Etwa 13 Prozent der Deutschen, rund 10,2 Millionen Menschen, leben laut Statistischem Bundesamt mit einer Behinderung. Davon gelten mehr als 7,6 Millionen als schwerbehindert. Der vor 25 Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderung soll jedes Jahr am 3. Dezember das Bewusstsein für ihre Belange schärfen und den Einsatz für ihre Würde und Rechte fördern.
Verschiedene Institutionen und Verbände, etwa der Deutsche Behindertenrat, Aktion Mensch, Sozialhelden e.V. oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzen sich für mehr Teilhabe und Inklusion Behinderter ein – und nicht zuletzt die Betroffenen selbst.
Mit der
Was bedeutet "Inklusion"?Inklusion
Inklusion ist ein Ziel, das viele Menschen für die Gesellschaft haben. Damit ist gemeint, dass alle Menschen von der Gesellschaft akzeptiert werden sollen, mit oder ohne Behinderung. Die Menschen sollen so angenommen werden, wie sie sind, denn Unterschiede sind normal. Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Niemand soll benachteiligt sein, weder bei der Arbeit noch in der Freizeit.
Damit Inklusion gelingt, muss die Gesellschaft dafür sorgen, dass die Menschen auch tatsächlich teilnehmen können. So müssen zum Beispiel Busse und Bahnen so gebaut sein, dass auch Rollstuhlfahrer/-innen sie problemlos nutzen können. Viele Menschen fordern auch noch mehr Schulklassen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam lernen können.
Begriffserklärung
Das Wort "Inklusion" kommt vom lateinischen Begriff "includere", das heißt "einschließen", "einbeziehen".
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von Externer Link: www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2017.
Bundesteilhabegesetz: Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft?
Die praktische Umsetzung der UN-Konvention ließ in Deutschland lange auf sich warten. Ende 2016 wurde das Externer Link: Bundesteilhabegesetz verabschiedet, das schrittweise unter anderem die finanzielle Situation von Schwerbehinderten verbessern soll. Menschen mit Behinderungen, die staatliche Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags oder bei der Arbeit erhalten, konnten im alten System so gut wie kein privates Vermögen aufbauen. Mit dem neuen Gesetz wurde die so genannte Eingliederungshilfe –
Während die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das Gesetz als eine "politische Wegmarke auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft" und sogar als "Systemwechsel" bezeichnet hat, gibt es seitens der Betroffenen Protest. Deutschland sei noch weit davon entfernt, die Vorgaben der UN-BRK zu erfüllen. Stattdessen würden Menschenrechte behinderter Menschen unter einen "Kostenvorbehalt gestellt", so das Urteil der im Deutschen Behindertenrat (DBR) vertretenen Verbände. Für die Mehrheit der Betroffenen ändere sich kaum etwas, lautet einer der wichtigsten Kritikpunkte. Wer aufgrund seiner Behinderung keiner geregelten Arbeit nachgehen könne und deshalb zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen sei, müsse sich mit einem Freibetrag von lediglich 5.000 Euro begnügen.
Nach Ansicht des DBR könnte das Gesetz sogar dazu führen, dass bald nur noch wenige Personen überhaupt berechtigt sind, Eingliederungshilfe zu beziehen. Denn der Anspruch auf die Leistung orientiert sich zukünftig nicht mehr primär an der körperlichen Befindlichkeit des Menschen, sondern an seiner Fähigkeit, mit seiner Umwelt in Austausch zu treten. Vom Lernen und der Anwendung von Wissen über das häusliche und soziale Leben, von Kommunikationsfähigkeit bis zur Mobilität werden dabei konkrete Felder des Umweltkontakts definiert. Ab 2023 soll Eingliederungshilfe nur dann gewährt werden, wenn die Betroffenen nachweisen können, dass sie in mindestens fünf von neun definierten Lebensbereichen eingeschränkt sind. Dies könnte dann Personen von der Eingliederungshilfe ausschließen, die nach Ansicht von DBR und der Behindertenbeauftragten auf diese Hilfe angewiesen sind.
Was bedeutet "Behinderung"?Behinderung
Nach dem Externer Link: Sozialgesetzbuch § 2 SGB IX (1) wird Behinderung wie folgt definiert:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
Behinderung wird nach Zehnergraden eingestuft, die die Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beschreiben. Als schwer behindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr.
