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Vor 45 Jahren: Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die UNO | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 45 Jahren: Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die UNO

Redaktion

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Am 18. September 1973 wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR in die Vereinten Nationen aufgenommen. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 wurden aus den beiden UN-Sitzen einer. Heute strebt die Bundesrepublik einen ständigen Sitz in einem zu reformierenden Weltsicherheitsrat an. 2019 und 2020 wird sie dort nicht-ständiges Mitglied sein.

Die beiden deutschen Delegationen auf ihren Plätzen im Plenum der Vereinten Nationen (UN) in New York. Vorne die DDR mit Außenminister Otto Winzer mit nachdenklicher Geste, hinter dem Gang die Bundesrepublik Deutschland mit Außenminister Walter Scheel (M). (© picture-alliance/dpa)

Für kaum ein Land gestaltete sich der Beitritt zu den Interner Link: Vereinten Nationen (UN) so schwierig, wie für Deutschland. In den Jahren Interner Link: nach dem Zweiten Weltkrieg lag eine Aufnahme der Interner Link: frühen Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Interner Link: Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach den beiden Staatengründungen zunächst in weiter Ferne. Schließlich verstanden sich beide deutsche Staaten jeweils als der eigentliche deutsche Kernstaat. Gleichzeitig galt Deutschland entsprechend der Definition der UN-Charta von 1945 als ein "Feindstaat". Denn Artikel 53 der UNO-Verfassung "bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war". Auch Japan, Italien, Ungarn, Rumänien, Finnland, Kroatien, die Slowakei und Österreich gehören dazu.

Heute hat der "Feindstaat"-Begriff, obwohl formal noch Bestand der Charta, Interner Link: keinerlei rechtliche oder faktische Bedeutung mehr.

Die Teilung Deutschlands stand einem Beitritt in die Vereinten Nationen im Weg

Die frühe Bundesrepublik unter dem Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) definierte für sich eine Wiederherstellung der Souveränität im Rahmen einer Westintegration und strebte eine baldige Wiederherstellung der deutschen Einheit an. Daraus wurde ein Alleinvertretungsanspruch für Gesamtdeutschland abgeleitet und 1955 in der sogenannten Interner Link: Hallstein-Doktrin formuliert.

Staaten, die die DDR anerkannten, wurde mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen gedroht. Hätten die Bundesrepublik, beziehungsweise die sie stützenden West-Alliierten, eine Aufnahme der DDR in die Staatengemeinschaft zugelassen, wäre dies diesen Zielen zuwidergelaufen – denn die Aufnahme des sozialistischen Staates wäre dessen internationalen Anerkennung gleichgekommen. Da die Verbündeten Westdeutschlands, die USA, Großbritannien und Frankreich, über ein Vetorecht im UN-Sicherheitsrat verfügten, waren Bestrebungen der DDR, UNO-Mitglied zu werden, bis Ende der 1960-Jahre von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Frühe BRD-Mitgliedschaft in allen UN-Sonderorganisationen

Auf der anderen Seite verhinderte die Sowjetunion erfolgreich die Aufnahme der Bundesrepublik in die Vereinten Nationen. Westdeutschland wurde allerdings bereits in den 1950er -und 1960er-Jahren Mitglied sämtlicher UN-Sonderorganisationen, etwa der Interner Link: Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Weltkulturorganisation (UNESCO). Eine Mitgliedschaft dort war auch ohne UN-Vollmitgliedschaft möglich – die fünf ständigen Mitglieder des Interner Link: Sicherheitsrates hatten in diesen rechtlich selbständigen Organisationen kein Vetorecht. Auch entsandte die Bundesrepublik bereits seit 1952 einen ständigen Beobachter zum UN-Hauptsitz nach New York.

Die Bundesrepublik wusste die Arbeit in diesen Gremien zu nutzen: Mit dem Wirken in den UN-Gremien wollte man der Welt nicht zuletzt zeigen, dass die Bundesrepublik Deutschland - anders als Nazi-Deutschland - ein friedliebendes Land ist – mit Erfolg. Das Vertrauen in die Bundesrepublik als verlässlichen Partner hatte ab den 1950er-Jahren auch wegen ihres internationalen Engagements in den UN-Sonderorganisationen stetig zugenommen.

Deutsch-deutscher Grundlagenvertrag führt zur Aufnahme beider Staaten

Unter dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Willy Brandt änderte sich ab 1969 die Interner Link: Ostpolitik der Bundesrepublik. Im deutsch-deutschen Interner Link: Grundlagenvertrag von 1972 verständigten sich die Bundesrepublik und die DDR darauf, dass sie "normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung" entwickelt wollen. Die so vereinbarte friedliche Koexistenz der beiden de facto Staaten bedeutete allerdings keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR. Der gleichzeitige UN-Beitritt beider deutscher Staaten wurde dadurch jedoch möglich.

