dem Bündnis Fidesz-KDNP für eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Sitze im Parlament. Am 29. Mai 2010 wurde ihr Vorsitzender Interner Link: Viktor Orbán zum Ministerpräsidenten gewählt. Er hatte dieses Amt bereits von 1998 bis 2002 inne und regiert Ungarn nun erneut seit fast zehn Jahren.

Fidesz-KDNP konnte dabei von der Ausgestaltung des ungarischen Wahlsystems profitieren. Es kombiniert ein Mehrheits- mit einem Verhältniswahlrecht, wobei die stärkste Partei überproportional begünstigt wird. Bei der Parlamentswahl im Jahr 2010 wurden 176 von insgesamt 386 Parlamentssitzen als Interner Link: Direktmandate vergeben, weitere 152 Sitze über regionale Interner Link: Parteilisten. Ein proportionaler Ausgleich, wie zum Beispiel in Deutschland üblich, fand nur begrenzt statt – bei der Verteilung der übrigen 58 Sitze.

Mit einer Wahlrechtsreform im Jahr 2011 wurde unter anderem die Zahl der Sitze im Parlament auf 199 reduziert, der zweite Wahlgang und die Interner Link: Ausgleichsmandate abgeschafft sowie die Wahlkreise neu zugeschnitten. Das Wahlrecht für Minderheiten und Auslandsungarn wurde gestärkt. Die OSZE-Wahlbeobachtungskommission kritisierte, das neue Wahlrecht wirke sich zu großen Teilen negativ auf den Wahlprozess aus. Auch bei den Wahlen im Jahr 2014 und Interner Link: 2018 gewann Fidesz-KDNP eine Zwei-Drittel-Mehrheit im ungarischen Parlament, verlor diese aber zwischenzeitlich bei einer Nachwahl. Beide Parlamentswahlen wurden von Wahlbeobachtern als frei aber nicht fair bewertet.

Was bedeutet Orbáns Regierung für Demokratie und Rechtsstaat?

Mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament hat die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Orbán in den vergangenen zehn Jahren tiefgreifende Gesetzesänderungen beschlossen, damit demokratische Institutionen geschwächt und Grundrechte sowie die Gewaltenteilung eingeschränkt. Besonders kritisiert wurden – landesweit und international – das neue "Grundgesetz" und weitere Verfassungsänderungen, die Wahlrechtsreform und das neue Medienrecht.

Bereits ein Jahr nach der Regierungsübernahme verabschiedete die Fidesz-KNDP-Koalition im ungarischen Parlament das "Grundgesetz Ungarns" als neue Verfassung. Die Kompetenzen des Verfassungsgerichts wurden darin eingeschränkt und beispielsweise sein Recht zur Überprüfung von Steuer- und Finanzgesetzen aberkannt. Die Popularklage, nach der jede Bürgerin und jeder Bürger eine Interner Link: Rechtsnorm auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen konnte, ohne selbst betroffen zu sein, wurde abgeschafft. Bis dahin war sie eine ungarische Besonderheit. Zahlreiche sogenannte Schwerpunktgesetze können nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament geändert werden. Besonders umstritten ist auch die Präambel der Verfassung. Sie trägt den Titel "Nationales Bekenntnis" und definiert die ungarische Nation ethnisch-kulturell. Angehörige von Minderheiten, wie beispielsweise die Roma, werden demnach als Teil der politischen Gemeinschaft, nicht aber als Teil der ungarischen Nation betrachtet.

Interner Link: Im Jahr 2013 wurde die Verfassung durch die Fidesz-KDNP-Regierung erneut überarbeitet und die Kompetenzen des Verfassungsgerichts weiter eingeschränkt. Das Gericht verlor das Recht auf inhaltliche Prüfung von Verfassungsänderungen. Außerdem soll das Verfassungsgericht sich in seinen Begründungen nur noch auf jene Urteile berufen können, die nach Inkrafttreten des neuen Grundgesetzes gefällt wurden. Ferner bekam das neu geschaffene Landesgerichtsamt, dessen Präsident/-in von einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments eingesetzt wird, die Möglichkeit, ausgewählte Fälle bestimmten Gerichten zuzuweisen – diese Regelung wurde als Reaktion auf internationale Kritik wenig später wieder zurückgenommen.

Auch in den darauffolgenden Jahren folgten weitere weitreichende Verfassungs- und Gesetzesänderungen. Ein Externer Link: Bericht des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2018 wirft der Regierung Orbán unter anderem Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die akademische Freiheit, den Minderheitenschutz und die Grundrechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen vor.

Die Interner Link: Nichtregierungsorganisation "Freedom House" stuft Ungarn in seinem Externer Link: Bericht für das Jahr 2020 nur als "teilweise frei" ein – als einziges Mitgliedsland der EU. Die ungarische Regierung behindere die Aktivitäten von Oppositionsgruppen, Journalistinnen und Journalisten, Universitäten und Nichtregierungsorganisationen. Die Kritik fokussiert sich zudem auf Korruption, Intransparenz und die fehlende Unabhängigkeit der Gerichte.

Wie geht die Regierung Orbán mit der Corona-Krise um?

