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Wahlbetrug 1989 – als die DDR-Regierung ihre Glaubwürdigkeit verlor | Hintergrund aktuell | bpb.de

Wahlbetrug 1989 – als die DDR-Regierung ihre Glaubwürdigkeit verlor

Redaktion

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Am 7. Mai 1989 fanden in der DDR Kommunalwahlen statt. Erstmals überwachten unabhängige Bürger die Stimmenauszählung und konnten nachweisen, dass Wahlergebnisse manipuliert wurden – ein Aufbruchsignal für die Bürgerrechtsbewegung in der DDR.

Eine Pflichtwahl ohne "Auswahl". Stimmauszählung in einem Ost-Berliner Wahllokal am 7. Mai 1989 – von DDR-Bürgern kritisch beäugt. (© Bundesstiftung Aufarbeitung, Klaus Mehner, Bild 89_0507_DDR-Wahl_05 )

Anders als die Bundesrepublik war die Deutsche Demokratische Republik (DDR), die von 1949 bis 1990 bestand, ein zentralistisch organisierter Staat, gelenkt von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).

Auf dem Papier war zwar die DDR-Volkskammer mit 500 Delegierten das höchste Verfassungsorgan, die wichtigsten Entscheidungen wurden allerdings im SED-Politbüro und vom Ersten Sekretär des Zentralkomitees der SED gefällt und anschließend auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen umgesetzt. Auch der DDR-Ministerrat war an die Weisungen des Politbüros gebunden. Dieser Führungsanspruch der SED wurde 1968 sogar in der Verfassung festgeschrieben. Darin hieß es, die DDR sei ein sozialistischer Staat "unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei".

"Zettelfalten" statt wählen

Stimmabgabe bei den DDR-Kommunalwahlen am 7. Mai in einem Wahllokal in Ost-Berlin. Der ausgehändigte Wahlzettel wurde gewöhnlich nur einmal gefaltet und in die bereitgestellte Wahlurne eingeworfen, ohne eine Wahlkabine aufzusuchen. Geheim und demokratisch waren diese Wahlen nicht. (© dpa, Roland Holschneider)

Zwar fanden auch in der DDR regelmäßig Wahlen statt, aber sie erfolgten pro Forma und dienten der Legitimierung der SED-Diktatur. Sie waren weder geheim, noch ermöglichten sie eine demokratische "Auswahl" von Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten zur Neubestimmung des politischen Kurses. Wählenden wurde ein Wahlzettel mit vorab nominierten Abgeordneten ausgehändigt. Diese Einheitslisten der so genannten "Nationalen Front", in der die SED und die faktisch gleichgeschalteten "Blockparteien" zusammengefasst waren, wurden gefaltet und wieder abgegeben, in der Regel ohne etwas darauf zu markieren.

Dabei achtete das Regime auch auf eine hohe Beteiligung. Wer seine Stimme nicht zeitig abgab, wurde mitunter zuhause aufgesucht und zum Wahlgang aufgefordert, andernfalls musste er mit Repressalien rechnen. Auch wer im Wahllokal eine Wahlkabine aufsuchte, machte sich einer oppositionellen ("staatsfeindlichen") Gesinnung verdächtig. Mit "Nein" konnte man nur stimmen, indem man alle Namen auf der Vorschlagsliste durchstrich, was selten geschah. Bei diesen nicht mit demokratischen Prinzipien zu vereinbarenden "Wahlen" lag die Zustimmung zum Vorschlag der Nationalen Front bis 1986 offiziell stets bei über 99 Prozent.

1989 ein verändertes politisches Klima

Kommunalwahlen liefen nach dem gleichen Prinzip des "Zettelfaltens" ab, also mit der Zustimmung zum kommunalen Wahlvorschlag der Nationalen Front.

Der Wahltermin am 7. Mai 1989 fand jedoch in einem veränderten politischen Klima statt. Der sowjetische Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow trat seit seinem Amtsantritt 1985 für eine Politik von Transparenz und Umgestaltung in der UdSSR ein und warb auch in den anderen Ostblockstaaten für seinen Kurs von "Glasnost und Perestroika".