Mit der Stimme der Bundesrepublik gelang es der DDR so auch Mitglied der UNESCO zu werden. In der Folge nutzte die DDR allerdings Ihre Mitgliedschaft nicht zur Bewahrung von Welterbe, sondern als Instrument ihrer Außenpolitik.

Am 18. September 1973 wurden schließlich beide Staaten als vollwertige und gleichberechtige Mitglieder in die Vereinten Nationen aufgenommen.

BRD-Einsatz für Frieden und Menschenrechte

Während der deutschen Doppelmitgliedschaft bemühten sich beide deutschen Staaten ihren internen Streit von der UN-Agenda fern zu halten. Bonn und Ostberlin wirkten in den diversen Aufgabenbereichen der UN mit. Westdeutschland wurde für die Jahre 1977 und 1978 sowie die Jahre 1987 und 1988 als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt. Die DDR gehörte ebenfalls als nichtständiges Mitglied dem Gremium zwischen 1980 und 1981 an.

Die Bundesrepublik setzte sich innerhalb der UNO vor allem für die Menschenrechte und die Konfliktprävention ein. Der damalige Außenminister und spätere Bundespräsident Walter Scheel (FDP) sagte 1973 anlässlich des Beitritts: "Sie werden uns immer dort finden, wo es um die internationale Zusammenarbeit geht, um die Bewahrung des Friedens und um die Rechte des Menschen."

1973 stellte die Bundeswehr Lufttransportkapazitäten für Teile der im Nahostkonflikt agierenden Interner Link: UNEF II-Mission. Personell beteiligte man sich ab 1989 an mehreren UN-Missionen – die schwarz-gelbe Regierung Kohl entsandte beispielswiese Beamte des Bundesgrenzschutzes nach Namibia. Bereits vor der Wiedervereinigung begonnene westdeutsche Einsätze im Rahmen von UN-Missionen gab es auch in Nicaragua und El Salvador. Nach Namibia entsandte 1989 auch die DDR 30 Polizeibeobachter. Es war die erste und einzige Teilnahme der DDR an einer Mission der Vereinten Nationen.

Nach der Wiedervereinigung größere Verantwortung für die Wahrung des Weltfriedens

Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 wurden aus den beiden UN-Sitzen einer. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) erklärte am selben Tag: "Dem vereinten Deutschland wächst eine größere Verantwortung in der Völkergemeinschaft zu, nicht zuletzt für die Wahrung des Weltfriedens." Und dieser Verantwortung werde man auch im Rahmen der Vereinten Nationen gerecht werden. In den Folgejahren intensivierte die Bundesrepublik ihr Engagement deutlich.

Die erste größere Externer Link: "Blauhelm"-Mission absolvierte die Bundeswehr von 1992 bis 1993 in Kambodscha. Die rund 150 in das asiatische Land entsandten Sanitätssoldaten sollten helfen, die UN-Truppen sowie die kambodschanische Bevölkerung medizinisch zu versorgen. Der UN-Einsatz in Somalia von 1993 bis 1994 war der erste Bewaffnete Auslandseinsatz der Bundeswehr. Der humanitäre Einsatz der Vereinigten Nationen im Bürgerkriegsland scheiterte jedoch.

Bundestag muss UN-Bundeswehreinsätzen zustimmen

1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundeswehr bei allen Interner Link: Friedensmissionen im Rahmen der UNO, notfalls auch an Kampfeinsätzen, beteiligt werden kann – unter der Voraussetzung, dass der Bundestag dem jeweiligen Einsatz zustimmt. Seitdem war Deutschland an vielen solchen Friedensmissionen beteiligt.

Gegenwärtig ist Deutschland mit etwa 390 Millionen Euro der viertgrößte Beitragszahler nach USA, China und Japan, dies entspricht 6,389 Prozent des Haushalts der Friedensmissionen. Im Juni 2018 wurde Deutschland für die Jahre 2019 und 2020 erneut als ein nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt. 184 der insgesamt 193 UN-Mitgliedstaaten stimmten dafür, nachdem Deutschlands einziger Konkurrent Israel zuvor seine Kandidatur für den frei werdenden Sitz zurückgezogen hatte.

Auch bei den vielfältigen sozialen, ökologischen oder entwicklungspolitischen Aktivitäten der Vereinten Nationen spielt die Bundesrepublik eine tragende Rolle und wird von den meisten Staaten aufgrund ihres umfangreichen Engagements als verlässlicher Partner in der internationalen Staatengemeinschaft geschätzt. Neben Deutschland streben auch Japan, Brasilien, Indien und weitere Staaten in einem zu reformierenden Weltsicherheitsrat an.

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