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat die ungarische Regierung am 11. März eine nationale Gefahrenlage ausgerufen – vorerst für 15 Tage. Laut Verfassung darf die Regierung für die Dauer einer Gefahrenlage per Dekret regieren, also ohne das Parlament zu konsultieren. Jedoch muss dieser Notstand verfassungsgemäß regelmäßig durch das Parlament verlängert werden.

Diese Einschränkung hat das ungarische Parlament am 30. März aufgehoben. Das verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die Regierung von Ministerpräsident Orbán bis zum "Ende der Gefahrenlage" per Dekret regieren darf – das heißt ohne zeitliche Begrenzung. Zudem enthält es Maßnahmen gegen die Verbreitung von Falschnachrichten. Journalistinnen und Journalisten befürchten, für regierungskritische Berichterstattung sanktioniert zu werden. Zwar kann das Parlament diese Ermächtigung jederzeit widerrufen, die Regierung kann sich aber auf ihre Zwei-Drittel-Mehrheit stützen.

Was ist mit der Opposition?

Der Spielraum der Opposition in Ungarn wurde in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt. Laut Externer Link: einem Bericht der OSZE wurden Wahlen zuletzt unter dem Eindruck von "einschüchternder und fremdenfeindlicher Rhetorik, voreingenommenen Medien und undurchsichtiger Wahlkampffinanzierung" durchgeführt. Laut "Freedom House" gestaltet es sich aufgrund der strukturellen Benachteiligung für die Opposition zunehmend schwierig, einen Regierungswechsel durch Wahlen herbeizuführen.

Die Opposition gilt als fragmentiert und ideologisch gespalten. 2018 wurde die rechtsextreme Partei Jobbik mit über 19 Prozent der Stimmen stärkste Oppositionspartei. Die zweitgrößte Oppositionsfraktion stellt die frühere sozialdemokratische Regierungspartei MSZP, die 2018 in einem Wahlbündnis antrat.

Als sich mehrere Oppositionsparteien bei den ungarischen Kommunalwahlen im Jahr 2019 zu einem Bündnissystem für die Kandidaturen durchringen konnten, zeigten sich auch Erfolge: Gergely Karácsony, der Ko-Vorsitzende der grünen Partei Párbeszéd, wurde als gemeinsamer Kandidat der Opposition mit absoluter Mehrheit der Stimmen zum Bürgermeister von Budapest gewählt.

Wie steht es um die Pressefreiheit?

Auch die Presse- und Medienlandschaft hat sich unter der Regierung Orbán deutlich verändert. Im Jahr 2010 verabschiedete das ungarische Parlament Externer Link: zwei neue Mediengesetze, durch die unter anderem der Quellenschutz für Journalistinnen und Journalisten gelockert wurde, die öffentlich-rechtlichen Anstalten zusammengefasst und der Mediensektor unter die Kontrolle einer nationalen Aufsichtsbehörde gestellt wurde. Als Reaktion auf Druck aus dem In- und Ausland wurden Teile der Gesetze überarbeitet.

Heute führt die Nichtregierungsorganisation "Reporter ohne Grenzen" Ungarn in ihrer "Rangliste der Pressefreiheit" auf Externer Link: Platz 89 von 180 Ländern (2010: Platz 23). "Reporter ohne Grenzen" zufolge hat die Fidesz-Partei die Medienlandschaft in den vergangenen zehn Jahren immer mehr unter ihre Kontrolle gebracht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender wurden in einer staatlichen Medienholdung zentralisiert, bei der auch die ungarische Nachrichtenagentur MIT angesiedelt wurde. Die Regierung kontrolliere inzwischen den Großteil der Nachrichtenmedien. Mehrfach veröffentlichten regierungsnahe Medien Listen mit regierungskritischen Journalistinnen und Journalisten.

Wie reagiert die EU?

Die politischen Entwicklungen in Ungarn seit Beginn der Fidesz-Regierung haben sowohl innerhalb Ungarns als auch international immer wieder Kritik ausgelöst. Das Interner Link: Europäische Parlament hat den Interner Link: Rat der Europäischen Union, in dem Fachminister aller EU-Staaten vertreten sind, am 12. September 2018 dazu aufgefordert, wegen möglicher Verstöße gegen die Grundwerte der Union ein Verfahren gemäß Externer Link: Artikel 7 des EU-Vertrags einzuleiten. Damit wäre es unter anderem möglich, Ungarn das Stimmrecht im Rat zu entziehen. Ein Beschluss seitens der Mitgliedsstaaten kam jedoch bis heute nicht zustande, da dazu ein einstimmiger Beschluss nötig wäre. Polen, das sich selbst einem Rechtsstaatsverfahren konfrontiert sieht, hat bislang nicht zugestimmt.

Die Interner Link: Europäische Volkspartei, deren Fraktion die Partei Fidesz im Europäischen Parlament angehört, hat die Mitgliedschaft der ungarischen Regierungspartei derzeit suspendiert. Bestrebungen, Fidesz ganz aus der Parteienfamilie auszuschließen, fanden bislang keine Mehrheit.

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