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Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Redaktion

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Körperliche oder sexuelle Gewalt gehört vielerorts zur alltäglichen Erfahrung von Frauen. Am 25. November machen die Vereinten Nationen mit dem "Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" weltweit auf diesen Missstand aufmerksam.

Am 22. November prangerten Menschen vor dem Brüsseler Hauptbahnhof Feminizide, Gewalt gegen Frauen und das Patriarchat an und nutzten unter anderem das sogenannte Venussymbol als Protestzeichen. (© picture alliance/dpa/MAXPPP | Nicolas Landemard / Le Pictorium)

Egal ob in Indien, Argentinien oder Deutschland: Körperliche und seelische Verletzungen von Frauen sind weltweiter Alltag – ebenso wie der Kampf von Frauen dagegen. Allein in Europa wurde laut einer EU-Studie aus dem Jahr 2014 jede dritte Frau irgendwann in ihrem Leben Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt. Weltweit sind es laut Zahlen der WHO (2017) sogar 35 Prozent der Frauen.

Glossar

Gewalt gegen Frauen: wird "als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben".

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen: jegliche "Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft".

Häusliche Gewalt "[bezeichnet] alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte."

Quelle: Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Europarat, 2011.

Neben körperlicher und sexueller Gewalt haben auch psychische und emotionale Gewalt gravierende Folgen. Die Interner Link: Weltgesundheitsorganisation (WHO) benennt Gewalt als eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen. Viele Frauen, die Gewalt erleben, haben danach Schwierigkeiten, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Sie leiden unter Depressionen, vereinsamen, verarmen – emotional und materiell. Häufig hat die Gewalt generationenübergreifende Auswirkungen auf die ganze Familie. In Deutschland, das sich bei der Anzahl von gewalttätigen Übergriffen auf Frauen im europäischen Vergleich im Mittelfeld befindet, werden rund 35 Prozent der Frauen nach ihrem 15. Lebensjahr irgendwann Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt.

Gewalt in der Partnerschaft

Weltweit ist die Form der sogenannten häuslichen Gewalt, das heißt der Gewalt in der Partnerschaft gegen Frauen am meisten verbreitet. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Jahr 2020 Zahlen aus dem Berichtsjahr 2019 über Gewalt in Paarbeziehungen in Deutschland vorgestellt und gleichzeitig auf die hohe Dunkelziffer hingewiesen, da sich die Opfer häufig nicht an die Polizei wenden.

Laut Externer Link: BKA-Statistik wurden im Jahr 2019 insgesamt 114.903 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern bedroht, ihrer Freiheit beraubt, gestalkt, verletzt, sexuell genötigt, zur Prostitution gezwungen, vergewaltigt oder gar ermordet. Im gleichen Zeitraum waren auch 26.889 Männer von strafrechtlich relevanter Partnerschaftsgewalt betroffen. Das heißt, von den 141.792 statistisch erfassten Opfern von Partnerschaftsgewalt im Jahr 2017 waren insgesamt etwa 81 Prozent weiblich. Wenn man die Deliktkategorien betrachtet, fiel der größte Anteil auf vorsätzliche einfache Körperverletzung (69.012 Frauen), gefolgt von Bedrohung, Stalking und Nötigung (28.906 Frauen) und gefährliche Körperverletzung (11.991 Frauen).

Zugleich ist festzuhalten, dass es bei den Frauen, die Opfer der genannten Delikte geworden sind, zu 34,5 % einen Zusammenhang mit einer Partnerschaft gab, bei den männlichen waren es nur 5,5%. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die EU-Studie aus dem Jahr 2014. Danach hat fast jede vierte Frau in Deutschland (22 Prozent) in der einen oder anderen Form durch ihren gegenwärtigen oder früheren Partner Gewalt erlebt.

Die sogenannte häusliche Gewalt betrifft in Deutschland Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten und Milieus. Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2013 betont, dass "auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten in einem viel höheren Maß Opfer von Gewalt als dies bislang bekannt war". Die Gewalt trete dabei besonders häufig in Trennungssituationen auf. Global weisen die UN darauf hin, dass Frauen statistisch besonders dann von Gewalt bedroht werden, wenn sie eine niedrige formelle Bildung haben, wenn sie oder ihre Mütter bereits während ihrer Kindheit häuslicher Gewalt ausgesetzt waren, oder in ihren Einstellungen etwa dazu neigen, einer Unterordnung der Frau oder dem Mann zuzustimmen.

