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Der damalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl erklärte in einer Regierungserklärung im September 1991 vor dem Bundestag: "Mit diesen Verträgen liegt uns ein deutsch-polnisches Vertragswerk vor, das Marksteine in der Geschichte unserer beiden Länder und Völker setzt und das damit einen notwendigen Beitrag zu einer neuen Ordnung des Friedens, der Stabilität und der Zusammenarbeit in Europa leistet."
Vorausgegangen war der
Was regelt der Vertrag?
In 38 Artikeln benennt der Nachbarschaftsvertrag politische, wirtschaftliche und kulturelle Ziele für die Zusammenarbeit. Gleichzeitig ordnet er das bilaterale Verhältnis zwischen Deutschland und Polen in den gesamteuropäischen Kontext ein.
Oberstes Ziel des Vertrages ist es, Frieden zu wahren und Kriege zu verhindern. Gleichzeitig werden Totalitarismus, Rassenhass, Antisemitismus, Fremdenhass und die Verfolgung von Menschen aus religiösen oder ideologischen Gründen verurteilt. Beide Staaten bekennen sich außerdem zu einer Europäischen Einheit auf der Grundlage der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Des Weiteren erkennen Polen und Deutschland das Recht ihrer deutschen bzw. polnischen Minderheiten an, ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei auszuleben. Darüber hinaus verständigten sich die beiden Staaten darauf, ihre wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen, beim Umweltschutz und in der Agrarpolitik zusammenzuarbeiten, sich für Rüstungskontrolle einzusetzen und ihren Kulturaustausch zu intensivieren. Auch auf regionaler und kommunaler Ebene, insbesondere in den Grenzregionen, vereinbarten Polen und Deutschland zusammenzuarbeiten.
Im Vertrag ist zudem vorgesehen, dass sich die Regierungen, aber auch Ministerinnen und Minister beider Länder regelmäßig beraten. Um den Austausch zwischen Jugendlichen beider Länder zu fördern, vereinbarten die Vertragsparteien ein Deutsch-Polnisches Jugendwerk zu gründen.
Entwicklungen nach 1991
Im Sinne des Vertrags entstanden seither enge Verflechtungen zwischen beiden Ländern, sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene. Wie vereinbart treffen sich die Regierungen bzw. die Ministerinnen und Minister regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen. Seit 1991 kommt die deutsch-polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit einmal jährlich zusammen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Zusammenarbeit regionaler, kommunaler und sonstiger Institutionen, Vereinigungen und Einrichtungen zu fördern und Informationen auszutauschen.
Ebenfalls im Jahr 1991 wurde das
Seit 2006 besteht zudem die Oder-Partnerschaft, ein informelles interregionales Netzwerk, in dessen Rahmen die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie die westpolnischen Wojewodschaften Wielkopolskie (Großpolen), Zachodniopomorskie (Westpommern), Dolnośląskie (Niederschlesien) und Lubuskie (Lebus) zusammenarbeiten. Zwischen polnischen und deutschen Kommunen gibt es heute mehr als 700 Städtepartnerschaften.
Die deutsch-polnischen Beziehungen intensivierten sich auch durch den NATO-Beitritt Polens 1999 und den Beitritt zur Europäischen Union 2004.