Städte und Gemeinden werben in diesem Frühjahr um interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Gemeinsinn, ihre Lebenserfahrung und ihr Urteilsvermögen
Was tun Schöffen?
Im Laufe des Jahres wählt der jeweilige lokale Schöffenwahlausschuss aus, wer als ehrenamtlicher Richter bei Strafprozessen an Land- und Amtsgerichten weitgehend gleichberechtigt mit Berufsrichtern Recht sprechen können. Schöffen entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern darüber, ob Angeklagte verurteilt werden und wie hoch bei einer Verurteilung das Strafmaß ausfällt. Im Jahr soll ein Schöffe bei bis zu zwölf Sitzungen eingesetzt werden.
Schöffen haben in Verhandlungen auch das Recht, Zeugen oder Sachverständigen Fragen zu stellen – der vorsitzende Richter darf aus seiner Sicht ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen zurückweisen. Die Laien haben zudem nicht denselben kontinuierlichen Einblick in die Gerichtsakten wie die Berufsrichter.
Schöffen haben in der Regel keine juristische Vorbildung und werden auch Laienrichter genannt. Ihr Einfluss vor Gericht ist groß: Die Stimmen der ausgebildeten Berufsrichter und der Schöffen zählen bei der Urteilsfindung gleich viel. Wie auch die Berufsrichter handeln die Schöffen unabhängig und sind nur dem Gesetz unterworfen.
Rechte und Pflichten – wie Berufsrichter
Zwei Schöffen fällen zusammen mit – je nach Gerichtsgröße – einem bis drei
Strafgerichte sind ein wichtiger Einsatzort für Laienrichter, aber auch an den Verwaltungsgerichten sprechen ehrenamtliche Richter Recht – in manchen Bundesländern jedoch nur in der ersten Instanz. Bei den Verwaltungsgerichten heißen die Laienrichter jedoch ebenso wie etwa bei Finanz-, Landwirtschafts- oder Sozialgerichten nicht Schöffen, sondern ehrenamtliche Richter. Zudem gelten bei der Auswahl der Laienrichter je nach Gerichtsart unterschiedlichste Auswahlkriterien: Bei Arbeitsgerichten etwa wählen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften die Laienrichter gleichberechtigt aus.
Schöffen haben aber nicht nur das Recht, gleichwertig mit Richtern zu urteilen, sie haben auch viele Pflichten: Wird einem Schöffen eine Verhandlung zugeteilt, so kann er nur in bestimmten Fällen – etwa bei Krankheit – von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. Bei unentschuldigtem Fehlen kann sogar ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Schöffen müssen sich außerdem ausführlich über den zu verhandelnden Fall informieren, sie sind zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet und müssen über die Abstimmung zum Urteil auch nach dem Prozess schweigen.
Warum gibt es Schöffen?
Der Einsatz von ehrenamtlichen Richtern ist in der
Sie sind das Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Schöffen sollen dafür sorgen, dass die Justiz lebensnah handelt und Gerichtsverfahren und –urteile für alle Menschen, also auch Nicht-Juristen, verständlich sind. Mit der Beteiligung der Laienrichter an den Verfahren soll vor allem auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt werden.
Wie wird man Schöffe?
Bundesweit waren Anfang 2014 rund 37.000 Haupt- und etwa 24.000 Hilfsschöffen, die beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub der Hauptschöffen einspringen müssen, registriert. Rund 15.000 Hauptschöffen sind bei den Strafkammern der Landgerichte tätig, gut 10.000 bei Amtsgerichten. Die übrigen unterstützen als Jugendschöffen die Jugendgerichte. Sie werden jeweils für eine Dauer von fünf Jahren berufen.
Das Auswahlverfahren für die Schöffenrekrutierung verläuft bundesweit in mehreren Stufen. Zunächst erstellen die Kommunen Vorschlagslisten für die jeweiligen Gerichtsbezirke. Bei der Aufstellung dieser Vorschlagslisten verfahren die Städte und Gemeinden mitunter unterschiedlich, da bundesweit einheitliche Regeln fehlen.
Für die Listen kann man sich bewerben, von Organisationen wie Gewerkschaften oder dem Gemeinderat vorgeschlagen, aber auch zufällig aus dem Melderegister ausgewählt werden. Beim zuständigen Amtsgericht entscheidet dann ein Wahlausschuss über die zukünftigen Schöffen.
Prinzipiell gilt: Schöffen sollen die deutsche Bevölkerung repräsentieren. Darum wird bei der Auswahl darauf geachtet, dass alle Geschlechter, Altersklassen, Berufsgruppen und auch soziale Stellungen angemessen abgebildet werden.
Nur deutsche
Da das Schöffenamt ein Ehrenamt ist, kann man es nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Parlamentarier, bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Krankenpfleger oder Menschen, die wegen der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen dazu nicht in der Lage sind, dürfen das Amt ausschlagen. Auch jene, deren wirtschaftliche Existenz durch ein Schöffenamt gefährdet wäre, können ablehnen. Für die Tätigkeit als Schöffe bekommt man eine geringe Aufwandsentschädigung, um zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall auszugleichen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Schöffen für die Gerichtsverhandlungen freizustellen.