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Terror und seine rechtlichen Auswirkungen

Redaktion

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In den letzten Wochen wurden in Frankreich, Deutschland und Großbritannien mehrere gewaltsame Angriffe auf Menschen verübt. Allein in Deutschland sind im Juli innerhalb einer Woche bei zwei Terroranschlägen und einem Amoklauf Dutzende Menschen verletzt und elf getötet worden. Nun wird darüber debattiert, wie Anschläge in Zukunft besser verhindert werden können. Doch die Debatte ist nicht neu: Schon in den vergangenen 15 Jahren gab es Gesetzesänderungen im Zuge der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Bei dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag in Ansbach (Bayern) sind am 24.07.2016 bei einer Explosion insgesamt 15 Menschen verletzt worden. (© picture-alliance/dpa)

Am 24. Juli sprengte sich ein Flüchtling aus Syrien in der Nähe einer Konzerthalle in Ansbach bei Nürnberg in die Luft. Dabei verletzte er 15 Menschen, vier von ihnen schwer. Der Interner Link: sogenannte Islamische Staat veröffentlichte kurz danach ein angebliches Bekennervideo.

Sechs Tage vorher – am 18. Juli – schlug ein 17-Jähriger mit einer Axt in einem Zug bei Würzburg auf Fahrgäste ein. Er verletzte fünf Passagiere schwer. Der Täter war ein Asylbewerber und vermutlich aus Afghanistan. Er wurde daraufhin von einem Sondereinsatzkommando erschossen. Schon im Vorfeld hatte der Täter einen Anschlag in Deutschland angekündigt.

Eine dritte Tat ereignete sich in der Zeit zwischen den beiden Anschlägen. Obwohl hier ein anderer Sachverhalt vorliegt, wurde die Tat von zahlreichen Medien im Kontext der zwei anderen Anschläge thematisiert, weil auch hier die Sicherheit im öffentlichem Raum betroffen war: In München erschoss ein Jugendlicher bei einem Amoklauf neun Menschen und tötete sich anschließend selbst. Der Täter war zuvor in psychiatrischer Behandlung und handelte scheinbar aus rechtsextremistischen Motiven.

HintergrundVereitelt, gescheitert oder erfolgt: Islamistische Terroranschläge in Deutschland seit 2000

Eine Auflistung des Bundeskriminalamts

Vereitelte Terroranschläge:

2000: Die Gruppierung um die Person MELIANI ("sog. Meliani-Gruppe") plante Ende des Jahres 2000 einen Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt mittels eines Sprengsatzes aus einem Selbstlaborat aus Kaliumpermanganat und Aluminiumpulver und dem Sprengstoff TATP als Initialzündung, verbaut in einem Schnellkochtopf.

2002: Im Jahr 2001 hatte sich eine deutsche Zelle der Gruppierung AL TAWHID gebildet, die einen Anschlag auf ein jüdisches oder israelisches Ziel in Deutschland oder Europa vorbereitete. Der Anführer der Zelle wollte sich für den Jihad opfern. Die Festnahmen und somit Zerschlagung der Gruppe erfolgten am 23. und 24.02.2002.

2003: Der Beschuldigte Ihsan G. wurde am 20.03.2003 festgenommen. Er stand im Verdacht, Anschläge gegen jüdische und amerikanische Einrichtungen in Deutschland (im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn des Irak-Krieges) vorbereitet zu haben. Aus Mangel an Beweisen wurde er in diesem Punkt freigesprochen und wegen illegalen Waffenbesitzes und Steuerhinterziehung verurteilt.

2004: Anfang Dezember 2004 konnte mit der Festnahme von drei Mitgliedern der ANSAR AL ISLAM ein geplanter Anschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Dr. ALLAWI während seines Deutschlandbesuches verhindert werden. Die drei Festgenommenen standen zudem im Verdacht, in Deutschland für die Finanzierung und Rekrutierung zugunsten der ANSAR AL ISLAM tätig gewesen zu sein.

2005: Den am 23.01.2005 festgenommenen Beschuldigten wurden die Rekrutierung von Selbstmordattentätern und die geplante finanzielle Unterstützung der AL-QAIDA vorgeworfen. Die Finanzmittel sollten durch Versicherungsbetrug erlangt werden.

