Im Jahr 2018 waren weltweit 70,8 Millionen Menschen auf der Flucht. Die Mehrheit davon wurde innerhalb ihres Heimatlandes vertrieben.
Immer mehr Menschen müssen aufgrund von Konflikten, Verfolgung oder Gewalt ihre Heimat verlassen: Ende des Jahres 2018 waren 70,8 Millionen Menschen weltweit von Flucht und Vertreibung betroffen, rund 2,3 Millionen mehr als im Jahr zuvor. Das geht aus dem aktuellen Externer Link: Jahresbericht "Global Trends" des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (Interner Link: UNHCR) hervor, der anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni veröffentlicht wurde. Die Gesamtzahl der Interner Link: Flüchtlinge, Interner Link: Binnenvertriebenen und Interner Link: Asylsuchenden ist seit 2011 stetig angestiegen.
20,4 Millionen unter UNHCR-Mandat
Laut UNHCR-Bericht waren 41,3 Millionen der Geflüchteten im Jahr 2018 Binnenvertriebene – also Menschen, die innerhalb ihres Landes auf der Flucht waren. Kolumbien ist aufgrund der Interner Link: seit Jahrzehnten anhaltenden Gewalt das Land mit den meisten Binnenvertriebenen weltweit (7,8 Mio.). An zweiter Stelle steht Syrien (6,2 Mio.), Interner Link: dort herrscht seit acht Jahren ein Bürgerkrieg. Den größten Anstieg verzeichnete Äthiopien: Dort hat sich die Zahl der Binnenvertriebenen innerhalb eines Jahres Interner Link: wegen gewaltsamer ethnischer Konflikte mehr als verdoppelt (2,6 Mio.). Binnenvertriebene stellten im vergangenen Jahr weltweit die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden.
Sobald Menschen bei ihrer Flucht oder Vertreibung eine internationale Staatsgrenze überschreiten, werden aus ihnen Flüchtlinge. 2018 waren weltweit 20,4 Millionen Menschen als Flüchtlinge nach der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Diesen rechtlichen Status erhalten Personen, die sich aus "der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" außerhalb des Staates befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Damit fallen sie unter das Interner Link: Mandat des UNHCR – das Hilfswerk soll sicherstellen, dass die Interner Link: Menschenrechte von Personen mit Flüchtlingsstatus im Ausland respektiert werden.
Weltweit hat sich die Zahl der von Flucht und Vertreibung betroffenen in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Ende 2017 waren über 71 Millionen Menschen betroffen. Der Film zeigt die wichtigsten Zahlen zu Flucht und Vertreibung aus dem Angebot "Zahlen und Fakten: Globalisierung".
Die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche
Zwei Drittel der anerkannten Flüchtlinge kamen 2018 aus nur fünf Ländern: Interner Link: Syrien (6,7 Mio.), Afghanistan (2,7 Mio.), Interner Link: Südsudan (2,3 Mio.), Interner Link: Myanmar (1,1 Mio.) und Interner Link: Somalia (0,9 Mio.). Insbesondere die Schwächsten sind von Flucht und Vertreibung betroffen: Etwa die Hälfte aller Menschen auf der Flucht waren Kinder und Jugendliche unter 18, wie aus dem UNHCR-Bericht hervorgeht.
Die größte Zahl neuer Asylbewerber/-innen kam 2018 laut UNHCR aus Interner Link: Venezuela: Mehr als 340.000 venezolanische Staatsbürger/-innen stellten einen Erstantrag, über die Hälfte davon in Peru. In Venezuela Interner Link: herrscht eine politische und wirtschaftliche Krise. Ende 2018 warteten weltweit 3,5 Millionen Asylsuchende auf den Abschluss ihres Asylverfahrens.
Um besser auf Fluchtbewegungen reagieren zu können und um Aufnahmeländer zu entlasten, hat die UN-Generalversammlung im Dezember 2018 den Externer Link: Globalen Flüchtlingspakt (Global Compact on Refugees, GCR) verabschiedet. Das rechtlich nicht bindende Abkommen soll vor allem wirtschaftlich schwächere Staaten unterstützen, die einen Großteil der Flüchtlinge weltweit aufnehmen. Außerdem soll die internationale Zusammenarbeit im Flüchtlingsschutz verbessert werden. 181 der 193 UN-Mitgliedsstaaten stimmten für den Pakt, wenige Länder enthielten sich, nur die USA und Ungarn stimmten dagegen.
