Das Interner Link: Konzentrationslager (KZ) Majdanek am Stadtrand von Lublin war 1944 das erste KZ, das von der Roten Armee befreit wurde. Es war von den Nationalsozialisten im Herbst 1941 zunächst als Zwangsarbeitslager für sowjetische Kriegsgefangene errichtet worden. Ab Herbst 1942 diente es, entsprechend der auf der Interner Link: Wannseekonferenz im Januar 1942 beschlossenen "Endlösung der Judenfrage", als Vernichtungslager für ungefähr 60.000 Juden und Jüdinnen aus verschiedenen Teilen Europas. Auch polnische politisch Verfolgte, Interner Link: Sinti und Roma, Interner Link: Homosexuelle und weitere Zivilisten und Zivilistinnen wurden im KZ Majdanek erhängt, erschossen oder vergast. Interner Link: Insgesamt ermordeten die Nationalsozialisten hier etwa 80.000 Menschen.
Die arbeitsfähigen KZ-Insassen wurden zur Zwangsarbeit in den "Deutschen Ausrüstungswerken" (DAW) sowie in den SS-Bekleidungswerken eingesetzt. Sie blieben solange am Leben wie ihre Arbeitskraft reichte: Wer zur Arbeit nicht mehr in der Lage war, wurde ab Oktober 1942 in der Gaskammer des Lagers ermordet. Zur Verbrennung der Leichen wurde im Herbst 1943 ein Krematorium mit fünf Brennöfen in Betrieb genommen. Viele der Gefangenen starben zudem durch die katastrophalen hygienischen Bedingungen, die harte körperliche Arbeit und die Gewalt der Aufseher und Aufseherinnen.
Das Lager sollte ursprünglich für bis zu 150.000 Insassen angelegt werden. Durchschnittlich waren etwa 10.00 bis 15.000 Personen im Lager inhaftiert, im Frühjahr und Sommer 1943 stieg diese Zahl auf bis zu 25.000 Personen. Allein am 3. November 1943 wurden im Rahmen der sogenannten „Aktion Erntefest“ innerhalb weniger Stunden geschätzt 17.000 jüdische Häftlinge erschossen. Der SS-Reichsführer Heinrich Himmler hatte schon im Sommer 1943 befohlen, die Juden und Jüdinnen im Distrikt Lublin zu ermorden. Der genaue Zeitpunkt für die Massenerschießungen wurde wahrscheinlich Ende Oktober festgelegt. Kurz vorher war es in den Vernichtungslagern Sobibor und Treblinka zu Interner Link: Widerstand der Insassen gekommen und Himmler wollte dies in Majdanek verhindern. Bis auf ca. 600 Personen wurden am 3. November alle inhaftierten Juden und Jüdinnen ermordet.
1000 Gefangene konnten lebend gerettet werden
Ende März 1944 wurde von der Inspektion der Konzentrationslager, der zentralen SS-Verwaltungsbehörde für die nationalsozialistischen Konzentrationslager, die Auflösung des Lagers angeordnet. Bevor die Soldaten der Roten Armee das Lager am 23. Juli 1944 erreichten, wurde eine große Zahl der Häftlinge in das Lager Auschwitz gebracht, andere nach Bergen-Belsen, Natzweiler, Groß-Rosen, Interner Link: Ravensbrück und Płaszów – manche streckenweise zu Fuß auf einem der sogenannten Todesmärsche. Sie sollten kein Zeugnis ablegen können über das, was sie in dem Lager erlebt hatten. Beweisfähige Dokumente wurden verbrannt und auch das Lager selbst in Brand gesetzt. Doch die Zeit reichte nicht, um es vollständig zu zerstören. Die Gaskammern und die meisten Gefangenenbaracken standen noch, als die Soldaten der 1. Weißrussischen Front das Lager erreichte. Sie fanden dort nur sowjetische Kriegsgefangene vor, da die anderen Inhaftierten deportiert worden waren.
Konzentrations- und Vernichtungslager der Nationalsozialisten
Nicht nur in Majdanek, auch in den anderen Interner Link: Konzentrations- und Vernichtungslagern, von denen die letzten erst im Mai 1945 befreit wurden, machten die Soldaten der Alliierten erschütternde Entdeckungen. Andere Vernichtungslager wie Chelmno, Belzec, Sobibor und Treblinka waren angesichts der nahenden roten Armee bereits 1943 aufgegeben und mitsamt der Spuren weitestgehend vernichtet worden.
In der Zeit von 1936 bis 1945 umfasste das nationalsozialistische Lagersystem in Europa insgesamt 24 Haupt- und mehr als 1000 Außenlager. Im Januar 1945 waren in den noch verbliebenen KZ noch immer 700.000 Menschen inhaftiert. Von ihnen starb bis Kriegsende mindestens ein Drittel, viele von ihnen an Unterernährung, Krankheit oder Auszehrung, andere an den Folgen der Zwangsarbeit, bei Massenerschießungen und Todesmärschen.
Nach der Befreiung: Kaserne, Haftlager, Museum
Das KZ Majdanek diente nach der Befreiung der Roten Armee und auch polnischen Einheiten als Kaserne. Auch wurden hier oppositionelle polnische Soldaten und deutsche Kriegsgefangene interniert.
Bereits 1944 wurde auf dem Gelände die erste Gedenkstätte eingerichtet, die am historischen Ort an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnert. Am ehemaligen Lagereingang wurde 1969 zum 25. Jahrestag der Befreiung ein von Viktor Tolkin entworfenes Mahnmal eingeweiht. Zentraler Ort des Gedenkens ist das "Mausoleum für die Opfer des Faschismus". Es ähnelt in der Form einer Urne und enthält die Asche von KZ-Insassen, die in Majdanek ermordet wurden.
Die Majdanek-Prozesse in Polen und Deutschland
Schon zwischen November und Dezember 1944 fand in Polen der erste Prozess gegen vier Angehörige der Wachmannschaften sowie zwei sogenannte Funktionshäftlinge statt. Einer von ihnen beging Selbstmord, die anderen wurden zum Tod verurteilt. In den folgenden Prozessen bis 1952 wurden etwa 160 Personen schuldig gesprochen. Gegen 16 der Angeklagten wurden Todesurteile verhängt. Einige Angehörige der Kommandoebene des KZ wurden von Interner Link: Gerichten der Alliierten verurteilt.
In Deutschland waren die Verbrechen im KZ-Majdanek von 1975 bis 1981 Gegenstand des „letzten großen NS-Prozesses“ in der Bundesrepublik. In Düsseldorf standen 15 Angeklagte vor Gericht, davon sechs Frauen. Vier Angeklagte wurden 1979 auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Nach einer Prozessdauer von fünf Jahren und sieben Monaten mit 474 Verhandlungstagen wurde am 30. Juni 1981 eine Person freigesprochen, gegen acht Angeklagte wurden Freiheitstrafen verhängt. Nur eine Angeklagte erhielt wegen gemeinschaftlichen Mordes eine lebenslange Haftstrafe: Hermine Ryan-Braunsteiner. Sie wurde 1996 begnadigt. Die anderen Verurteilten erhielten Freiheitsstrafen zwischen drei und zehn Jahren wegen Beihilfe zum Mord. Die Urteile fielen damit in der Summe deutlich milder aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Sie hatte in fünf Fällen auf eine lebenslange Haft und in drei Fällen auf Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren plädiert.
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