Selten war das Interesse der Öffentlichkeit an einem Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts so groß: Am Donnerstag 22. Februar begann die Verhandlung um die Frage, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten zur Reduzierung der Luftverschmutzung rechtlich zulässig sind.
Das Gericht muss sich dabei mit Urteilen der Verwaltungsgerichte Stuttgart vom Juli 2017 und Düsseldorf vom Oktober 2016 auseinandersetzen. Es ging damals um die Frage, ob die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg verpflichtet werden können, Fahrverbote als Mittel zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung in Düsseldorf sowie Stuttgart zu prüfen. Geklagt hatte die Nichtregierungsorganisation Deutsche Umwelthilfe e.V., die von den jeweiligen Verwaltungsgerichten Recht bekommen hatte. Die beiden Länder legten jedoch mit Zustimmung der Umwelthilfe eine sogenannte Sprungrevision ein, also eine juristische Prüfung direkt von dem höchsten Verwaltungsgericht.
In einer Vielzahl von Städten sind Klagen anhängig
Die Richter werden anhand der beiden Fälle ein Grundsatzurteil darüber fällen, ob Fahrverbote im Kampf gegen die Stickstoffdioxidbelastung prinzipiell zulässig sind. In mehreren Dutzend deutschen Städten werden die EU-Grenzwerte seit Jahren regelmäßig deutlich überschritten. Vielerorts sind deshalb ähnliche Klagen wie in Stuttgart oder Düsseldorf anhängig. So versuchte die Deutsche Umwelthilfe seit Herbst 2015 unter anderem auch in Köln, Bonn, Aachen, Essen oder Frankfurt am Main weitgehende Fahrverbote für einen großen Teil der Diesel-Autos zu erzwingen.
In mehreren Bundesländern wurden die Landesregierungen von Verwaltungsgerichten aufgefordert, die Stickstoffdioxidbelastung durch spürbar strengere Maßnahmen zu bekämpfen. In München hat ein Gericht Ende Januar gegen den Freistaat Bayern ein Zwangsgeld verhängt. Der Grund: Die Staatsregierung unternehme zu wenig gegen die Stickstoffoxidbelastung in der Isar-Metropole. Der Ausgang der beiden Musterverfahren wird deshalb in der Politik, der Autoindustrie sowie unter Umweltschützern aufmerksam verfolgt.
Doch worum geht es in den beiden jetzt verhandelten Einzelfällen konkret?
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2016 aufgefordert, den Luftreinhalteplan Düsseldorf so zu ändern, dass dieser "die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung" des von der EU für den Jahresdurchschnitt festgelegten Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Stadtgebiet ergreift. Die Landesregierung sei verpflichtet, sich an die entsprechende EU-Richtlinie zu halten. NRW müsse im Wege einer Änderung des Luftreinhalteplans weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen prüfen. Die Richter betonten dabei, dass Diesel-Fahrverbote ein "immenses Minderungspotential" hätten. Sie seien deshalb nicht von vornherein auszuschließen, so das Urteil. Rechtlich seien sie möglich.
Verbot für Diesel unterhalb der Schadstoffklasse 6 gefordert
Noch konkreter und weitgehender waren die Forderungen der Stuttgarter Richter im Juli 2017: Baden-Württemberg habe ein ganzjähriges Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit benzin- oder gasgetriebenen Motoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 sowie für alle Dieselautos unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 in der Umweltzone Stuttgart in Betracht zu ziehen. Ein solches Vorgehen sei zulässig, urteilte das Verwaltungsgericht. Die Landesregierung müsse nicht nur die Einhaltung des jährlichen Durchschnitts-Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft sicherstellen, sondern auch dafür sorgen, dass der Stundengrenzwert von 200 Mikrogramm nicht öfter als 18-mal jährlich überschritten werde, urteilten die Richter. Um eine "schnellstmögliche Einhaltung" der Grenzwerte für Stickstoffdioxid zu erreichen, hatten sie sich der Forderung nach Fahrverboten angeschlossen.
Der Deutsche Städtetag hält es für wahrscheinlich, dass sich das Bundesverwaltungsgericht den Vorinstanzen anschließen wird. "Ich würde mich wundern, wenn wir an Fahrverboten vorbeikämen", sagte der Verwaltungsjurist und Städtetags-Geschäftsführer Helmut Dedy kürzlich dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Die Deutsche Umwelthilfe erhofft sich einen Durchbruch in ihrem Kampf für saubere Luft. Wenn das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen abweise, gebe "es für Städte und Bundesländer kein Argument mehr zu sagen, sie können nicht handeln", sagte deren Geschäftsführer Jürgen Resch in der vergangenen Woche. Die Entscheidung des Gerichts könnte dazu führen, "dass bis zum Sommer die konkrete Ausgestaltung der Diesel-Fahrverbote für die betroffenen Städte steht". In den verklagten Landesregierungen gibt es seit längerem massive Widerstände gegen eine Zwangsregelung. "Ein Drittel aller Beschäftigten in der deutschen Zulieferindustrie befindet sich bei uns" sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nach dem Stuttgarter Urteil im vergangenen Sommer. Von daher müsse das "Dilemma um den Umweltsünder Diesel in Abwägung zwischen Ökonomie und Ökologie" gelöst werden.
Auch das Bundesverkehrsministerium hatte sich nach den bisherigen Urteilen stets gegen Fahrverbote ausgesprochen. Das Bundesumweltministerium sah nach dem Stuttgarter Urteil die Fahrzeugbauer in der Pflicht. Die Autoindustrie will die von der Umwelthilfe geforderten Fahrverbote durch die Nachrüstung älterer Dieselmodelle vermeiden. Kritiker halten diesen Schritt jedoch für nicht ausreichend, um die Abgas-Grenzwerte dauerhaft einzuhalten.
Stickstoffdioxid gefährdet Menschenleben
Stickstoffdioxid ist einer Vielzahl von Studien zufolge gesundheitsschädlich, weshalb die EU schon vor einem Jahrzehnt einen maximalen Grenzwert erlassen hat.
Dieselmotoren stoßen besonders große Mengen des Schadstoffes aus. Atmen Menschen zu viel von dem Gas ein, können sie langfristig an Asthma und chronischer Bronchitis erkranken. Für Kleinkinder ist das giftige Gemisch besonders gefährlich. Stickoxide erhöhen zudem die Belastung mit Feinstaub. Letzterer kann unter anderem Lungenkrebs verursachen.
Modellrechnungen des Umweltbundesamtes zufolge kostet die erhöhte Feinstaubbelastung bundesweit pro Jahr 45.000 Menschen vorzeitig ihr Leben.
Interner Link: APuZ: Sorgenkind Verkehr – Maßnahmen zum Klimaschutz Lexika: Verwaltungsgerichtsbarkeit