Mitten im Kalten Krieg und dem Wettrüsten der beiden Führungsmächte USA und Sowjetunion trat am 5. März 1970 der auch Atomwaffensperrvertrag genannte "Vertrag über die Nichtverbreitung von
Die Doktrin der nuklearen Abschreckung hatte offenbar an Glaubwürdigkeit verloren. Sie besagt, dass es nicht zu einem atomaren Angriff kommen werde, solange die Gegenseite mit einem mindestens ebenso zerstörerischen Gegenschlag rechnen müsse. Bislang hatten die USA und die Sowjetunion durch beidseitige Aufrüstung auf ein Gleichgewicht des Schreckens abgezielt. Seit Beginn des Atomzeitalters bestand zudem die Gefahr, dass Kernwaffen in den Besitz weiterer Staaten oder gar nichtstaatlicher Akteure gelangen könnten.
Vorläufer Atomteststoppabkommen
Das erste Rüstungskontrollabkommen des Kalten Krieges unterzeichneten die Atommächte USA, Sowjetunion und Großbritannien 1963: Im
1965 nahm die internationale Gemeinschaft weitergehende Verhandlungen auf, an deren Ende der Atomwaffensperrvertrag (englisch: Externer Link: "Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons") stand. Am 1. Juli 1968 unterzeichneten ihn die ersten Regierungsvertreter, darunter die der USA, der Sowjetunion und Großbritanniens – ihre Unterschriften sowie die von vierzig weiteren Staaten waren nötig, damit der Vertrag 1970 in Kraft treten konnte. Deutschland unterzeichnete im November 1969.
1992 kamen die Atommächte China und Frankreich hinzu. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR erkannten auch die Nachfolge-Staaten der Sowjetunion die Vereinbarung an. Bis heute haben 191 Staaten den Vertrag unterzeichnet – der Großteil davon hat ihn auch ratifiziert.
Vier Atomwaffen-Staaten haben den Vertrag nicht unterzeichnet: der Südsudan, Indien, Pakistan und Israel. Nordkorea ist 2003 ausgestiegen. Während der Südsudan nicht über Atomwaffen verfügt, zählen Indien und Pakistan zu den Atommächten. Auch Israel soll Nuklearwaffen besitzen, hat dies aber bis heute nicht bestätigt.
Ein Vertrag, drei Säulen
Der Externer Link: Vertrag baut auf drei Säulen auf: Erstens verpflichten sich Staaten mit Atomwaffen, diese nicht an andere Länder weiterzugeben, während Staaten ohne Atomwaffen garantieren, dass sie keine Versuche unternehmen, in ihren Besitz zu gelangen (Artikel 1 und 2). Zweitens bekennen sich die Atomstaaten zu einem vollständigen Abbau ihrer Arsenale (Artikel 6). Drittens vereinbaren die Staaten eine Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Atomtechnologie etwa für die Energiegewinnung (Artikel 4).
Der Vertrag sieht außerdem die Schaffung von nuklearwaffenfreien Zonen vor (Artikel 7), wie sie später etwa im Südpazifik (1985), Afrika (1996) oder in Zentralasien (2006) geschaffen wurden. Über die Einhaltung aller Artikel wacht die 1957 gegründete
Der Atomwaffensperrvertrag teilt die Weltgemeinschaft in drei Kategorien: Als offiziell anerkannte Atomwaffenstaaten gelten die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China. Die übrigen Unterzeichnerstaaten sind solche ohne Atomwaffen, aber mit dem Recht auf eine zivile Nutzung der Atomkraft. Die dritte Gruppe bilden die Staaten, die de facto Atomwaffen besitzen, den Vertrag aber nicht unterzeichnet haben (Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea).
Aktuelle Herausforderungen
Dem Iran wurde 2003 vorgeworfen, eine militärische Nutzung der Nukleartechnik anzustreben. Mit dem
Nachdem der INF-Vertrag über nukleare Mittelstreckenraketen im vergangenen Jahr von Russland und den USA aufgekündigt wurde, läuft 2021 mit dem "New START"-Abkommen ein weiterer wichtiger Abrüstungsvertrag zwischen den großen Atommächten aus.