So fanden im kommunistischen Nachbarland Polen bereits ab Februar 1989 zwischen Regierung und Opposition Gespräche am "Runden Tisch" statt und am 17. April wurde die oppositionelle Gewerkschaft Solidarność wieder zugelassen. Man einigte sich darauf, Anfang Juni halbwegs freie Parlamentswahlen abzuhalten. Zwar sollten weiterhin 65 Prozent der Sitze im Parlament an die Regierungskoalition fallen, aber 35 Prozent der Sitze wurden für "unabhängige" Kandidaten reserviert. In Ungarn begann die kommunistische Regierung am 2. Mai damit, die Grenzanlagen zu Österreich abzubauen, der "Eiserne Vorhang" löste sich auf. In der DDR dagegen haderte das Regime mit Reformen, dies weckte Unmut in der Bevölkerung über das SED-Regime.

In diesem politischen Kontext wurden die Kommunalwahlen zu einem Schlüsselmoment für das Erstarken der DDR-Opposition.

Codename: Symbol 89

Bereits im Vorfeld gab es Aufrufe zu Wahlboykott oder Wahlbeobachtung, heimlich gefilmt sogar für das Westfernsehen:

Aufruf zum Boykott

Die Wahlen als Farce

Aufruf zum Boykott

KONTRASTE gibt der DDR-Opposition eine Stimme. Anlässlich der Kommunalwahlen 1989 fordern Bürgerrechtler statt Einheitsliste und Einheitspartei freie und geheime Wahlen oder aber einen Wahlboykott.

Außerdem kursierten Flugblätter mit Slogans wie "Stell Dir vor, es ist Wahl und KEINEr geht hin" oder "Von der Sowjetunion lernen heißt wählen lernen" – eine Anspielung auf die Perestroika-Politik Gorbatschows. Solche "Hetzlosungen" zogen DDR-Kriminalpolizei und die DDR-Geheimpolizei Staatssicherheit in einer konzertierten Aktion aus dem Verkehr und ließ nach den Initiatoren fahnden.

Unter dem Codenamen "Symbol 89" erließ der Chef der DDR-Geheimpolizei Staatssicherheit (Stasi), Erich Mielke, am 6. März 1989 einen neunseitigen Befehl "6/89" zur "politisch-operativen Sicherung der Vorbereitung und Sicherung der Wahlen", der dem MfS nicht nur die Sicherung der Wahllokale und den technischen Ablauf übertrug, wie etwa Datenverarbeitung und Meldesysteme. Alle Diensteinheiten der Stasi wurden zur "rechtzeitigen Aufklärung beabsichtigter feindlich-negativer Aktivitäten" aufgefordert und zur "vorbeugende Verhinderung auf Öffentlichkeit abzielender feindlich-negativer Handlungen". Zu den Vorfeldaktivitäten des Ministerium für Staatssicherheit gehörte es auch, in Abstimmung mit den SED-Kreis- und Bezirksleitungen dafür zu sorgen, dass keine unliebsamen Kandidatinnen oder Kandidaten auf die Einheitslisten oder in die Wahlvorstände kamen.

Zwar attestierte sich die Stasi am Tag nach der Kommunalwahl in einer "streng geheim" klassifizierten Tagesinformation den Erfolg, dass durch "Vorbeugungs- und Kontrollmaßnahmen" im Zusammenspiel mit Partei und Volkspolizei "provokatorisch-demonstrative Aktivitäten weitestgehend vorbeugend verhindert bzw. in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt" werden konnten. Gänzlich verhindern konnte sie Bürger-Engagement aber nicht.

