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Bürgerschaftswahl in Hamburg

Redaktion

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In Hamburg wird am 23. Februar ein neues Parlament gewählt. Es gilt als wahrscheinlich, dass SPD und Grüne ihr Regierungsbündnis fortsetzen können.

Eine Frau hält einen Stimmzettel an eine Wahlurne. Die Bürgerschaftswahl findet am 23. Februar 2020 statt. Erstmals können die Wahlberechtigten dabei ihre Stimme auch in einer zentralen Briefwahlstelle in der Innenstadt abgeben. (© picture-alliance/dpa, Daniel Reinhardt)

Am 23. Februar sind 1,32 Millionen Wahlberechtigte in Interner Link: Hamburg aufgerufen, eine neue Bürgerschaft zu wählen. Seit der letzten Interner Link: Bürgerschaftswahl 2015 wird Hamburg von einer rot-grünen Landesregierung, dem Senat, geführt. Hamburgs Erster Bürgermeister ist Peter Tschentscher (SPD). Der 54-jährige Sozialdemokrat übernahm im Frühjahr 2018 das Amt des Stadtoberhaupts von Olaf Scholz (SPD), nachdem dieser in die Bundesregierung wechselte.

Wie wird gewählt?

Die Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg und verfügt regulär über 121 Sitze, davon werden 71 Abgeordnete über Wahlkreislisten gewählt und die übrigen 50 über die Landeslisten. Die Mitglieder der Bürgerschaft werden seit 2015 für jeweils fünf Jahre gewählt, zuvor dauerte eine Legislaturperiode vier Jahre. Die Wahl der Bürgerschaftsmitglieder erfolgt in 17 Wahlkreisen, die je drei bis fünf Abgeordnete in die Bürgerschaft entsenden – je nachdem wie viele wahlberechtigte Personen in einem Wahlkreis leben. Wahlberechtigt sind alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz bereits seit drei Monaten oder länger in Hamburg haben.

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Bürgerschaftswahl jeweils zehn Stimmen. Davon sind fünf sogenannte Wahlkreisstimmen, die auch als Interner Link: Erststimmen bezeichnet werden. Die Wahlberechtigten können diese fünf Wahlkreisstimmen beliebig auf die in den Wahlkreislisten genannten Kandidatinnen und Kandidaten verteilen. Je nach Größe des Wahlkreises ziehen die drei, vier oder fünf Kandidatinnen oder Kandidaten mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis direkt in die Bürgerschaft ein.

Die anderen fünf Stimmen sind sogenannte Landesstimmen, auch Zweitstimmen genannt, die über die Landeslisten vergeben werden. Mit diesen fünf Landesstimmen können die Wählerinnen und Wähler entweder für die Landeslisten der Parteien oder für eine oder mehrere Personen auf einer oder unterschiedlichen Landeslisten stimmen.

Wer ist gewählt?

Die jeweils drei, vier oder fünf Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis ziehen direkt in die Hamburgische Bürgerschaft ein. Wie viele Kandidatinnen oder Kandidaten zusätzlich über die Landesliste einer Partei in die Bürgerschaft einziehen, hängt von der Gesamtzahl der Sitze ab, die eine Partei insgesamt in der Bürgerschaft erhält. Diese ergibt sich allein aus den für sie abgegebenen gültigen Gesamtstimmen - also aus den Landesstimmen, die eine Partei und ihre Kandidatinnen und Kandidaten auf den Landeslisten insgesamt erhalten haben. Parteien mit weniger als fünf Prozent der Gesamtstimmen werden bei dieser Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (Fünfprozenthürde bzw. Sperrklausel). Gewinnen Einzelbewerberinnen und -bewerber oder Bewerber einer Partei, die bei der oben geschilderten Verteilung nicht berücksichtigt wird, einen Sitz, dann ziehen diese Kandidierenden ebenfalls in die Bürgerschaft ein.

Falls eine Partei aufgrund der Erststimmenergebnisse mehr Wahlkreismandate gewinnen sollte, als ihr aufgrund ihres Anteils an den Landesstimmen eigentlich zustehen, behält sie die Sitze (Überhangmandate). Durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien wird in diesem Fall sichergestellt, dass die endgültige Sitzverteilung das Ergebnis der Landesstimmen wiedergibt.

Wer steht zur Wahl?

Landesweit treten 15 Parteien und Wählervereinigungen mit einer Landesliste an. Hinzu kommen weitere Parteien oder Einzelkandidaten und -kandidaten mit Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Externer Link: hamburg.de.

