Am 14. Mai 1938 haben die Mitglieder des Völkerbundrates dem Antrag der Schweiz auf "integrale Neutralität" zugestimmt. Der
Der Schweizer Wechsel zur "integralen" oder auch absoluten Neutralität war im Rat des Völkerbunds umstritten, denn er minderte den außenpolitischen Einfluss der ohnehin geschwächten Staatengemeinschaft. Bis dahin hatte die Neutralität der Schweiz einen sogenannten differenziellen Charakter gehabt: Das Land musste sich zwar nicht an militärischen Schritten beteiligen, politische und wirtschaftliche Maßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft jedoch in Teilen mittragen. Das sollte sich nun ändern. Der Hintergrund: Japan, Deutschland und Italien waren in den Jahren zuvor aus dem Völkerbund ausgetreten. Der Rat des Völkerbundes hatte daraufhin Wirtschaftssanktionen gegen die Abtrünnigen verhängt. Die Schweiz wollte diese allerdings nicht mittragen – nicht zuletzt, um trotz aller politischen Divergenzen ihren wichtigen Handelspartner Italien nicht zu verlieren.
Neutralität – eine Frage der Auslegung
Die Schweizerische Eidgenossenschaft, so der amtliche Name der Schweiz, war im Jahr 1815 entstanden, als sich Europa nach dem Ende der napoleonischen Kriege auf dem Interner Link: Wiener Kongress neu ordnete. Die Neutralität Schweiz wurde erstmals von den europäischen Großmächten anerkannt. Der Bundesvertrag von 1815, die Gründungsurkunde der Schweiz, legte fest, dass die Schweiz ihre Neutralität auch militärisch verteidigen könne.