Wahlbeobachtung in 1.000 Wahllokalen

Stimmauszählung in einem Ost-Berliner Wahllokal am 7. Mai 1989 (© Bundesstiftung Aufarbeitung, Klaus Mehner, Bild 89_0507_DDR-Wahl_06)

Landesweit folgten in bis zu 1.000 Wahllokalen Bürgerinnen und Bürger den Aufrufen aus der Opposition, die Stimmauszählung zu beobachten und zu protokollieren, im Berliner Bezirk Weißensee geschah dies sogar flächendeckend in allen Wahllokalen.

Die unabhängigen Beobachter notierten sich die Auszählungsergebnisse der Wahlvorstände vor Ort und verglichen sie anschließend mit den offiziell veröffentlichten Zahlen. Dabei stellten sie vielerorts "erhebliche" Diskrepanzen fest und machten bei Veranstaltungen in mehreren Kirchgemeinden öffentlich, dass Wahlbeteiligung und Zustimmungsrate offenbar nach der Übermittlung in die Wahlkommissionen in Rathäusern und SED-Parteileitungen schöngerechnet worden waren. Auch Westkorrespondenten wurden informiert und erhielten heimlich aufgenommene Fotos und Videomaterial:

7. Mai 1989 - Wahlbetrug in der DDR

Ausschnitt aus dem ZDF-Magazin Kennzeichen D vom 24.05.1989

7. Mai 1989 - Wahlbetrug in der DDR

Heimliche Fernsehaufnahmen. Bei den Kommunalwahlen in der DDR am 7. Mai 1989 konnten DDR-Bürgerrechtler nachweisen, dass Ergebnisse manipuliert wurden. In Interviews nahmen beteiligte Wahlbeobachter dazu Stellung, darunter der Vikar und Mitbegründer der Sozialdemokratischen Partei in der DDR (SDP), Thomas Krüger, einer der späteren Pressesprecher im Ost-Berliner Magistrat, Thorsten Schilling und Dr. Martin Böttger aus Zwickau. Er war Mitbegründer der Bürgerbewegung Neues Forum und der…

In einer "öffentlichen Stellungnahme" von 18 Initiativgruppen der DDR wurde schließlich mitgeteilt, dass die registrierten Manipulationen nicht nur auf Wahlkreise in Berlin zuträfen, "sondern auch durch Beobachtungen in anderen Bezirken bestätigt" worden seien. Moniert wurde, dass mehrere Wahllokale gesetzeswidrig keine Kontrollen zuließen, "besonders gravierend" sei dies in Sonderwahllokalen in Rostock, Jena, Weimar, Erfurt, Naumburg und auch Berlin der Fall gewesen.

Transparent zum Volksbegehren anlässlich der Kommunalwahl am 7. Mai 1989, vermutlich aufgenommen im November 1989 im Rahmen einer Großdemonstration in Plauen. (© www.wir-waren-so-frei.de/Martin Flach)

"Wir sehen es als gewachsenes politisches Bewusstsein der Bevölkerung an", hieß es in der gemeinsamen Abschlusserklärung der unabhängigen Wahlbeobachter, "dass weit mehr Bürger als in den vergangenen Jahren mit NEIN gestimmt, die Wahlkabinen genutzt haben, sich für Auszählung interessierten oder die Teilnahme an der Wahl verweigerten. Durch die offensichtliche Wahlmanipulation hat das ohnehin umstrittene Wahlsystem seine Glaubwürdigkeit verloren". Unterzeichner waren u.a. die Oppositionsgruppen Kirche von Unten, Initiative für Frieden und Menschenrechte, Frauen für den Frieden, Umweltbibliothek Berlin und der Arbeitskreis Solidarische Kirche in Dresden:
Interner Link: Öffentliche Stellungnahme von 18 Bürgerinitiativen zu den Kommunalwahlen 1989

Ergebnis-Vergleich der Wahlbeobachter. Differenzen von bis zu 12 Prozent. (© ZDF / Holger Kulick)

"Gefälschtes Falschgeld"

