Sechs europäische Staaten – Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Italien – unterzeichneten am 25. März 1957 in der italienischen Hauptstadt die Interner Link: Römischen Verträge. Diese gelten als bedeutender Schritt der europäischen Integration. Am 1. Januar 1958 traten sie in Kraft.
Die Römischen Verträge begründeten zwei Organisationen: Interner Link: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Externer Link: (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft Externer Link: (EAG, Euratom) – beide Gemeinschaften waren für spezielle Sachbereiche zuständig: Die EWG sollte die Wirtschaftspolitik ihrer Gründungsstaaten harmonisieren. Dazu gehörten die langfristigen Ziele, eine Zollunion aufzubauen, Handelshemmnisse zu beseitigen, um einen gemeinsamen Wirtschaftsmarkt zu schaffen und nicht zuletzt das Ziel, die Interner Link: Bewegungsfreiheit von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb des europäischen Marktes zu ermöglichen. Die EAG/Euratom hatte sich zur Aufgabe gesetzt, die zivile Nutzung und Kontrolle der Atomenergie fördern.
Integration in Schritten – die Vorgeschichte der Römischen Verträge
Die sechs Unterzeichner-Staaten der Römischen Verträge hatten bereits fünf Jahre zuvor eine erste supranationale Organisation gegründet: Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), auch Interner Link: Montanunion genannt. Erstmals hatten diese Länder dazu – wenn auch im begrenzten Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit – nationale Souveränität an ein europäisches Organ übertragen. 1954 war der Versuch gescheitert, auch die Verteidigungspolitik der sechs Staaten auf europäischer Ebene zu bündeln. Die französische Nationalversammlung hatte eine Ratifizierung des Vertrags zur Interner Link: Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) abgelehnt, innerhalb des Parlaments waren die Bedenken groß, die eigene Armee einem europäischen Oberkommando zu unterstellen. Mit den Römischen Verträgen von 1957 konzentrierte sich die europäische Integration nach dem Scheitern der EVG somit vorerst auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Die EWG will den Lebensstandard heben
Neben der Absicht, eine Zollunion, einen gemeinsamen Markt sowie die Bewegungsfreiheit von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen zu schaffen, legte der EWG-Vertrag auch fest, eine gemeinsame Politik im Bereich Handel, Verkehr und der Landwirtschaft zu entwickeln. Langfristig sollten damit laut Präambel des Vertrages Frieden und Freiheit in Europa gesichert und der Lebensstandard der Menschen in der EWG angehoben werden.
Um die Wirtschaft der EWG-Länder zu stärken, schuf der EWG-Vertrag außerdem zwei Finanzierungsinstrumente, die es bis heute gibt: den Interner Link: Europäischen Sozialfonds und die Interner Link: Europäische Investitionsbank. Die in den Römischen Verträgen geplante Zollunion trat 1968 in Kraft. Den europäischen Binnenmarkt und die Bewegungsfreiheit von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital brachte 1987 schließlich die Interner Link: Einheitliche Europäische Akte auf den Weg.
Die EWG sowie die EAG/Euratom arbeiteten von Anfang an mit einer politischen Struktur, die derjenigen der heutigen Interner Link: Europäischen Union ähnlich ist: EWG und EAG/Euratom hatten eine Versammlung, in der Abgeordnete aus den Nationalstaaten saßen (vergleichbar mit dem Interner Link: Europäische Parlament), einen Rat (vergleichbar mit dem Interner Link: Rat der Europäischen Union sowie eine Kommission (vergleichbar mit der Interner Link: Europäische Kommission). Außerdem entschied der Interner Link: Europäische Gerichtshof als rechtssprechendes Organ über Angelegenheiten von EWG, EAG/Euratom und EGKS. Im Laufe der Jahrzehnte wandelten sich allerdings die Interner Link: Aufgaben und Befugnisse der Institutionen.
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