Vor 40 Jahren bekam das westdeutsche Strafgesetzbuch (StGB) einen Externer Link: neuen Abschnitt: den Paragrafen 129a. Seine Einführung war Teil der "Anti-Terror-Gesetze" in der Bundesrepublik Deutschland im Kampf gegen
Externer Link: Paragraf 129a StGB regelt bis heute den Umgang mit Personen, die sich an einer "terroristischen Vereinigung" beteiligen. Zuvor gab es nur den Straftatbestand der Bildung einer "kriminellen Vereinigung" (Externer Link: § 129 StGB).
Für die Unterstützung einer Terrorgruppe: bis zu fünf Jahre Haft
Paragraf 129a sah eine Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren für die Gründung oder die Mitgliedschaft in einer Gruppe vor, die Straftaten wie erpresserischen Menschenraub, Mord, Totschlag oder Völkermord plant oder begeht. Auch die Unterstützung und die Werbung für eine terroristische Vereinigung wurden damit strafbar.
Vor allem letzteres war von Beginn an umstritten. Denn nun konnten bereits Menschen zu Straftäterinnen und -tätern werden, die beispielsweise Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung einen Schlafplatz boten oder andere Personen suchten, die dazu bereit waren.
Der CDU/CSU-Fraktion hingegen, die damals in der Opposition saß, war das Gesetz nicht streng genug. Sie forderte, die Gründung einer terroristischen Vereinigung statt juristisch als Vergehen als Verbrechen zu werten. Das hätte als Strafmaß eine Mindesthaft von einem Jahr bedeutet – Externer Link: während bei Vergehen die Mindestfreiheitsstrafe geringer ist. Sie hatte damit aber keinen Erfolg.
Kampf gegen den linken Terror
Paragraf 129a war vor allem als Reaktion auf den Terror der
Die 1970 gegründete RAF war über Jahre hinweg für Morde, Entführungen, Sprengstoffattentate und Raubüberfälle verantwortlich. Die Terrororganisation war eine der größten innenpolitischen Herausforderungen, mit der die Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit umgehen musste. Die Anti-Terror-Gesetze der 1970er Jahre wurden daher auch als "Lex RAF" bezeichnet.
Interview mit Strafrechtsexperte Mark ZöllerErst verschärft, dann wieder entschärft: Die Entwicklung von § 129a StGB
In den 1970er Jahren wurde § 129a StGB für Ermittlungen gegen den linksextremen Terror der RAF genutzt, heute wird mit ihm gegen die mutmaßliche Terrorgruppe NSU ermittelt. Der Paragraf stellt die Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe. Warum er sich seit seiner Einführung im Jahr 1976 mehrfach verändert hat, erklärt Prof. Dr. Mark Zöller im Interview.
Verschärfung des Paragrafen 129a
1986 verschärfte die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP unter Bundeskanzler Helmut Kohl den Paragrafen 129a. Unter anderem wurde der Katalog an Straftaten, die einer terroristischen Vereinigung zugeordnet werden konnten, um "gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" und die "Störung öffentlicher Betriebe" erweitert. Dadurch war er nicht mehr nur auf Terrorgruppen wie die RAF anwendbar, sondern auch auf gewalttätige Demonstrationen, z.B. durch Atomkraftgegner/-innen. Außerdem setzten die CDU und FDP nun durch, dass die Gründung und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als Verbrechen eingestuft werden, was mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr verbunden war. Das Höchststrafmaß wurde von fünf auf zehn Jahre angehoben. Das Strafmaß für die Unterstützung und Werbung für terroristische Vereinigungen blieb gleich.
Auf Grundlage des § 129a sind zwischen 1976 und 2014 236 Personen angeklagt worden. 205 davon wurden zu einer Strafe verurteilt.
2002: Ein neuer Paragraf gegen den internationalen Terror
Infolge der