Nach diesen Veröffentlichungen beschwerten sich mehrere Personen mittels Eingaben bei staatlichen Stellen oder stellten sogar Strafanzeige wegen Wahlbetrugs.
Auch wenn in der Summe die Mehrheit der Wähler die Einheits-Listen der Nationalen Front erneut bestätigt hatte, waren die dokumentierten Abweichungen aussagekräftig genug, um staatliche "Schönfärberei" zu belegen. Im Rückblick bewertet dies der DDR-Historiker Stefan Wolle heute so:

QuellentextStefan Wolle

"Wahlen in der DDR waren bekanntermaßen eine Farce, aber fast jeder nahm teil, um sich Ärger zu ersparen. Neu am 7. Mai 89 war, dass Bürgerrechtsgruppen auch ihr Recht auf Teilnahme an der öffentlichen Auszählung der Stimmen ausübten. Sie stellten fest, dass hier Falschgeld gefälscht wurde. Das heißt konkret, dass die Ergebnisse des Wahlschwindels noch einmal aufpoliert wurden. Allein die Tatsache, dass es möglich war, dies öffentlich zu machen, gab der Oppositionsbewegung kräftigen Auftrieb."


In der Folge mobilisierten Oppositionsgruppen regelmäßig an jedem 7. eines Monats zu Protestaktionen, die die Stasi jeweils zu verhindern versuchte. So hielten am 7. September 1989 gleich mehrere Stasikameras fest, wie in Ost-Berlin der zentrale Berliner Alexanderplatz abgeriegelt wurde und zahlreiche Demonstrierende verhaftet wurden. Westmedien wurden ausgesperrt. Nach Öffnung der Stasi-Archive 1992 wurden die Stasi-Aufnahmen öffentlich.

Stasi schlug vor, Anzeigen zu ignorieren

Auch die gestellten Strafanzeigen zeigten Wirkung und verunsicherten die Staatsführung. Eine Lösung empfahl Stasi-Chef Erich Mielke am 19. Mai 1989 in einem als "vertrauliche Verschlusssache" klassifizierten, fünfseitigen Maßnahmeplan "zur Zurückweisung und Unterbindung feindlicher, oppositioneller und anderer negativer Kräfte zur Diskreditierung der Ergebnisse der Kommunalwahlen."

Dieses Dokument sah sogar eine Rechtsbeugung vor. Anzeigen seien kommentarlos entgegenzunehmen und "nach Ablauf der vorgesehenen Fristen für die Anzeigenbearbeitung" abzuweisen. Von den jeweils zuständigen Organen sei "zu antworten, dass keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat vorliegen". Beschwerden dagegen seien "abschlägig zu bescheiden".

Doch der DDR-Führung entglitt in den folgenden Wochen die Deutungshoheit über die Debatte. Immer mehr Bürger zeigten Selbstbewusstsein und versuchten, über Eingaben bei der Parteileitung oder weitere Strafanzeigen, die Ergebnisse anzufechten.
Interner Link: Beispiel einer Eingabe an die Wahlkommission 1989

Mit der Ausreisewelle, die im Sommer 1989 einsetzte, gewann die Oppositionsbewegung zusätzlich an Selbstbewusstsein. Zugleich erklärten immer mehr SED-Parteimitglieder ihren Austritt aus der Partei und Bürgerrechtler erörterten, eigene Parteien zu gründen. "Freie Wahlen statt falscher Zahlen" wurde zu einer einprägsamen Parole bei Demonstrationen.

Rund 300 Ostdeutsche demonstrieren am 8. Juni 1989 in Berlin gegen die offiziellen Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989. Ausgangspunkt dieser Protestaktion war die evangelische Sophienkirche in Ost-Berlin, Die Stasi riegelte das Umfeld rigoros ab, um weiteren Zulauf und die "Öffentlichkeitswirksamkeit" des Protests zu verhindern. (© picture-alliance, AP Images)

Nach dem Mauerfall Strafverfahren wegen Wahlbetrugs

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Wahlfälschungen vom Mai 1989 begann nach dem Mauerfall. Mindestens 20 Verfahren kamen in Gang, sechs Beteiligte wurden noch nach DDR-Recht wegen "Wahlbetrug und Anstiftung zum Wahlbetrug" zu Bewährungsstrafen verurteilt, darunter lokale Bürgermeister und hohe SED-Funktionäre. Mehrere Verfahren wurden erst nach der Wiedervereinigung beendet.