Häusliche Gewalt rückte auch im Kontext der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des COVID-19-Virus im März und April 2020 in den Mittelpunkt der Forschung. Laut einer Externer Link: Studie der technischen Universität München aus Juni 2020 erlebten 3,1 Prozent der befragten Frauen zu Hause mindestens eine körperliche Auseinandersetzung, zum Beispiel Schläge. 3,6 Prozent der Frauen wurden von ihrem Partner zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Sexuelle Gewalt

Rund 12 Prozent der in Deutschland befragten Frauen über 15 Jahre sind laut einer Externer Link: EU-Studie aus dem Jahr 2014 in ihrem Leben schon mal Opfer sexueller Gewalt geworden. Dazu gehören Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung und unterschiedliche Formen von sexueller Nötigung. Die Studie fragte auch EU-weit nach Erfahrungen sexueller Belästigung, wonach geschätzte 45 % bis 55 % der Frauen in der EU seit dem 15. Lebensjahr sexuelle Belästigung erlebt haben. Allerdings sind die Übergänge von sexueller Belästigung hin zu strafrechtlich definierter sexueller Nötigung oder Vergewaltigung fließend und Grenzen daher schwer zu ziehen. Experten gehen zudem von einer hohen Dunkelziffer aus. Dies zeigen etwa Studien in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Deren Ergebnisse weisen darauf hin, dass nur ein geringer Teil von deutlich unter zehn Prozent der sexuellen Übergriffe behördlich gemeldet wird.

Vergewaltigung als Waffe im Krieg

Während Frauen auch in friedlichen Umgebungen Opfer von Gewalt werden können, ist die Situation in Kriegsgebieten verheerend. Externer Link: Sexuelle Gewalt wird von den Konfliktparteien oft bewusst als Instrument der Kriegstaktik eingesetzt, um den Gegner zu demoralisieren und die Bevölkerung einzuschüchtern. Betroffen sind auch hier hauptsächlich Frauen und Mädchen, aber auch Männer. Gezielt eingesetzte Vergewaltigungen, wie in den Kriegen in Bosnien und Herzegowina in den 1990er-Jahren, in Kongo, Ruanda oder vielen anderen Ländern, haben dazu geführt, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seit 2008 mehrere Resolutionen verabschiedet hat, die sich mit sexueller Gewalt gegen Zivilisten in Kriegsgebieten befassen. Außerdem hat die UN das Amt eines Externer Link: Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten geschaffen.

Aktuelle Schutzmaßnahmen

Sechs Jahre nach der Unterzeichnung der ersten europäischen Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat der Deutsche Bundestag im Juni 2017 einstimmig einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt, die sogenannte "Externer Link: Istanbul-Konvention" ("Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt") zu ratifizieren. Seit Februar 2018 gilt die Konvention damit auch in Deutschland.

Außerdem hat der Bundestag bereits Interner Link: im Juli 2016 das deutsche Sexualstrafrecht reformiert. Nach Paragraf 177 StGB macht sich nun einer Vergewaltigung im strafrechtlichen Sinne schuldig, wer sich erkennbar über den Willen des Opfers hinwegsetzt. Eine strafbare Handlung liegt also nicht erst dann vor, wenn der Sex durch Gewalt oder Gewaltandrohung erzwungen wird. Der Paradigmenwechsel hin zu dem Grundsatz "Nein heißt Nein" gilt als wichtigste Errungenschaft der Konvention.

Gemäß einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 13. November 2019 werden zukünftig auch das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt von Frauen auch im öffentlichen Raum mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren strafbar sein. Der Bundestag nahm Anfang Juli 2020 das Gesetz zur „Externer Link: Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ an. Zuvor war das sogenannte "Upskirting" oder "Downblousing" nur strafbar, wenn es in einer Wohnung oder Umkleidekabine gemacht wurde.

Neben dem gesetzlichen Schutz gibt es in Deutschland auch praktische Unterstützung. So gibt es bundesweit rund 350 Frauenhäuser und 40 Schutzwohnungen. Allerdings bleiben die verfügbaren Plätze deutlich hinter dem aktuellen Bedarf zurück. Bei der Bewältigung krisenhafter Lebenssituationen bieten in jedem Bundesland Frauenberatungsstellen weitere Unterstützung. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Gewalt in Beziehungen, Trennung/Scheidung, Krisenintervention und allgemeine Lebensberatung. Abhängig von örtlichen Angeboten bieten die Frauenberatungsstellen auch Hilfe in Fällen von sexueller Gewalt an.

Bundesweites Hilfetelefon

Kostenlose Telefonhotline für Betroffene 08000 116 016
Die Nummer ist kostenlos und bundesweit rund um die Uhr erreichbar. Sie kann auch ohne Handyguthaben genutzt werden.
Mehr Informationen unter: Externer Link: www.hilfetelefon.de

Aktionstag der Vereinten Nationen

Auf internationaler Ebene widmen die Interner Link: Vereinten Nationen (United Nations, UN) seit 20 Jahren den 25. November der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Die Interner Link: UN-Generalversammlung hatte Externer Link: den internationalen Aktionstag im Dezember 1999 beschlossen. Das Datum geht auf die Ermordung der Schwestern Mirabal zurück. Diese wurden am Interner Link: 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst getötet, weil sie sich gegen den damaligen Diktator Rafael Trujillo zur Wehr gesetzt hatten.

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