Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Externer Link: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). 48 Staaten hatten in der Generalversammlung in Paris mit Ja gestimmt, acht Länder enthielten sich. Die acht Länder waren die CSSR, Jugoslawien, Polen, Saudi-Arabien, die Sowjetunion, Südafrika, die Ukraine und Weißrussland. Die beiden Länder waren zwar Teil der Sowjetunion, hatten aber einen Status als Vollmitglied in den Vereinten Nationen.
"Alle Menschen sind frei"
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", lautet der erste Artikel der Erklärung. Sie gilt gemäß Artikel 2 unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Religion für jeden Menschen.
Das Dokument war von 1946 bis 1948 von der, mit Vertretern aus 18 Staaten besetzten, UN-Menschenrechtskommission unter Vorsitz der Menschrechtsaktivistin Eleanor Roosevelt, der Frau des früheren US-Präsidenten Franklin Roosevelt, erarbeitet worden. Die Erklärung hat 30 Artikel. In ihr sind politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Bürgerrechte festgelegt.
Der Erklärung der Menschenrechte zufolge sind etwa Folter oder Sklaverei verboten. Auch die Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit sind darin verankert. Staatliche Organe haben demnach die Pflicht, Menschenrechte nicht zu verletzen und sie vor Eingriffen durch Dritte zu schützen. Sie müssen zudem die aktive Wahrnehmung der Rechte ermöglichen.
Die Erklärung der Menschenrechte war unter den Eindrücken des kurz zuvor zu Ende gegangenen Zweiten Weltkriegs und der Verbrechen des Nationalsozialismus entstanden. Doch die Geschichte der Grundrechte lässt sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen. Das bekannteste Beispiel ist die englische Magna Charta von 1215. Die "Große Urkunde der Freiheiten" verbriefte geltendes adliges Lehensrecht gegenüber der königlichen Willkür und band bereits Übergriffe auf Leben und Eigentum freier Männer – also des Teils der Bevölkerung, der sich gegen den König hatte durchsetzen können – an gesetzliche Grundlagen. Im 17. und 18. Jahrhundert hatten sich Philosophen mit dem Spannungsverhältnis zwischen den Pflichten des Staates und den Rechten des Einzelnen beschäftigt. Aus diesen Überlegungen wurden erste allgemeine Grundrechte formuliert, die jedem Menschen zustehen und die ihm der Staat nicht absprechen kann. Wichtige Schritte hin zu einem universellen Menschenrechtsschutz waren die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und die amerikanische "Bill of Rights" 1791.
Rechtlich nicht bindend
Die Allgemeine Erklärung der Menschrenechte hat zwar keinen völkerrechtlich bindenden Status – die dort definierten Rechte können deshalb nicht unter Berufung auf die Erklärung eingeklagt werden. Trotzdem blieb sie nicht folgenlos, viele ihrer Inhalte sind in nationale Verfassungen aufgenommen worden.
Andere Teile, wie etwa das Verbot von Folter und Sklaverei, sind zudem längst zwingendes Völkerrecht. Kein Staat darf davon abweichen. Um Teilen der Menschenrechtserklärung mehr Durchschlagskraft zu verschaffen, verabschiedeten die Vereinten Nationen 1966 zwei Menschenrechtspakte: Das eine der beiden internationalen Abkommen ist der sogenannte Zivilpakt. Er regelt Freiheitsrechte und politische Rechte, schützt etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit. Der Sozialpakt wiederum umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Menschen haben demnach unter anderem das Recht auf Arbeit, Bildung und einen angemessenen Lebensstandard. Beide Pakte traten 1976 in Kraft.
Die Vereinten Nationen haben in den vergangenen Jahrzehnten darüber hinaus eine Reihe weiterer Konventionen verabschiedet. Die Übereinkommen regeln unter anderem den Schutz der Rechte von Frauen, Kindern und Behinderten oder die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.
1993 gründeten die Vereinten Nationen das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte. Es soll die Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene fördern und durchsetzen.
Menschenrechte und aktuelle globale Entwicklungen
Aktuelle globale Entwicklungen beeinflussen die Diskussion über Menschenrechte. Durch die stark gestiegene Zahl an Flüchtlingen etwa gab es in den vergangenen Jahren große Probleme in der Durchsetzung von Menschenrechten. So können Personen ohne gültige Ausweisdokumente ihre Rechte, etwa auf Bildung oder Gesundheitsversorgung, kaum wahrnehmen. Die Vereinten Nationen bemängeln zudem gravierende Menschenrechtsverletzungen in einigen Aufnahme- oder Transitländern.
Auch die Konsequenzen des Klimawandels berühren die Menschenrechte und sind Anlass, diese weiter zu konkretisieren. So wurde 2010 das Recht auf sauberes Trinkwasser als Menschenrecht anerkannt.
Weltweit werden noch immer Milliarden Menschen ihre Grundrechte vorenthalten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beobachtete in ihrem Bericht 2017/18 Versuche vieler Staaten, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einzuschränken oder rechtstaatliche Garantien auszuhebeln. Weltweit nahm dem Bericht zufolge etwa die Ausgrenzung von Minderheiten zu. Verstöße gegen Menschenrechte gab es demnach nicht nur in autoritären Regimen wie China, sondern auch in Demokratien. So kritisierte Markus Beeko, Generalsekretär von Amnesty International Deutschland, bei der Vorstellung des Berichts im Frühjahr 2018, dass auch in Ländern wie Ungarn, den Philippinen, Ägypten und den USA die gezielte Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen und Minderheiten zum Alltag geworden sei.
Kritik an der Menschenrechtserklärung
Kritisiert wird allerdings auch die Menschrechtserklärung der UN. Diese würde allein westliche Werte berücksichtigen. Islamische Staaten verabschiedeten 1990 mit der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam sogar eine eigene Erklärung, welche die Scharia als alleinige Basis der Menschenrechte ansieht. Diese steht in erheblichem inhaltlichem Widerspruch zur Erklärung der UN, vor allem in Bezug auf die Religionsfreiheit und die Gleichstellung von Mann und Frau.
China wiederum negiert weitgehend die Bedeutung individueller Rechte – kein Wunder: Inhalte der Menschenrechtserklärung wie Meinungsfreiheit oder freie und allgemeine Wahlen stehen im Gegensatz zu den Leitlinien des "sozialistischen Rechtsstaats chinesischer Prägung".