So ergingen 1992 Urteile gegen den ehemaligen Ersten Sekretär der SED-Bezirksleitung Hans Modrow, der zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt wurde, der ehemalige Dresdner Oberbürgermeister Wolfgang Berghofer musste zusätzlich 36.000 D-Mark Geldstrafe zahlen. Laut Hans Modrow war eine Manipulation der Wahlbeteiligung "nicht zu widerlegen".

Das Verfahren gegen den ehemaligen obersten Leiter der DDR-Wahlkommission, den SED-Spitzenpolitiker Egon Krenz, wurde im Herbst 1997 eingestellt, das Strafmaß, so urteilte das zuständige Landgericht Berlin, wäre zu gering gewesen angesichts seiner bereits ausgesprochenen Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen des Schießbefehls an den DDR-Grenze.

Ergebnismeldung am 8. Mai 1989 im Neuen Deutschland. Mit geschönten Zahlen. (© www.jugendopposition.de)

Krenz hatte am Abend des 7. Mai das geschönte Ergebnis in einer Fernsehansprache als "eindrucksvolles Votum" verkündet und von einem "erfolgreichen Verlauf" der DDR-Kommunalwahlen gesprochen, die zu einer Zustimmungsrate von 98,85 Prozent geführt habe. Damit stellte er sich hinter die manipulierten Ergebnisse. Im Laufe der späteren Gerichtsverhandlungen räumte er ein, dass er als Wahlleiter zwar die Verantwortung für das Geschehen übernehmen müsse, eine direkte Schuld an der Wahlfälschung wies er jedoch von sich. Die beteiligten Bürgermeister hätten in "eigener Verantwortung", in "falsch verstandenem Wettbewerbsgeist" und "vorauseilendem Gehorsam" gehandelt.

DDR-Bürgerrechtler bewerten die Aufdeckung der Wahlmanipulationen heute als einen "Sargnagel der Diktatur", so der Leiter der Leipziger Stasi-Gedenkstätte "Runde Ecke", Tobias Hollitzer. Der gezeigte Bürgermut habe damals entscheidend zur Delegitimation der DDR-Regierung beigetragen. Der Pfarrer der evangelischen Samaritergemeinde in Ost-Berlin, Reiner Eppelmann, der einer der damaligen Strafanzeigeerstatter war, urteilte im Nachhinein: "Viele anständige DDR-Bürger, die vorher nicht bei uns, den Bürgerrechtlern, waren, sagten sich nun: "Schluss aus, jetzt haben sie die Grenze überschritten!" und von da an die Bürgerrechtsbewegung in der DDR unterstützt."

Mehr zum Thema:

Stasi-Dokumente zu den DDR-Kommunalwahlen 1989 in einer Übersicht der Stasi-Unterlagen-Behörde:

Jugendproteste gegen Wahlbetrug in der DDR:

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jugendopposition.de

Externer Link: Jugendopposition in der DDR

Für das Thema DDR bietet sich die Nutzung der Seite www.jugendopposition.de an. Lernende können im Selbststudium didaktische Materialien und Arbeitsblätter bearbeiten.

Lernangebot

Wir waren so frei...

Unterrichtsmaterialien zu privaten Filmen, Fotos und Erinnerungen zur Umbruchszeit 1989/1990 zum gleichnamigen Internet-Archiv www.wir-waren-so-frei.de.

Online-Magazin

Deutschland Archiv

Hervorgegangen aus der gleichnamigen Zeitschrift ist das Online-Magazin "Deutschland Archiv" ein publizistisches Forum zur deutsch-deutschen und gesamtdeutschen Geschichte.

Informationen zur politischen Bildung

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