2007: Die sog. "Sauerland-Gruppe" wurde am 04.09.2007 festgenommen. Sie hatte geplant, zeitgleich Sprengstoffanschläge in Deutschland durchzuführen. Die Tatvorbereitungen waren bereits weit fortgeschritten.

Anfang 2011: Ausgehend von einer Hinweislage auf mehrere in Deutschland aufhältige Personen, die mit Vorbereitungsmaßnahmen zur Begehung von Anschlägen begonnen hatten, konnten am 29.04.2011 drei Beschuldigte festgenommen werden.

Ende 2011: Im Nachgang der zuvor genannten Festnahmen wurde festgestellt, dass eine weitere Person die Anschlagspläne trotz der erfolgten Festnahmen weiterverfolgte. Der Beschuldigte wurde am 08.12.2011 festgenommen.

2013: Am 13.03.2013 erfolgte die Festnahme von insgesamt vier Personen. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand hatten die Beschuldigten geplant, einen Sprengstoff- und Schusswaffenanschlag auf den Vorsitzenden der "Bürgerbewegung Pro NRW" zu verüben.

Aus technischen Gründen gescheiterte Terroranschläge:

2006: Am 31.07.2006 wurden in Regionalzügen in Dortmund und Koblenz je eine in einem Rollkoffer untergebrachte Sprengvorrichtung aufgefunden. Die Sprengvorrichtungen waren mit funktionstüchtigen Zündern bzw. Zündverzögerungen versehen. Die selbst hergestellten Sprengsätze kamen jedoch aufgrund von handwerklichen Fehlern der Täter nicht zur Umsetzung. Die beiden Täter wurden in Kiel und im Libanon festgenommen.

2012: Am 10.12.2012 wurde gegen 13:00 Uhr eine Sporttasche mit umsetzungsfähigem Explosivstoff auf dem Bahnsteig 1 des Bonner Hauptbahnhofs abgestellt; ein erforderlicher Zünder konnte jedoch nicht aufgefunden werden.

Vollendete Terroranschläge:

2011: Der Täter Arid U. hatte am 02.03.2011 am Frankfurter Flughafen mit sechs Schüssen zwei Soldaten der amerikanischen Streitkräfte getötet und zwei weitere zum Teil schwer verletzt. Nur eine Fehlfunktion seiner Waffe verhinderte ein größeres Blutbad. Der Täter wurde noch am Flughafen festgenommen. Er legte ein Geständnis ab.

2016: Bei einer wahrscheinlich provozierten Personenkontrolle im Hauptbahnhof von Hannover am 26.02.2016 griff die 15-Jährige Täterin unvermittelt und gezielt einen der kontrollierenden Bundespolizisten mit einem Messer an und verletzte diesen am Hals schwer. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

2016: Am 16.04.2016 kam es zu einer Sprengstoffexplosion im Eingangsbereich eines Gebetshauses der Sikh-Glaubensrichtung in Essen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

2016: In den Abendstunden des 18.07.2016 attackierte der 17-jährige Täter mit Axt und Messer mehrere Reisende eines Regionalzuges bei Würzburg sowie eine weitere Person außerhalb des Zuges. Anschließend kam der flüchtende Täter im Rahmen eines Polizeieinsatzes zu Tode. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

2016: In den späten Abendstunden des 24.07.2016 kam es vor einer Gaststätte in Ansbach zur Explosion eines Sprengsatzes, den der Täter in seinem Rucksack mitführte. Der Täter wurde durch die Explosion getötet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

(Quelle: Bundeskriminalamt)

Nach dieser von Gewalt und Interner Link: Terror bestimmten Woche wurde etwa darüber diskutiert, im Falle eines Notstandes die Bundeswehr im Inneren einsetzen zu können, die Identitätsüberprüfung bei Flüchtlingen strenger durchzuführen oder die psychologische Betreuung von Flüchtlingen zu verbessern. Unabhängig von der Umsetzbarkeit und der Rechtmäßigkeit solcher Forderungen, ist die Debatte über gesetzliche Verschärfungen zur terroristischen Gefahrenabwehr nicht neu. Schon in den vergangenen 15 Jahren, besonders seit 9/11, gab es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Zuge internationaler – aber auch nationaler – terroristischer Bedrohungen und Anschläge.