Die SPD tritt mit dem amtierenden Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher als Spitzenkandidat an. Laut Vorwahlumfragen vom 14. Februar, die von der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF durchgeführt wurden, hat die Partei gute Chancen erneut stärkste Partei in der Bürgerschaft zu werden. Im Wahlkampf setzt die SPD unter anderem auf den Bau neuer Wohnungen, einen ausgeglichenen Haushalt bis 2024 sowie den Ausbau des ÖPNV. Bis 2050 möchte sie Hamburg klimaneutral gestalten.

Größte Oppositionspartei ist derzeit die CDU. 2015 konnten die Christdemokraten gut 16 Prozent auf sich vereinen. Die Vorwahlumfrage von Mitte Februar sah die Partei mit ihrem Spitzenkandidaten Marcus Weinberg zuletzt etwas unter diesem Niveau. Im Wahlkampf tritt sie unter anderem für die Förderung von privatem Wohneigentum, mehr Personal für Polizei und Justiz, Investitionen in die Forschung sowie dem Bau einer Straßenbahn ein.

Auf deutliche Stimmzuwächse dürfen laut Vorwahlumfragen die Hamburger GRÜNEN unter Führung von Katharina Fegebank hoffen. Fegebank ist derzeit Zweite Bürgermeisterin, sie möchte in der kommenden Legislaturperiode jedoch das erste Amt der Stadt bekleiden. In ihrem Wahlprogramm treten die GRÜNEN unter anderem für den Ausbau des ÖPNV, mehr Bildungsgerechtigkeit sowie ein starkes Klimaschutzgesetz ein. Bis zum Jahr 2035 soll Hamburg zudem klimaneutral sein.

Die Partei DIE LINKE erhielt 2015 rund 8,5 Prozent der Stimmen und könnte bei der kommenden Wahl letzten Umfragen zufolge ihr Ergebnis stabil halten. Zur Bürgerschaftswahl setzt sie etwa auf mehr sozialen Wohnungsbau, den Ausbau des ÖPNV und die Abschaffung der Schuldenbremse.

Die FDP war in der Vergangenheit mehrfach kleine Koalitionspartnerin der CDU oder SPD in Hamburg. Zur Bürgerschaftswahl spricht sich die Partei unter anderem für die Abschaffung der Mietpreisbremse, einen innovationsgetriebenen Klimaschutz und die Elbvertiefung aus. Vorwahlumfragen zufolge muss die Partei um den Wiedereinzug ins Parlament bangen.

Die 2013 gegründete AfD ist seit 2015 in der Bürgerschaft und dort derzeit mit sechs Abgeordneten vertreten. Bei der aktuellen Wahl könnte sie ihr Ergebnis von 2015 (6 Prozent) leicht verbessern. Im Wahlkampf spricht sie sich unter anderem für mehr Wohngeld, die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer sowie härtere Strafen und eine strikte Einhaltung der Gesetze aus.

Darum stehen Umfragen in der Kritik

Umfragen treffen keine exakten Voraussagen des Wahlausgangs: In Deutschland werden Wahlumfragen in der Regel von privaten Meinungs- und Marktforschungsinstituten im Auftrag von Medienhäusern durchgeführt. Die Firmen weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ihre Erhebungen nicht den Wahlausgang vorhersagen könnten. So schreibt Infratest Dimap zu den Werten der sogenannten Sonntagsfrage: "Die Sonntagsfrage misst aktuelle Wahlneigungen und nicht tatsächliches Wahlverhalten." Sie ermittle nur einen Zwischenstand im Meinungsbildungsprozess der Wahlbevölkerung, der erst am Wahlsonntag abgeschlossen sei. "Rückschlüsse auf das tatsächliche Wahlverhalten sind nur bedingt möglich." Das Institut verweist darauf, dass sich ein großer Teil der Wähler erst kurzfristig vor einer Wahl festlege. Umfragewerte unterliegen zudem Schwankungsbreiten – in der Regel zwischen einem und drei Prozent.

Was sind wichtige Themen im Wahlkampf?

Im Wahlkampf ist die Wohnungspolitik ein zentrales Thema. Viele Hamburger leiden unter einem Mangel an verfügbarem Wohnraum und hohen Mieten. Die meisten Parteien befürworten in ihren Wahlprogrammen deutlich mehr Wohnungsbau – gestritten wird aber darüber, wie dieser zu erreichen sei. Doch auch andere Themen wie Bildung, Umwelt- und Klimaschutz und verbesserte Mobilitätskonzepte spielen eine wichtige Rolle.

Wer könnte nach der Wahl regieren?

Eine Fortsetzung der Koalition aus SPD und Grünen nach der Wahl gilt als sehr wahrscheinlich. Es ist allerdings noch offen, ob es dem sozialdemokratischen Amtsinhaber Tschentscher tatsächlich gelingt, die grüne Herausforderin Katharina Fegebank zu schlagen. Tschentscher hatte Ende 2019 angekündigt, er wolle nur als Regierungschef Teil eines neuen Senats werden.

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