Der Flüchtlingspakt betrifft ausschließlich Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und schweren Menschenrechtsverletzungen geflohen sind und nach internationalem Recht einen Schutzanspruch genießen. Damit ist er nicht zu verwechseln mit dem politisch umstrittenen Migrationspakt – dieser widmet sich regulärer Migration und soll beispielsweise arbeitende Migrantinnen und Migranten vor Ausbeutung und Menschenhandel schützen. Beide Abkommen wurden erarbeitet, nachdem die UN-Mitgliedsstaaten mit der New Yorker Erklärung im Jahr 2016 beschlossen hatten, die Zusammenarbeit zum Schutz von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten zu stärken.
Weniger Asylanträge in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl der Asylanträge deutlich zurückgegangen. Nachdem im Jahr 2016 etwa 750.000 Erst- und Folgeanträge auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangen sind, waren es im Jahr 2018 nur noch rund 185.000. Im Jahr 2019 wurden bis Mai rund 74.000 Asylanträge gestellt.
Insgesamt ist die Zahl der in Deutschland registrierten Flüchtlinge leicht angestiegen: Laut UNHCR lebten Ende 2018 etwa 1,1 Millionen Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus in Deutschland, davon kam gut die Hälfte aus Syrien.
Seit 2001 gibt es den Weltflüchtlingstag
Im Dezember 2000 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Externer Link: Resolution 55/76 den 20. Juni zum fortan jährlich begangenen Weltflüchtlingstag erklärt. Einerseits wollten die Vereinten Nationen damit an den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des "Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" (besser bekannt als Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention) erinnern. Das Dokument gilt als wegweisend für die Arbeit des UNHCR. Andererseits fiel die Wahl auf den 20. Juni, weil die Organisation für Afrikanische Einheit, die Vorläuferorganisation der Afrikanischen Union, für dieses Datum bereits zuvor den "Afrikanischen Flüchtlingstag" ausgerufen hatte.
Genfer Flüchtlingskonvention und UNHCR
Die "Genfer Flüchtlingskonvention" steht in der Tradition internationaler Menschenrechtsdokumente, die nach dem Zweiten Weltkrieg den Schutz des Individuums zur universellen Aufgabe erklärten. Die Konvention wurde am 28. Juli 1951 in Genf auf einer UN-Sonderkonferenz verabschiedet und beinhaltet neben der Definition des Flüchtlingsbegriffs weitere Prinzipien, wie das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung. Dies bedeutet, dass kein Flüchtling in eine Region abgeschoben werden darf, in der sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind (Externer Link: Art. 33 Abs. 1).
Gleichzeitig werden Rechte von Flüchtlingen definiert, wie die Religionsfreiheit und das Recht auf Arbeit, und bestimmte Personengruppen vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen – etwa Kriegsverbrecher. Da die Genfer Flüchtlingskonvention vor allem auf den Schutz europäischer Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg abzielte, wurde sie 1967 durch ein Protokoll erweitert, das Menschen weltweit Schutz und Unterstützung garantieren sollte. Die bis heute 147 Unterzeichnerstaaten von Konvention und/oder Protokoll sind unter anderem dazu verpflichtet, Flüchtlingen Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Sozialleistungen zu gewähren. Die Beachtung der Konvention ist im Vertrag von Lissabon (Artikel 78 und Protokoll Nr. 24) und in der "Externer Link: EU-Grundrechtecharta" (Artikel 18) festgeschrieben.
Auftrag des UNHCR
Wörtlich bedeutet die Abkürzung UNHCR auf Englisch "United Nations High Commissioner for Refugees". Das Kommissariat hat seinen Sitz in Genf und Interner Link: wurde 1950 gegründet. "Hoher Flüchtlingskommissar" ist seit 2016 der Italiener Filippo Grandi. Die Abkürzung UNHCR bezeichnet sowohl das persönliche Amt als auch die Behörde der Vereinten Nationen. Für die Organisation UNHCR, gemeinhin auch als UN-Flüchtlingshilfswerk bezeichnet, arbeiten weltweit etwa 16.800 Personen; es bietet Schutz und Hilfe für Flüchtlinge. Sein Budget beträgt im Jahr 2019 nach eigenen Angaben 8,6 Milliarden US-Dollar (etwa 7,7 Milliarden Euro).
Der Kernauftrag des UNHCR-Mandats betrifft Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Inzwischen unterstützt das UNHCR aber auch Binnenvertriebene, Staatenlose und Rückkehrer/-innen.
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