Gesetzesänderungen in jüngster Vergangenheit

Das jüngste Gesetzespaket wurde am 24. Juni 2016 durch den Bundestag beschlossen. Demnach muss sich jede Person mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen, die eine PrePaid-Handykarte kaufen will. Außerdem ist es dem Bundesamt für Verfassungsschutz nun gestattet, gemeinsame Dateien mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten aufzubauen. Damit sollen Informationen über Terrorverdächtige besser geteilt werden können.

Eine weiteres Gesetz erlaubt es, verdeckte Ermittler auch bei der Arbeit der Bundespolizei und nicht wie bisher nur beim Bundeskriminalamt einzusetzen. Indem verdeckte Ermittler schon in der Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung eingesetzt werden, sollen Schleuser und Menschenhändler wirksamer bekämpft werden können. Das Externer Link: Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist am 30. Juli 2016 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten.

Eine weitere Neuerung im Rahmen dieses Gesetzespakets erlaubt dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Daten von Minderjährigen ab 14 Jahren zu speichern, wenn davon ausgegangen werden muss, dass diese einen Anschlag planen. Zuvor lag das Mindestalter bei 16 Jahren.

Im Herbst 2015 verabschiedete die Bundesregierung das Externer Link: Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Dieses schreibt vor, dass Telekommunikationsunternehmen bestimmte Telefon- und Internetverbindungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden zehn Wochen lang speichern, damit Ermittelnde bei der Bekämpfung von Terror darauf zugreifen können. Unter anderem die Piratenpartei und die FDP legten jeweils eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz ein. Eine Entscheidung steht noch aus.

Ausgewählte Änderungen seit dem 11. September 2001

2001: Sicherheitspakete

2001 wurden die Externer Link: Sicherheitspakete I und II (das Sicherheitspaket II wurde 2011 erneut verlängert) beschlossen. Zu ihnen gehören unter anderem die Ausweitung der Rasterfahndung, Änderungen im Ausländer- und Passrecht sowie die Aufnahme des Artikels 129b ins Strafgesetzbuch im Jahr 2002. Er stellt die Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen unter Strafe, auch wenn diese im Ausland agieren.

2002: Terrorismusbekämpfungsgesetz

Das Externer Link: Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) und 2007 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) sind Teil der Sicherheitspakete. Das TBG sah mehrere Änderungen der Gesetze über den Bundesverfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, den Bundesnachrichtendienst, den Bundesgrenzschutz, und über das Bundeskriminalamt vor, dessen Kompetenzen erweitert wurden.

2005: Luftsicherheitsgesetz

Der Bundestag beschließt das Externer Link: Luftsicherheitsgesetz, welches unter anderem dem Verteidigungsministerium im Falle eines von Selbstmordattentätern entführten Passagierflugzeuges eine Abschussermächtigung erteilt hätte. Dieses wurde Anfang 2006 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und für nichtig erklärt.

2006: Anti-Terror-Datei

Die Externer Link: Anti-Terror-Datei ermöglicht ermöglicht eine weitere zwischenbehördliche Kooperation. Das "Externer Link: Trennungsgebot", also die strikte Trennung zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit, Externer Link: wurde damit aufgeweicht.

2009: BKA-Gesetzesnovelle

Am 1. Januar 2009 tritt die Änderung des BKA-Gesetzes in Kraft, das es dem BKA unter anderem erlaubt zur Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus vorbeugend Internet-, Telefon- und Handy-Kommunikation zu überwachen sowie heimliche Online-Durchsuchungen und Abhörmaßnahmen durchzuführen. Externer Link: Am 20. April 2016 hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass das Gesetz bis Juni 2018 nachgebessert werden muss.

2015: Vorratsdatenspeicherung

Die Externer Link: Vorratsdatenspeicherung, also alle Verbindungs- und Bestandsdaten für einen bestimmten Zeitraum anlasslos zu speichern, ist Ende 2015 in Kraft getreten. Schon 2008 wurde ein solches Gesetz – noch in anderer Form – verabschiedet. 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses für verfassungswidrig. Externer Link: 2014 dann erklärte der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig.

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