In Deutschland wird die Art der Behinderung in 55 Kategorien erfasst, die vor allem die Funktionseinschränkung (z.B. Sprachstörung, Blindheit, Funktionsstörung innerer Organe) und nicht die Ursache der Behinderung (z.B. Krankheit, Unfall, angeborene Behinderung) bezeichnen. Es ist üblich, eine Behinderung nicht allein über ihre Ursache zu definieren, sondern darüber, wie Menschen dadurch davon abgehalten werden, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Begriff der Behinderung ist darum gerade für die Betroffenen sehr flexibel und auch davon abhängig, wie sie ihre Möglichkeiten zur Teilhabe am öffentlichen Leben empfinden, also nicht nur von körperlichen Eigenschaften bestimmt, sondern auch von den äußeren Rahmenbedingungen.
Neben den finanziellen Aspekten wehren sich Behindertenverbände auch gegen weitere Teile des Gesetzes, etwa das sogenannte "Zwangspoolen": Gemeint ist, dass Leistungen in bestimmten Fällen gebündelt werden und ein Assistent künftig mehrere Personen gleichzeitig betreuen soll. Die Regel wird von den Verbänden dahingehend interpretiert, dass bestimmte Aktivitäten nur noch in Gruppen mit anderen Menschen mit Behinderungen möglich sind, zum Beispiel Freizeitaktivitäten wie Kinobesuche. Auch die Betreuung in der Schule oder am Arbeitsplatz könne davon betroffen sein. Angesichts der Proteste hat der Gesetzgeber zwar nachgebessert: Der private Bereich und soziale Beziehungen sollen von der Poolregel nicht mehr betroffen sein und persönliche, familiäre und örtliche Umstände berücksichtigt werden. Verstummt ist die Diskussion trotzdem nicht.
Betroffene sehen wenig Fortschritt beim Thema Barrierefreiheit
Auch beim Thema Barrierefreiheit sehen die Betroffenen wenig Fortschritte. Selbst in Großstädten könnten sich Rollstuhlfahrer nicht darauf verlassen, an einer beliebigen U- oder S-Bahn-Station ohne fremde Hilfe ein- oder aussteigen zu können. In ländlichen Gebieten sei die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen oft noch stärker eingeschränkt. Eine rechtliche Handhabe gegen solche Missstände haben die Betroffenen bisher nicht. Denn das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet nur die Bundesverwaltung und die Sozialleistungsträger, Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten, also die Nutzbarkeit ihrer Einrichtungen und Leistungen für alle zu gewährleisten. Die Verbände fordern daher eine Neufassung des
Wahlrecht für geistig Behinderte?
Anlässlich der Bundestagswahl im September 2017 hat auch eine andere seit Jahren geführte Debatte wieder an Aktualität gewonnen: Bundesweit sind laut einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 84.550 Menschen gemäß § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die meisten von ihnen haben eine geistige Behinderung und stehen dauerhaft unter Vollbetreuung. Wird durch einen Betreuungsrichter eine "Betreuung in allen Angelegenheiten" angeordnet, verlieren diese Menschen damit auch das Wahlrecht auf Bundesebene. In manchen Bundesländern ist das Wählen hingegen auch für Behinderte mit Vollbetreuung möglich.
Nicht nur die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele (SPD), sieht darin eine Diskriminierung. Auch der Deutsche Behindertenrat hat eine Streichung der entsprechenden Passagen im Bundeswahlgesetz gefordert. Bereits vor der Bundestagswahl 2013 war ein Gesetzentwurf zum Thema gescheitert.
"Schule für alle"
Auch beim Thema
Auch wenn die Öffnung der Regelschulen ein großes gesellschaftliches Projekt darstellt: Inklusion als Konzept bezieht sich letztlich nicht nur auf Bildung, sondern auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Vor allem in den Leitungsgremien großer Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die als Träger von Heimen und Werkstätten im Leben vieler Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle spielen, sind die Betroffenen bisher nicht oder nur vereinzelt vertreten. Die schon laufende Diskussion um "Selbstvertretung" wird daher für die kommenden Jahre als großes Thema in der