Die Entscheidung zur Wahl einer Nationalversammlung fiel auf dem Reichsrätekongress, der vom 16. bis zum 21. Dezember 1918 in Berlin tagte. Mit großer Mehrheit entschieden die Delegierten, dass am 19. Januar 1919 eine verfassungsgebende Nationalversammlung gewählt werden sollte. Damit entmachtete sich der überwiegend mit gemäßigten Sozialdemokraten besetzte Kongress faktisch selbst - er überließ die weitere Ausgestaltung der politischen Zukunft Deutschlands einem in freien, gleichen und geheimen Wahlen gewähltem Parlament, in dem auch die Gegner der Novemberrevolution von 1918 vertreten sein würden. Bei den Wahlen sollten Frauen zum ersten Mal das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Zudem wurde das Wahlalter von 25 auf 20 Jahre gesenkt.
Der neuen Nationalversammlung sollte nicht nur die Ausarbeitung einer Verfassung zufallen, sie musste auch einen rechtlichen Rahmen zur Fortführung der Regierungsgeschäfte schaffen - die "Übertragung" der exekutiven Gewalt vom damaligen Reichskanzler Prinz Max von Baden an den Sozialdemokraten Friedrich Ebert am 9. November 1918 war unter revolutionären Umständen erfolgt und nicht im Einklang mit der Verfassung des Kaiserreichs gewesen. Nach Wochen der revolutionären Wirren sollte nun also auch die Staatlichkeit in Deutschland wiederhergestellt werden.
Zur Wahl stehende Parteien
Seit 1917 existierten zwei sozialdemokratische Parteien. Beide traten bei der Wahl an: Die MSPD ("Mehrheits-SPD") des späteren Reichspräsidenten Friedrich Ebert und die von ihr abgespaltene USPD ("Unabhängige SPD"). Außerdem standen zwei größere liberale Parteien zur Wahl: die linksliberale Deutsche Demokratische Partei (DDP) mit ihrem Gründungsvorsitzenden Friedrich Naumann sowie die nationalliberale Deutsche Volkspartei (DVP), die vom späteren Friedensnobelpreisträger
Die Deutsche Zentrumspartei (Zentrum) warb im Bündnis mit der Bayerischen Volkspartei (BVP) unter dem Namen "Christliche Volkspartei" (CVP) vor allem um katholisch-konservative Wähler, während sich in der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) nationalkonservative Kräfte sammelten. Die am 30. Dezember 1918 gegründete Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) entschied sich auf ihrer Gründungsversammlung gegen den Willen ihrer zwei Wochen später ermordeten Parteiführer
Die "Weimarer Koalition"
Die Wahl am 19. Januar brachte ein deutliches Votum für die Errichtung einer Republik. Klare Siegerin war die MSPD, die auf 37,9 Prozent der Stimmen kam. Für die ab 1922 wieder unter ihrem alten Namen firmierende SPD sollte es das beste Ergebnis in der Weimarer Republik bleiben. Die USPD erreichte 7,6 Prozent. Stärkste konservative Kraft in der Nationalversammlung wurde das Zentrum mit 19,7 Prozent der Stimmen. Für die damals schon in weiten Teilen republikfeindlich eingestellte DNVP stimmten 10,3 Prozent der Wähler. Drittstärkste Kraft wurde die DDP, sie bekam 18,5 Prozent der Stimmen. Für die DVP schließlich votierten 4,4 Prozent der Wähler.
Nach der Wahl zur Nationalversammlung war die MSPD trotz ihres deutlichen Sieges auf einen Koalitionspartner angewiesen. Die Sozialdemokraten gingen ein Bündnis mit dem Zentrum und der DDP ein, das mehr als drei Viertel der Wählerstimmen auf sich vereinte. Obwohl diese Regierung nur noch einmal ohne die DVP regieren konnte, in den Jahren 1921/22, bekam sie den Namen "Weimarer Koalition".
Am 6. Februar 1919 fand die konstituierende Sitzung der Nationalversammlung statt. Die Wahl als Tagungsort fiel auf Weimar, da dort die politische Stimmung nicht so aufgeheizt war wie in Berlin. Nicht zuletzt wurde Weimar als symbolischer Ort für die humanistischen, aufklärerischen und klassischen Traditionen der deutschen Kultur gewählt - ein Signal, das sowohl nach innen als auch nach außen Wirkung zeigen sollte.
Vier Tage später, am 10. Februar, erließ das Parlament das "Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt", auf dessen Grundlage Deutschland bis zur Verabschiedung einer neuen Verfassung regiert werden sollte.
Paragraf 1 beinhaltete den Auftrag der Nationalversammlung: Sie sollte eine Verfassung ausarbeiten und "dringend nötige Reichsgesetze" beschließen. Als Ersatz für eine Länderkammer diente vorerst der "Staatenausschuss". Die Regierungsgeschäfte sollten von einem Reichspräsidenten geführt werden, der von der Nationalversammlung gewählt wurde.
Arbeit des Kabinetts geprägt von Pariser Friedenskonferenz
Am 11. Februar 1919 wählte die Nationalversammlung Friedrich Ebert zum vorläufigen Reichspräsidenten. Dieser wiederum setzte eine Regierung ein, die zwei Tage später erstmals zusammentrat. Als "Reichsministerpräsident" firmierte der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann. Er saß einem Ministerkabinett vor und übernahm die Rolle des Regierungschefs. Erst mit dem von Ebert unterzeichneten "Erlass des Reichspräsidenten betreffend die Errichtung und Bezeichnung der obersten Reichsbehörden" vom 21. März bekam die Reichsregierung dann einen rechtlichen Rahmen.
Neben der Ausarbeitung der Verfassung war die Arbeit der Nationalversammlung auch von der
Verabschiedung der Verfassung am 31. Juli 1919
Am 2. Juli begann die Zweite Lesung des Verfassungsentwurfs, der im dafür zuständigen Ausschuss unter Leitung des DDP-Politikers Conrad Haußmann ausgearbeitet wurde. Den gesamten Monat über diskutierte die Nationalversammlung die Details: etwa die Rolle des Reichspräsidenten, die Flaggenfrage oder die Abschaffung der Todesstrafe. Mit den Stimmen von MSPD, Zentrum und DDP wurde die Weimarer Verfassung am 31. Juli 1919 angenommen. Sie wurde am 11. August 1919 von Ebert in dem thüringischen Ort Schwarzburg unterzeichnet und trat am 14. August 1919 in Kraft.
Ab Ende September tagte die Nationalversammlung im Reichstagsgebäude in Berlin. Ihre letzte Sitzung fand am 21. Mai 1920 statt. Das verfassungsgebende Parlament wurde durch den am 6. Juni 1920 gewählten Reichstag abgelöst. Die "Weimarer Koalition" verlor ihre Mehrheit und konnte nicht mehr an die Erfolge bei der Wahl zur Nationalversammlung anknüpfen.