Externer Link: Sexuelle Gewalt wird oft absichtsvoll und strategisch als Mittel der Kriegsführung und des Terrors eingesetzt, sowohl von staatlichen Militärangehörigen wie auch nicht staatlich organisierten bewaffneten Gruppen. Oftmals bildet ein Klima der Rechtlosigkeit den Rahmen für sexuelle Übergriffe. Betroffen sind hauptsächlich Mädchen und Frauen.
Gezielt eingesetzte Vergewaltigungen, wie in den Kriegen in
Notlage und Rechte der Kinder, die im Krieg geboren wurden
So verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Juni 2015 "in der Erkenntnis, dass wirksame Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung solcher sexuellen Gewalthandlungen in erheblichem Maße zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit beitragen können" die Resolution über den Internationalen Tag für die Beseitigung sexueller Gewalt in Konflikten. Außerdem hat die UN das Amt eines Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten geschaffen. Seit 2017 wird es von Pramila Patten, einer Juristin aus Mauritius, bekleidet.
Der diesjährige Fokus des Welttags behandelt die Notlage und die Rechte der Kinder, die im Krieg geboren wurden. Als "Kinder des Feindes" haben sie in vielen Ländern auch nach Kriegsende mit gesellschaftlicher Akzeptanz, aber auch Identitätsproblemen zu kämpfen.
Definition von "konfliktverbundener sexueller Gewalt"
Die Vereinten Nationen definieren "konfliktverbundene sexuelle Gewalt" als: "Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaften, Zwangssterilisation, angeordnete Schwangerschaftsabbrüche, Zwangshochzeiten und jede Form von sexueller Gewalt gegen Frauen, Männer, Mädchen und Jungen, die direkt oder indirekt (zeitlich, geographisch oder kausal) mit einem Konflikt verbunden sind".
Neben dem Begriff „sexuelle Gewalt“ wird insbesondere in Fachpraxis und Wissenschaft der Begriff „sexualisierte Gewalt“ verwendet. Dieser stellt den Aspekt der Ausübung von Gewalt und Macht in den Fokus, für die Sexualität als Mittel genutzt wird.
Vergewaltigung als Völkermord
Obwohl es bereits seit der Haager Landkriegsordnung von 1907 eine Normierung von internationalen rechtlichen Standards in bewaffneten Konflikten gibt, existierte über viele Jahrzehnte Unklarheit darüber, wie aus juristischer Sicht mit sexueller Gewalt umzugehen ist, die gezielt als Mittel der Kriegsführung eingesetzt wird.
Eine erste rechtliche Definition von sexueller Gewalt als Völkermordhandlung lieferte 1998 die Verurteilung des ruandischen Politikers Jean Paul Akayesu vor dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda mit Sitz in Arusha (Tansania). Unter seiner Verantwortung wurden im Rahmen des Völkermords an der Tutsi-Minderheit 1994 gezielt Tutsi-Frauen vergewaltigt. Erstmals kam es hier zu einem Urteil auf Basis der "UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords". Vergewaltigungen wurden von den Richtern hier als Mittel zum Genozid eingestuft.
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag urteilte 2001, dass Vergewaltigungen im Zusammenhang mit kriegerischen Handlungen auch eine schwere Verletzung der Genfer Konventionen darstellen. Im Jahr 2008 schließlich beschloss der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1820, in der festgestellt wird, "dass Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können". Der Sicherheitsrat forderte die Mitgliedstaaten der UN außerdem dazu auf, sexuelle Gewalt in Kriegen von jeglicher Form der Amnestie auszunehmen und strafrechtlich zu verfolgen.
Sexuelle Gewalt als Mittel zur Vertreibung
Wie viele Fälle von konfliktverbundener sexueller Gewalt es weltweit tatsächlich gibt, lässt sich nur schwer feststellen. Viele Opfer suchen weder medizinische Hilfe, noch zeigen sie die Tat an. In Konflikten mit zunehmender Entstaatlichung ist eine strafrechtliche Verfolgung der Taten darüber hinaus oft nicht möglich. Für einzelne Länder jedoch gibt es Anhaltspunkte, die auf die Dimension des Problems schließen lassen.
Aus der Demokratischen Republik Kongo etwa kommen seit Jahrzehnten immer wieder Berichte von Massenvergewaltigungen im Zusammenhang mit Konflikten. Laut einem Bericht des "Deutschlandfunks" wurde sexuelle Gewalt in der Auseinandersetzung um Rohstoffvorkommen als gezieltes Mittel zur Vertreibung von Dorfbevölkerungen genutzt. Insgesamt soll es etwa 200.000 Überlebende von sexueller Folter geben. Auch Männer waren davon betroffen.
Laut Angaben des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen gab es 2016 insgesamt 5.783 gemeldete Fälle von sexueller Gewalt in den von Krisensituationen betroffenen Provinzen der DR Kongo.
Im syrischen Bürgerkrieg kommt es ebenfalls zu sexuellen Übergriffen – Täter gibt es unter fast allen Kriegsparteien. So werfen die Vereinten Nationen dem sogenannten Islamischen Staat (IS) unter anderem sexuelle Gewalt gegen Mädchen, Vergewaltigungen, sexuelle Versklavung und Zwangsverheiratungen vor. Aus Berichten von Augenzeugen und Opfern ist bekannt, dass es vom IS organisierte "Sklavinnenmärkte" gab.
Zwischen 2004 und 2016 soll es insgesamt 2.000 Fälle weltweit gegeben haben, in denen auch den Friedenstruppen der Vereinten Nationen ("Blauhelme") die Vergewaltigung von Frauen und Kindern vorgeworfen wurde.
Historisch gesehen war sexuelle Gewalt in fast allen Kriegen der jüngeren Vergangenheit ein Problem. Auch bei deutschen Soldaten im Zweiten Weltkrieg. Bis 1944 wurden insgesamt 5.349 Wehrmachtssoldaten wegen "Sittlichkeitsvergehen" verurteilt. Wie hoch die Dunkelziffer war, ist nicht bekannt. Umgekehrt haben Soldaten der Sowjetarmee allein in Berlin mehr als 100.000 Frauen systematisch vergewaltigt. Auch von Soldaten der Westalliierten sind Zehntausende sexuelle Übergriffe dokumentiert.