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Bürgerschaftswahl in Hamburg | Hintergrund aktuell | bpb.de

Bürgerschaftswahl in Hamburg

Redaktion

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Hamburg hat am 23. Februar ein neues Parlament gewählt. SPD und Grüne erhielten eine deutliche Mehrheit und können ihr Regierungsbündnis fortsetzen. Die FDP konnte nur durch ein Direktmandat einen Sitz in der Bürgerschaft erringen.

Bei der Wahl zur Hamburger Bürgerschaft wurde die SPD unter Führung des Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher erneut stärkste Fraktion. (Stefan Lampe für bpb.de) Lizenz: cc by/3.0/de

Am 23. Februar konnten 1,32 Millionen Wahlberechtigte in Interner Link: Hamburg eine neue Bürgerschaft wählen. Bei einer um mehr als sechs Prozent gestiegen Wahlbeteiligung von 63,2 Prozent verteidigte das Regierungsbündnis aus SPD und Grünen seine Mehrheit. Während die Sozialdemokraten mehr als 6 Prozent verloren und insgesamt 39,2 Prozent der abgegeben Stimmen erreichten, verbesserten sich die Grünen um fast 12 Prozent und kamen auf 24,2 Prozent. Die CDU verlor gegenüber der letzten Wahl fast fünf Prozent und erreichte nur noch 11,2 Prozent der Stimmen. Die Linke konnte sich leicht auf 9,1 Prozent verbessern. Trotz Verlusten schaffte die AfD mit 5,3 Prozent den Wiedereinzug in die Bürgerschaft. Die FDP scheiterte auf der Landesliste hingegen knapp an der Fünfprozenthürde. Allerdings konnte die FDP-Spitzenkandidatin Anna von Treuenfels in ihrem Wahlkreis ein Direktmandat gewinnen. Daher ist die FDP trotzdem mit einem Sitz in der neuen Bürgerschaft vertreten.

Mit dem Wahlsieg der SPD konnte sich auch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) im Amt behaupten, geplant ist eine Wiederauflage der Rot-Grünen Koalition mit seiner Herausforderin Katharina Fegebank (Grüne). Tschentscher kündigte nach der Wahl jedoch an, auch mit der CDU Sondierungsgespräche zu führen. Seit der letzten Interner Link: Bürgerschaftswahl 2015 wird Hamburg von einer rot-grünen Landesregierung, dem Senat, geführt. Der 54-jährige Tschentscher übernahm im Frühjahr 2018 das Amt des Ersten Bürgermeisters von Olaf Scholz (SPD), nachdem dieser in die Bundesregierung wechselte.

Laut vorläufigem amtlichen Ergebnis besteht die neu gewählte Bürgerschaft aus 123 Abgeordneten. Die für eine Regierungsbildung nötige absolute Mehrheit liegt demnach bei 62 Mandaten.

Wie wurde gewählt?

Die Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg und verfügt regulär über 121 Sitze, davon werden 71 Abgeordnete über Wahlkreislisten gewählt und die übrigen 50 über die Landeslisten. Die Mitglieder der Bürgerschaft werden seit 2015 für jeweils fünf Jahre gewählt, zuvor dauerte eine Legislaturperiode vier Jahre. Die Wahl der Bürgerschaftsmitglieder erfolgt in 17 Wahlkreisen, die je drei bis fünf Abgeordnete in die Bürgerschaft entsenden – je nachdem wie viele wahlberechtigte Personen in einem Wahlkreis leben. Wahlberechtigt sind alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz bereits seit drei Monaten oder länger in Hamburg haben.

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Bürgerschaftswahl jeweils zehn Stimmen. Davon sind fünf sogenannte Wahlkreisstimmen, die auch als Interner Link: Erststimmen bezeichnet werden. Die Wahlberechtigten können diese fünf Wahlkreisstimmen beliebig auf die in den Wahlkreislisten genannten Kandidatinnen und Kandidaten verteilen. Je nach Größe des Wahlkreises ziehen die drei, vier oder fünf Kandidatinnen oder Kandidaten mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis direkt in die Bürgerschaft ein.

