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Vor 70 Jahren: Besatzungsstatut für die Bundesrepublik
Redaktion
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Mit dem Besatzungsstatut vom 21. September 1949 sicherten sich die westlichen Siegermächte weitreichende Befugnisse in der noch jungen Bundesrepublik Deutschland. Nur schrittweise erlangte diese ihre volle Souveränität.
Die Ziele der Besetzung Deutschlands wurden auf der Interner Link: Potsdamer Konferenz im Juli und August 1945 formuliert: Demilitarisierung, Denazifizierung, Demokratisierung, Dezentralisierung und Demontage. Damit sollte auch verhindert werden, dass der Nationalsozialismus sich reorganisieren und wieder an die Macht kommen kann.
Potsdamer AbkommenZiele der Alliierten Besatzungsmächte
Im Externer Link: Potsdamer Abkommen vom 1. August 1945 wurden politische und wirtschaftliche Grundsätze festgelegt. Diese lassen sich in fünf Ziele zusammenfassen:
Demilitarisierung: Die Auflösung aller militärischer Strukturen und Organisationen sowie der deutschen Rüstungsindustrie.
Denazifizierung bzw. Entnazifizierung: Die Überprüfung und Umerziehung der deutschen Bevölkerung und die Abschaffung nationalsozialistischer Einflüsse in allen Gesellschaftsbereichen (z.B. Gesetze).
Demokratisierung: Die Einführung bzw. Wiederherstellung demokratischer Rechte und Institutionen (z.B. Parteien).
Dezentralisierung: Wiederherstellung und Stärkung föderaler und dezentraler Strukturen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
Demontage: Abbau und Beschränkung der deutschen Industrieproduktion und die Konzentration auf Landwirtschaft und "Friedensindustrie".
Am Interner Link: 1. Juli 1948 übergaben die drei westlichen Militärgouverneure die Externer Link: Frankfurter Dokumente an die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder. Dort hatten – wie zuvor schon in der sowjetischen Besatzungszone – 1946/47 erste Landtagswahlen stattgefunden. Die Ministerpräsidenten erhielten von den Alliierten den Auftrag, eine Versammlung zur Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung einzuberufen. Auch die Grundzüge des Besatzungsstatuts waren darin skizziert: Die Militärgouverneure stellten den deutschen Regierungen Befugnisse der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung in Aussicht. Ausgenommen blieben aber ausdrücklich die Außenbeziehungen des zu gründenden westdeutschen Staates.
Mit der Staatsgründung sollte die Besatzung also nicht enden, sondern lediglich gelockert werden. Die politischen Parteien der drei Westzonen Interner Link: reagierten überwiegend positiv auf die alliierten Vorschläge. Allerdings drängten sie darauf, den provisorischen Charakter der Staatsgründung zu festzuschreiben, damit die sowjetische Besatzungszone sich eines Tages anschließen könne.
Die junge Bundesrepublik war noch kein souveräner Staat
Vorbehalten blieben den Besatzungsbehörden sämtliche Fragen und Befugnisse der militärischen und auswärtigen Angelegenheiten, die Genehmigung von neuen und geänderten Gesetzen, die Kontrolle der Verwaltung, der Wirtschaft und der Außenhandelsbeziehungen. Hinzu kam eine Generalklausel: Die Besatzungsmächte konnten alle gewährten Rechte wieder entziehen und selbst ausüben, wenn sie das etwa zur Aufrechterhaltung der Demokratie für notwendig hielten.
Damit war die junge Bundesrepublik kein souveräner Staat. Allerdings sah das Statut vor, dass spätestens nach 18 Monaten seine Bestimmungen überprüft werden sollten – mit dem Ziel, die Zuständigkeiten der deutschen Behörden zu erweitern.
Revisionen des Statuts
Bundeskanzler Adenauer wollte möglichst rasch mehr Handlungsfreiheit für die Bundesrepublik erreichen. Durch das Petersberger Abkommen vom Interner Link: 22. November 1949 wurde das Besatzungsstatut erstmals modifiziert: Die Bundesregierung durfte damit in internationale Organisationen eintreten und konsularische Beziehungen zu westlichen Staaten aufnehmen. Außerdem beendeten die Westmächte weitgehend die Demontage von westdeutschen Industrieanlagen. Im Gegenzug akzeptiert Adenauer die in der Bundesrepublik umstrittene internationale Kontrolle des Ruhrgebietes. Oppositionsführer Kurt Schumacher (SPD) bezeichnete ihn dafür als "Kanzler der Alliierten".
Im März 1951 erfolgte eine zweite Revision des Besatzungsstatuts, durch die der Bundesregierung de facto die politische Verantwortung übertragen wurde: Die Alliierte Hohe Kommission überwachte die Bundes- und Ländergesetzgebung nicht mehr, akzeptierte weitgehend die bundesdeutsche Interner Link: Devisenhoheit und erlaubte die Einrichtung eines Auswärtigen Amtes. Dafür erkannte die Bundesrepublik die deutschen Auslandsschulden an und stimmte seine Rohstoffpolitik mit den Westalliierten ab.
Unter diesen Umständen wurde der Deutschlandvertrag in Teilen neu verhandelt. Auf vier Pariser Konferenzen wurden Interner Link: im Oktober 1954 die Beziehungen zwischen den Staaten der "westlichen Gemeinschaft" neu geregelt. Die Hauptergebnisse der Interner Link: Pariser Verträge: Die Bundesrepublik wurde souverän, jedoch unter Vorbehalt. Die Alliierten durften weiterhin bei einem Notstand die volle Kontrolle über die Staatsgewalt übernehmen. Dafür konnten sie auch weiterhin Truppen im Land stationieren.
Am Interner Link: 5. Mai 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft. Damit erlosch das Besatzungsstatut und die Alliierte Hohe Kommission löste sich auf. Aus den Besatzungsmächten wurden Schutzmächte und Verbündete. Wenige Tage später trat die Bundesrepublik der Interner Link: Westeuropäischen Union bei und Interner Link: wurde Mitglied der NATO. De facto wurde die Bundesrepublik damit politisch als gleichberechtigter Staat im westlichen Bündnis anerkannt. De jure blieb ihre Souveränität beschränkt.
Der völkerrechtliche Sonderstatus der Bundesrepublik wurde erst mit dem Interner Link: Zwei-plus-Vier-Vertrag beendet, der am 15. März 1991 in Kraft trat. Darin werden alle verbliebenen Rechte und Verantwortlichkeiten der Alliierten beendet und die Interner Link: volle Souveränität des – nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am Interner Link: 3. Oktober 1990 – wiedervereinigten Deutschlands festgestellt.
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