Die anderen fünf Stimmen sind sogenannte Landesstimmen, auch Zweitstimmen genannt, die über die Landeslisten vergeben werden. Mit diesen fünf Landesstimmen können die Wählerinnen und Wähler entweder für die Landeslisten der Parteien oder für eine oder mehrere Personen auf einer oder unterschiedlichen Landeslisten stimmen.

Wer ist gewählt?

Die jeweils drei, vier oder fünf Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis ziehen direkt in die Hamburgische Bürgerschaft ein. Wie viele Kandidatinnen oder Kandidaten zusätzlich über die Landesliste einer Partei in die Bürgerschaft einziehen, hängt von der Gesamtzahl der Sitze ab, die eine Partei insgesamt in der Bürgerschaft erhält. Diese ergibt sich allein aus den für sie abgegebenen gültigen Gesamtstimmen - also aus den Landesstimmen, die eine Partei und ihre Kandidatinnen und Kandidaten auf den Landeslisten insgesamt erhalten haben. Parteien mit weniger als fünf Prozent der Gesamtstimmen werden bei dieser Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (Fünfprozenthürde bzw. Sperrklausel). Gewinnen Einzelbewerberinnen und -bewerber oder Bewerber einer Partei, die bei der oben geschilderten Verteilung nicht berücksichtigt wird, einen Sitz, dann ziehen diese Kandidierenden ebenfalls in die Bürgerschaft ein. Falls eine Partei aufgrund der Erststimmenergebnisse mehr Wahlkreismandate gewinnen sollte, als ihr aufgrund ihres Anteils an den Landesstimmen eigentlich zustehen, behält sie die Sitze (Überhangmandate). Durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien wird in diesem Fall sichergestellt, dass die endgültige Sitzverteilung das Ergebnis der Landesstimmen wiedergibt.

Wer stand zur Wahl?

Landesweit traten 15 Parteien und Wählervereinigungen mit einer Landesliste an. Hinzu kamen weitere Parteien oder Einzelkandidatinnen und -kandidaten mit Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Externer Link: hamburg.de.

Die SPD trat mit dem amtierenden Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher als Spitzenkandidat an. Im Wahlkampf setzte die SPD unter anderem auf den Bau neuer Wohnungen, einen ausgeglichenen Haushalt bis 2024 sowie den Ausbau des ÖPNV. Bis 2050 möchte sie Hamburg klimaneutral gestalten.

Die CDU mit ihrem Spitzenkandidaten Marcus Weinberg trat im Wahlkampf unter anderem für die Förderung von privatem Wohneigentum, mehr Personal für Polizei und Justiz, Investitionen in die Forschung sowie dem Bau einer Straßenbahn ein.

Die Hamburger GRÜNEN unter Führung von Katharina Fegebank, die seit 2015 Zweite Bürgermeisterin ist, traten unter anderem für den Ausbau des ÖPNV, mehr Bildungsgerechtigkeit sowie ein starkes Klimaschutzgesetz ein. Bis zum Jahr 2035 soll Hamburg zudem klimaneutral sein.

Die Partei DIE LINKE setzte neben anderen Themen auf mehr sozialen Wohnungsbau, den Ausbau des ÖPNV und die Abschaffung der Schuldenbremse.

Die 2013 gegründete AfD ist seit 2015 in der Bürgerschaft vertreten. Im Wahlkampf sprach sie sich unter anderem für mehr Wohngeld, die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer sowie härtere Strafen und eine strikte Einhaltung der Gesetze aus.

Die FDP war in der Vergangenheit mehrfach kleine Koalitionspartnerin der CDU oder SPD in Hamburg. Zur Bürgerschaftswahl sprach sich die Partei unter anderem für die Abschaffung der Mietpreisbremse, einen innovationsgetriebenen Klimaschutz und die Elbvertiefung aus.

Was waren wichtige Themen im Wahlkampf?

Im Wahlkampf war die Wohnungspolitik ein zentrales Thema. Viele Hamburger leiden unter einem Mangel an verfügbarem Wohnraum und hohen Mieten. Die meisten Parteien befürworteten in ihren Wahlprogrammen deutlich mehr Wohnungsbau – gestritten wurde aber darüber, wie dieser zu erreichen sei. Doch auch andere Themen wie Bildung, Umwelt- und Klimaschutz und verbesserte Mobilitätskonzepte spielten eine wichtige Rolle.

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